Fragen an Experten

Inklusion : Dürfen Schulbegleiter Kinder auch im Homeschooling unterstützen?

Immer wieder wenden sich Leserinnen und Leser an das Deutsche Schulportal, um Rat zu suchen, wenn sie im Schulalltag an ihre Grenzen stoßen. Wir geben die Fragen weiter an Experten aus der Praxis, die in der Rubrik „Fragen an Experten“ Tipps geben, wie Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen in den beschriebenen Situationen am besten vorgehen könnten. Hier erklärt der Psychologe und Schulberater Klaus Seifried, was Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter tun können, um auch im Fernunterricht den Kontakt zu den förderbedürftigen Kindern und Jugendlichen aufrechtzuerhalten. Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter (auch „Schulhelfer“ oder „Integrationshelfer“) sind geschulte Personen, die im Rahmen der Erziehungs- und Eingliederungshilfe Schülerinnen und Schüler mit besonderen Förderbedarfen beim Besuch einer Regelschule individuell begleiten und unterstützen.

Bei vielen Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern ist der Kontakt zu den Kindern, die sie betreuen, durch die Schulschließungen abgebrochen. (Symbolbild)
©Getty Images

Schulbegleiterin eines Kindes mit emotional-sozialem Förderbedarf: Ich arbeite seit den Sommerferien als Schulbegleitung (drei Stunden täglich) für ein Kind im siebten Jahrgang mit emotional-sozialem Förderbedarf. Der Junge ist kein Fall für die reguläre Notbetreuung. Laut Schulministerium kann ich den Jungen während der Schulschließung nur dann weiter betreuen, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Das ist (zum Glück!!) nicht der Fall. Aber das Homeschooling funktioniert überhaupt nicht. Nicht, weil die Mutter das Kind nicht unterstützen möchte, sondern weil sie es einfach nicht kann. Abgesehen davon, dass der Junge aufgrund der Schulschließung schulisch völlig abgehängt wird, wird auch unser gutes Verhältnis auf eine harte Probe gestellt. Ich versuche nun, ohne Bezahlung und trotz zweier eigener Kinder, die im Homeschooling ebenfalls unterstützt werden müssen, den Kontakt auf Distanz aufrechtzuerhalten. Aber der Junge schafft es nicht allein. Können Sie mir einen Rat geben, wie dieses Problem zu lösen ist?

Klaus Seifried: Mit diesem Problem sind Sie nicht allein. Bei vielen Schulhelferinnen und Schulhelfern ist der Kontakt zu den Kindern, die sie betreuen, durch die Schulschließungen abgebrochen. Die Arbeit der Schulhelferinnen und Schulhelfer war schon während des normalen Unterrichts wichtig und gewünscht. Sie haben ihre Schulkinder im Unterricht – und damit auch die Mitschülerinnen, Mitschüler und die Lehrkräfte – durch die Betreuung unterstützt und entlastet. Wenn ein Kind den Bedarf für einen Schulhelfer oder eine Schulhelferin hat – in Ihrem Fall besteht aufgrund der Verhaltensprobleme Ihres zu unterstützenden Schulkindes der „Förderbedarf emotionale und soziale Entwicklung“ –, so besteht dieser Förderbedarf und Anspruch auch bei einer Schulschließung.

Bedarf an Schulbegleitung ist im Lockdown noch größer

Ich würde sogar sagen, dass der Bedarf jetzt noch größer wird, weil die Förderung des Kindes durch die schulischen Angebote weitgehend entfällt. Da die Finanzierung Ihrer Arbeit über das Jugendamt läuft, sollten Sie mit dem Jugendamt klären, dass während der Zeit der Schulschließung die Betreuung durch Sie nicht in der Schule, sondern zu Hause stattfindet. Sie sollten auch erklären, dass das Kind jetzt sogar noch mehr Betreuungsbedarf hat als vorher, weil die Mutter nur wenig Unterstützung beim Fernunterricht geben kann, das Kind aber aufgrund seines Förderbedarfs nicht in der Lage ist, die von den Lehrkräften gestellten Aufgaben allein zu bewältigen. Dies bedeutet eine „soziale Teilhabeeinschränkung“ im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und gefährdet den Schulerfolg des Kindes.

Sie sollten auch mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer sprechen und sich abstimmen: Welche Betreuung bieten die Lehrkräfte den Schülerinnen und Schülern an? Wie können Sie als Schulbegleiterin diese Arbeit unterstützen und ergänzen? Gerade jetzt, in der Zeit der Schulschließungen, fehlen den Kindern soziale Kontakte. Sie brauchen eine Tagesstruktur, persönliche Beziehungen sowie eine Unterstützung und Feedback beim Lernen zu Hause. Ihre Arbeit als Schulbegleiterin ist jetzt noch wichtiger geworden. Eine schriftliche Befürwortung durch die Schulleitung wäre hilfreich.

Einzelkontakt mit Schulbegleitern ist auch während der Schulschließung erlaubt

Als Schulhelferin könnten Sie täglich Kontakt zu Ihrem Schüler halten und mit ihm den Tagesablauf besprechen. Sie könnten, regelmäßig und zu festen Zeiten, mit ihm – unter Wahrung der Abstandsregeln – in der Schule oder zu Hause die Aufgaben besprechen. Auch während der Schulschließungen sind persönliche Treffen in der Schule als Einzelkontakt oder in kleinen Gruppen erlaubt. Das müssten Sie aber mit der Schulleitung absprechen. Bei der Arbeit mit Ihrem Schüler wäre wichtig, dass Sie ihn dabei unterstützen, für kurze Zeit selbstständig zu arbeiten. Das oberste Ziel ist, dass er Verantwortung für sein Lernen übernimmt. Natürlich ist es genauso wichtig, dass er die gestellten Aufgaben bearbeitet, soweit er das mit Ihrer Unterstützung kann.

Update

Die Schulbegleiterin, die sich mit dieser Frage an das Schulportal gewandt hatte, konnte nach Gesprächen mit der Schulleitung wieder regulär mit der Unterstützung des Schülers beginnen. Das Kind kommt dafür täglich drei Stunden in die Schule, wo ein eigener Raum für die Schulbegleiterin und den Schüler sowie ein Tablet zur Verfügung  stehen.

Zur Person

  • Klaus Seifried ist Diplom-Psychologe, Psychologischer Psychotherapeut und Lehrer.
  • Er arbeitete zwölf Jahre als Lehrer und 26 Jahre als Schulpsychologe.
  • Von 2003 bis 2016 war er Leiter des Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrums (SIBUZ) Tempelhof-Schöneberg in Berlin.
  • Seit 1996 ist er Bundesvorstand der Sektion Schulpsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP).
  • Seit 2016 ist Klaus Seifried freiberuflich tätig und bietet Coaching, Fortbildungen und Supervision für Lehrkräfte und auch Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter.
  • Website: klausseifried.de

Weitere Fragen an Experten

Die Arbeit einer Lehrkraft ist vielseitig. Insbesondere Beziehungen prägen den Schulalltag und sind häufig nicht einfach zu handhaben. Dabei spielt der Umgang mit den Schülerinnen und Schülern sowie mit den Eltern und mit dem Kollegium eine Rolle. Lehrerinnen und Lehrer können sich mit Situationen, in denen sie unsicher sind, anonym an das Schulportal wenden. Expertinnen und Experten aus der Praxis geben Tipps, wie Lehrkräfte in den beschriebenen Situationen am besten vorgehen. Schreiben Sie uns an redaktion@deutsches-schulportal.de