Rechtsanspruch an Grundschulen : „Kinder sollten Anspruch auf guten Ganztag haben“

Bis zum Schuljahr 2026/27 soll der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder kommen. Darauf hatten sich Bund und Länder am 6. September 2021 nach langem Streit über die Finanzierung im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat geeinigt. Geplant ist, dass jedes Kind, das ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult wird, in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommt – und zwar fünf Tage pro Woche jeweils acht Stunden. Damit das neu aufgelegte Ganztagsprogramm ein Erfolg wird, fordern Expertinnen und Experten jedoch verbindliche Qualitätsstandards. Einige Bundesländern – vor allem im Osten, in Hamburg und Berlin – haben schon eine dichte Ganztagsbetreuung. Welche Erfahrungen gibt es dort, welche Fehler sollten in anderen Bundesländern nicht wiederholt werden? Erziehungswissenschaftler Stephan Bloße begleitet mit einem Experten-Team an der TU Dresden seit mehr als zehn Jahren den Ausbau der Ganztagsschulen in Sachsen. Das Deutsche Schulportal hat in einem Interview 2018 nachgefragt, welche Faktoren sich als erfolgreich erwiesen haben und wo die größten Schwierigkeiten liegen.

Eine Grundschülerin spielt ein Stück auf der Violine
Musizieren macht schlau: Zum Ganztagskonzept der Grundschule Gau-Odernheim gehört eine intensive Kooperation mit der ansässigen Musikschule.
©Lars Rettberg (Die Deutsche Schulakademie)

Deutsches Schulportal: Herr Bloße, in Sachsen gibt es bereits jetzt eine fast voll­ständige Bedarfs­deckung bei der Ganz­tags­betreuung an Grund­schulen. Ist das von der Bundes­regierung vor­gegebene Ziel damit schon erreicht?
Stephan Bloße: Tatsächlich können nahezu alle Grund­schul­kinder in Sachsen auch am Nach­mittag betreut werden, ganz gleich, ob die Eltern berufs­tätig sind oder nicht. Die Bereit­schaft dafür ist bei den Eltern groß, durch­schnitt­lich etwa 83 Prozent aller Schüler nehmen das Angebot wahr, wobei die Teil­nahme­quoten entsprechend dem Alter der Schüler und der regionalen Lage variieren. Familien­politisch ist damit das Ziel erreicht. Allerdings bedeutet der Anspruch auf Betreuung noch lange nicht, dass die Schüler alle eine echte Ganz­tags­schule besuchen. Da gibt es auch in Sachsen große Unter­schiede. Das bundes­weite Ziel sollte sein, dass alle Kinder einen Anspruch auf guten Ganz­tag haben.

Wie sehen die Unterschiede zwischen einer echten Ganz­tags­schule und einer Schule mit Nachmittags­betreuung an Grund­schulen aus?
In Sachsen gibt es im Primar­bereich für die Nachmittags­betreuung die traditionell gewachsenen Strukturen der Horte. Im Gegen­satz zu den Schulen sind die Hort-Erzieher bei öffentlichen oder freien Trägern der Kinder- und Jugend­hilfe angestellt. Eine gute Ganz­tags­schule kann aber nur gelingen, wenn die Sozial­pädagogen, Erzieher und Lehrer eng mit­einander kooperieren und Unterricht und Ganz­tags­angebote eng mit­einander verzahnt werden. Zwar müssen Schulen und Horte für den Ganz­tag eine Kooperations­vereinbarung unter­zeichnen, doch das sagt mit­unter wenig darüber aus, wie die Zusammen­arbeit in der Praxis tatsächlich funktioniert und auch weiter­ent­wickelt wird.

Zur Person:

Dr. phil. Stephan Bloße ist seit 2014 wissen­schaftlicher Mitarbeiter am Institut für Berufs­pädagogik und Berufliche Didaktiken der TU Dresden. Dort forscht er im Auf­trag des Staats­ministeriums für Kultus mit einer Experten­gruppe in dem Lang­zeit­projekt „Wissen­schaftliche Begleitung und Evaluation der Förderung der Ganz­tags­angebote im Frei­staat Sachsen“.

2017 promovierte Stephan Bloße im Fachbereich Erziehungs­wissen­schaften zum Thema „Bildungs­politische Steuerungs­impulse und Schul­ent­wicklung im Kontext des Ganz­tags­schul­aus­baus“.

Portrait von Stephan Bloße
Erziehungswissenschaftler Stephan Bloße von der TU Dresden sieht “auf den ersten Blick, ob es eine echte Kooperation gibt oder ob diese nur auf dem Papier steht.”
©Benjamin Helms

Woran erkennen Sie, ob die Kooperation vor Ort gut klappt?
Wenn ich an eine Schule komme und mich für den Ganz­tag interessiere, sehe ich meist auf den ersten Blick, ob es eine echte Kooperation gibt oder ob diese nur auf dem Papier steht. Das beginnt schon damit, ob zum vereinbarten Termin neben Lehr­kräften auch Erzieher und Sozial­pädagogen als Ansprech­partner dabei sind. Wenn es einen Austausch gibt und Sozial­pädagogen und Erzieher auch am Vor­mittag schon teil­weise mit im Unter­richt sind, können die Schüler tatsächlich davon profitieren. Das ist bei den gebundenen Ganz­tags­schulen oftmals der Fall. Etwa ein Drittel der Grund­schulen in Sachsen zählt dazu. An einigen Schulen gibt es aber auch nur ein oder zwei Angebote pro Woche, die von den Schülern genutzt werden. Ganz schwierig wird es, wenn die Horte die Ganz­tags­angebote der Schule als Konkurrenz ansehen oder die räumliche Trennung der beiden Einrichtungen eine Zusammen­arbeit erschwert.

Gibt es dafür bisher keine festgelegten Standards?
Nein. Wie viele Angebote die Schulen machen und in welcher Form, entscheiden die sächsischen Schulen in Eigen­verantwortung. Bundes­weit gibt es große Unter­schiede hinsichtlich der Vor­gaben. Die Vorgaben durch die Kultus­minister­konferenz sind minimal. Vor­geschrieben ist bisher lediglich, dass eine Ganz­tags­schule an drei Tagen mindestens sieben Stunden geöffnet haben muss, dass es eine Schul­speisung gibt, dass die Verantwortung für den Ganz­tag bei der Schul­leitung liegt und dass ein konzeptioneller Zusammen­hang zwischen den Angeboten des Ganz­tags und dem Unter­richt besteht.

Können die Bundesländer da nicht eigene qualitative Vorgaben machen?
In Sachsen gibt es seit Ende 2016 einen Qualitäts­rahmen, der qualitative Ansprüche enthält und den Schulen nahelegt. Ich denke, die Eigen­ver­antwort­lich­keit der Schulen ist dabei ebenso wichtig. Der Ganz­tag funktioniert nur in den Schulen gut, wo das Konzept vom gesamten Kollegium und auch von den Eltern über­zeugt mit­getragen wird. Auch das haben unsere Studien gezeigt.

Welche weiteren Faktoren zeichnen die guten Ganz­tags­schulen in Sachsen aus?
Neben der Kooperation ist auch die räumliche Gestaltung der Schule wichtig. Gute Ganz­tags­schulen sind daran zu erkennen, dass die räumliche Struktur auf­gelockert und ein­ladend ist. Dazu gehören auch Sitz­gruppen außer­halb des Klassen­zimmers, Räume, die sich zum selbst­ständigen Lernen eignen – wie etwa eine Biblio­thek –, und natürlich ein Außen­gelände mit Sport- und Freizeit­möglich­keiten. Viele Schulen sind in dieser Hinsicht aber stark ein­geschränkt.

Wenn ich an eine Schule komme, sehe ich auf den ersten Blick, ob es eine echte Kooperation gibt oder ob diese nur auf dem Papier steht.
Stephan Bloße, Technische Universität Dresden

Wie wichtig ist die Kooperation mit externen Partnern?
Am besten ist, wenn es externe und eigene Angebote an den Schulen gibt. Wenn die Lehr­kräfte oder sozial­pädagogischen Fach­kräfte Förder­kurse anbieten, kennen sie die Schüler viel besser und können tatsächlich individuell auf die Bedarfe eingehen. Ein externer Nach­hilfe­lehrer für Mathe zum Beispiel findet am Nach­mittag oft keinen An­sprech­partner mehr in der Schule und weiß nicht, welches Problem im Unter­richt auf­getaucht ist. Die Viel­falt der Angebote wächst aber, wenn Schulen auch mit externen Partnern wie Musik­schulen oder Sport­vereinen zusammen­arbeiten. Die Befürchtung, dass die Anbieter dadurch keine Kinder mehr in die Vereine oder Musik­schulen bekommen, hat sich übrigens nicht bestätigt. Im Gegen­teil. Die Studien haben gezeigt, dass die Vereine zum Beispiel durch die Angebote in den Schulen neue Mit­glieder gewinnen können. Ähnlich ist es bei den Musik­schulen. Eher als un­günstig hat sich erwiesen, wenn Eltern oder Einzel­personen Angebote machen. In diesen Fällen ist es schwer, Kontinuität anzubieten oder auch Ersatz bei Krank­heit zu finden.

Was sollte aus Ihrer Sicht bei einem Rechts­anspruch auf Ganz­tags­betreuung beim weiteren Aus­bau des Ganz­tags beachtet werden?
Die eigentlichen Ziele des Ganz­tags – mehr individuelle Förderung, neue Zeit­strukturen und mehr Chancen­gerechtigkeit zu er­reichen – sollten dabei nicht aus dem Blick geraten. Auch entsprechende Rahmen­bedingungen sind von Politik, Verwaltung und Träger dafür bereit­zu­stellen. Es sollte nicht nur um eine Betreuung für eine bessere Verein­bar­keit von Familie und Beruf gehen. Ein so hoch­gestecktes Ziel braucht aber auch Zeit und das Engagement aller an der Schule Beteiligten – das haben wir an der bisherigen Entwicklung gesehen.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

  • Der Rechtsanspruch ist ein letztes großes Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD, das die scheidende große Koalition noch umsetzt. Geplant ist, dass jedes Kind, das ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult wird, in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommt. In einigen Bundesländern – vor allem im Osten, in Hamburg und Berlin – gibt es schon eine dichte Ganztagsbetreuung. In anderen Ländern, etwa Baden-Württemberg, müssen noch viele neue Plätze geschaffen werden. Geschätzt wird, dass ein Bedarf von insgesamt 600.000 bis 800.000 Plätzen besteht.
  • Über die Finanzierung des Projekts hatten Bund und Bundesländer lange gestritten. Der Bundesrat hatte im Juni das Gesetz für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027 gestoppt und in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Die Länder hatten vom Bund eine deutlich stärkere Beteiligung an den Investitions- und den späteren Betriebskosten gefordert, das Vorhaben vor dem Sommer im Bundesrat gestoppt und in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verwiesen. Unklar schien danach, ob es überhaupt noch umgesetzt wird.
  • Der Bund wird sich nun, wie zuvor bereits zugesagt, mit bis zu 3,5 Milliarden Euro an den Investitionskosten für Ganztagsplätze beteiligen: Das kann Geld für den Bau neuer Räumlichkeiten an Grundschulen sein, aber auch für Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten, etwa in Ländern, die schon viele Ganztagsplätze haben. „Eine Schippe draufgelegt“, wie es hieß, wurde vor allem bei den laufenden Kosten für den Betrieb der Ganztagsplätze. Hier will der Bund die Länder nun langfristig mit 1,3 Milliarden Euro pro Jahr unterstützen. Das sind gut 300 Millionen mehr pro Jahr als zuletzt zugesagt. dpa

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