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Rechtsfragen : Was Lehrkräfte zum Schulrecht wissen sollten

Wer haftet, wenn ein Kind das Eigentum eines anderen beschädigt? Was kann ich tun, wenn Eltern sich weigern, das Zeugnis ihres Kindes zu unterschreiben? Wann muss ich das Jugendamt informieren? Darf ich störende Schülerinnen oder Schüler aus dem Raum schicken? Bin ich auf der Klassenfahrt 24 Stunden im Dienst? Lehrerinnen und Lehrer stehen im Schulalltag immer wieder vor neuen Fragen und Entscheidungen. Was Lehrkräfte wissen sollten, erklärt Schulrechtsexperte Günther Hoegg in seinem neuen Ratgeber „Die 100 häufigsten Fragen zum Schulrecht“.

Immer wieder stehen Lehrerinnen und Lehrer im Schulalltag vor Problemen, die ihnen Kopfzerbrechen bereiten. Oft spielen dabei auch rechtliche Fragen eine Rolle, auf die die Lehramtsausbildung nicht vorbereitet. In seinem neuen Ratgeber „Die 100 häufigsten Fragen zum Schulrecht“ will Günther Hoegg, Jurist und Lehrer, daher für Aufklärung sorgen.

Es sind meist nicht die ganz großen Rechtsfragen, die er darin beantwortet, sondern er will eher Orientierung bei den kleinen rechtlichen Unsicherheiten geben, die in typischen schulischen Situationen aufkommen können.

Der Ratgeber ist in verschiedene Bereiche unterteilt, unter denen die 100 Fragen eingeordnet sind: allgemeines Dienstrecht, Leistungsbewertung, Aufsichtspflicht, Klassenfahrt, Umgang mit Eltern, Disziplinprobleme, Vorgesetzte, Datenschutz.

Zum Schulrecht herrscht oft Unsicherheit innerhalb der Kollegien

Im Bereich Disziplinprobleme behandelt Hoegg unter anderem folgende Fragen: Ist es erlaubt, störende Schülerinnen oder Schüler aus dem Unterrichtsraum zu schicken? Darf ich Schüler über das Pausenklingeln hinaus im Raum halten? Welche Gegenstände darf ich Schülern abnehmen? Ist es verboten, eine Schülerin oder einen Schüler anzufassen? Das sind Fragen, die sich viele Lehrkräfte sicher schon mal gestellt haben und zu denen sich nicht mal bei einer Diskussion innerhalb eines Kollegiums eine eindeutige Antwort finden lässt.

Gerade mit der Frage, ob ein Anfassen erlaubt ist, werden Lehrerinnen und Lehrer oft alleingelassen. Von den Kolleginnen und Kollegen, von der Schulleitung, ja auch von der Schulbehörde heißt es dann: „Sie sollten es tunlichst vermeiden, Schülerinnen und Schüler anzufassen.“ Die meisten Lehrkräfte halten es sicherlich auch so, und körperliche Züchtigung ist ohnehin ein Tabu. Aber Hoegg beschreibt auch Situationen, in denen es vielleicht keinen anderen Weg gibt – zum Beispiel wenn sich ein Kind verletzt hat oder als Notwehr, wenn es sich einer Anweisung widersetzt. Der Jurist liefert zu dieser heiklen Frage auch ein Urteil, das den Spielraum aufzeigt, den Lehrerinnen oder Lehrer dabei haben.

Praktische Hilfe in Alltagssituationen

Hoeggs Antworten sind informativ und anschaulich, oft auch anhand konkreter Beispiele. Sicherlich beleuchtet er in seinen Antworten nicht jede Facette, aber es geht dem Autor offensichtlich auch nicht darum, eine juristische Abhandlung zum Thema zu schreiben, sondern schnelle praktische und verständliche Hilfe in Alltagssituationen zu geben.

Auf einen Blick

Günther Hoegg: „Die 100 häufigsten Fragen zum Schulrecht. Was Lehrkräfte wissen sollten“, 208 Seiten, erschienen im Beltz Verlag 2019, 19,95 Euro.