Fragen an Experten

Elterngespräch : Wenn Eltern fordern, dass ein Mit­schüler geht

Ob Lehrer-Schüler-Verhältnis, die Zusammen­arbeit mit den Eltern oder unter den Kolleginnen und Kollegen – Beziehungen prägen den Schul­all­tag und sind häufig nicht einfach. Das Schulportal befragt Lehr­kräfte anonym, in welchen Situationen sie unsicher sind, wenn es darum geht, Beziehungen professionell zu gestalten. Expertinnen und Experten aus der Praxis geben Tipps, wie Lehrkräfte in den beschriebenen Situationen am besten vorgehen. Auf die Frage, wie Lehr­kräfte reagieren könnten, wenn Eltern fordern, dass ein verhaltens­auffälliger Mitschüler die Klasse wechseln soll, antwortet der Psychologe Klaus Seifried.

Die Klassenlehrerin sollte das Engagement der Eltern anerkennen und gleichzeitig dem übergriffigen Verhalten Grenzen setzen.
Die Klassenlehrerin sollte das Engagement der Eltern anerkennen und gleichzeitig dem übergriffigen Verhalten Grenzen setzen.
©Getty Images

Lehrerin einer Realschule: Als Klassen­lehrerin stand ich einmal einem Team von mehreren Eltern gegen­über, die mich massiv unter Druck setzten. Voraus­gegangen war das Fehl­verhalten eines Schülers. Mehrere Eltern hatten sich darauf­hin zusammen­getan und gemeinsam um ein Gespräch gebeten. Das Gespräch lief schnell aus dem Ruder. Die Eltern forderten, dass der Schüler die Klasse verlassen soll, und drohten mit der Presse, wenn ich der Forderung nicht nachkomme. Einige riefen mich immer wieder an, auch abends und am Wochen­ende. Wie hätte ich mich hier am besten verhalten sollen? Und wie kann man vermeiden, dass es über­haupt zu so einer Situation kommt?

Klaus Seifried, Psychologe: Manche Eltern engagieren sich stark für ihre Kinder. Sie meinen, ihre Kinder beschützen und die Arbeit der Schule und der Lehr­kräfte kontrollieren zu müssen. Die Kinder wiederum bekommen die volle Aufmerksamkeit ihrer Eltern, wenn sie zu Hause berichten, dass sie von der Lehrerin oder dem Lehrer schlecht behandelt, von Mit­schülerinnen und Mitschülern geärgert, ausgegrenzt oder gemobbt werden. Was wiederum die Eltern motiviert, ihr Kind zu beschützen und in der Schule zu intervenieren.

Eine Klassenlehrerin oder ein Klassen­lehrer sollte gegenüber den Kindern und den Eltern freundlich, aber bestimmt und souverän als Autorität und als Fach­kraft für Erziehung auftreten.

  • „Als Klassenlehrerin habe ich folgende Regeln …“
  • „Unsere Schule hat sich für diese Erziehungsmaßnahmen, Schul­ordnung entschieden …“
  • Sinnvoll ist es, wenn die Eltern und das Kind die Schulordnung o. ä. bei der Anmeldung unter­schreiben. Dann kann die Klassen­lehrerin sich auf diese berufen.

Die Klassenlehrerin sollte das Engagement der Eltern anerkennen. Viele Eltern kümmern und engagieren sich nicht. Sie sollte dem über­griffigen Verhalten der Eltern aber freundlich Grenzen setzen: „Das entscheidet die Schul­leitung.“

Im vorliegenden Fall haben sich die Eltern vermutlich über einen verhaltens­auf­fälligen Mitschüler beschwert, der den Unterricht stört, andere Kinder ärgert oder sogar bedroht. In diesem Fall ist die Sorge der Eltern berechtigt. Aller­dings können sie nicht fordern, dass dieser Mitschüler die Klasse verlassen muss. Wichtig ist hier, dass die Klassen­lehrerin den Eltern zusichert, die Mitschülerinnen und Mitschüler vor Störungen und Über­griffen zu schützen. Wichtig ist aber auch, dem verhaltens­auf­fälligen Schüler Grenzen zu setzen. Das sollte aber nicht Thema im Eltern­gespräch sein. Die Klassen­lehrerin kann den Eltern sagen, dass die Schule einen Auftrag zur Inklusion hat. Die Schule braucht hierfür ein pädagogisches Konzept (Schulstation, temporäre Lern­gruppe), wie solche Schülerinnen und Schüler stabilisiert und die Mitschülerinnen und Mitschüler in der Klasse temporär entlastet werden können. Aber Entscheidungen über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonder­pädagogischem Förder­bedarf treffen die Schul­leitungen und nicht die Eltern. Deshalb sollten solche Gespräche über Beschwerden von Eltern grundsätzlich gemeinsam von der Klassen­lehrerin und der Schul­leitung geführt werden.

Zur Person

  • Klaus Seifried ist Diplom-Psychologe, Psychologischer Psychotherapeut und Lehrer.
  • Er arbeitete zwölf Jahre als Lehrer und 26 Jahre als Schulpsychologe.
  • Von 2003 bis 2016 war er Leiter des Schul­psychologischen und Inklusions­pädagogischen Beratungs­zentrums (SIBUZ) Tempelhof-Schöneberg in Berlin.
  • Seit 1996 ist er Bundesvorstand der Sektion Schul­psychologie im Berufs­verband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP).
  • Seit 2016 ist Klaus Seifried freiberuflich tätig.
  • www.klausseifried.de

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Die Arbeit einer Lehrkraft ist vielseitig. Besonders Beziehungen prägen den Schulalltag und sind häufig nicht einfach. Dabei spielen der Umgang mit den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern und dem Kollegium eine Rolle. Lehrerinnen und Lehrer können sich mit Situationen, in denen sie unsicher sind, anonym an das Schulportal wenden. Expertinnen und Experten aus der Praxis geben Tipps, wie Lehrkräfte in den beschriebenen Situationen am besten vorgehen.