Quiz

Von „Ex“ bis „VERA“ : Wissen Sie, wie Klassenarbeiten und Tests in den Bundesländern heißen?

Prüfungen haben einen festen Platz im Schulsystem – und sehr viele unterschiedliche Bezeichnungen. Kennen Sie zum Beispiel den Unterschied zwischen Lernzielkontrolle und Stegreifaufgabe? Oder zwischen Schulaufgabe und Hausaufgabe? Testen Sie Ihr Wissen mit diesem Quiz!

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©Pia Bublies

Prüfungsformate und ihre Bezeichnungen im Überblick

  • Besondere Leistungsfeststellung („BLF“ in Thüringen und Sachsen): Wer die BLF in Klasse 10 am Gymnasium besteht, kann eine dem mittleren Schulabschluss gleichwertige Schulbildung nachweisen.
  • Eine besondere Lernleistung können Jugendliche in den meisten Bundesländern ins Abitur einbringen. Die genauen Regelungen unterscheiden sich geringfügig. Meist können die Schülerinnen und Schüler Facharbeiten, eigene Projekte oder Praktika sowie die Teilnahme an staatlich geförderten Wettbewerben wie zum Beispiel „Jugend forscht“ einreichen. In einigen Fällen wird auch ehrenamtliches Engagement anerkannt.
  • Extemporale (Bayern): kurzer, unangekündigter Test, umgangssprachlich „Ex“ genannt. Eine andere Bezeichnung ist Stegreifaufgabe. Die Arbeiten beziehen sich auf die Inhalte der vorangegangenen Unterrichtsstunde oder Doppelstunde und dürfen höchstens 20 Minuten dauern.
  • Lernzielkontrolle (Niedersachsen), oft abgekürzt als „LZK“: kurzer Test am Ende einer Unterrichtseinheit in der Grundschule.
  • Probe Probearbeit (Bayern): schriftlicher Leistungsnachweis in mehreren Fächern in der Grundschule, ab Klasse 3 benotet.
  • Tägliche Übung: ebenso wie die „Kurzkontrolle“ im Schulsystem der DDR entstanden. Gemeint ist ein kurzer unangekündigter Test.

In den meisten Bundesländern werden in den Klassenstufen 3 und 8 Vergleichsarbeiten (VERA) geschrieben. Hessen und Nordrhein-Westfalen sprechen allerdings von Lernstandserhebungen, in Sachsen und Thüringen gibt es Kompetenztests.KERMIT“ (Kompetenzen ermitteln) ist die Hamburger Variante dieser Arbeiten, die der Feststellung des Lernstands der Schülerinnen und Schüler dienen.