UN-Kinderrechtskonvention : Wie Schulen Kinderrechte im Unterricht umsetzen

Die UN-Kinderrechtskonvention gilt seit 30 Jahren, und genauso lange gibt es den Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November. Das Schulportal hat diesen Tag zum Anlass genommen, um zu zeigen, wie drei Schulen, die mit dem Deutschen Schulpreis ausgezeichnet wurden, Kinderrechte mit innovativen Konzepten umsetzen.

Eine Schülerin heftet einen Ablaufplan an die Tafel
Marktschule Bremerhaven: Vor dem Unterricht werden der Klassenraum und der Tagesablauf von den Schülerinnen und Schülern selbstständig vorbereitet.
©Lars Rettberg (Die Deutsche Schulakademie)

UN-Kinderrechtskonvention, Teil I, Artikel 12: Berücksichtigung des Kindeswillens

(1) „Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“

Bücher für die Bücherei, Regeln für das Zusammenleben oder Projekte für die Projektwoche – die Kinder an der Marktschule Bremerhaven können mitentscheiden. Ihre Meinung ist nicht nur gefragt, wenn es um das Schulleben geht, sondern ist auch wesentlich für die Gestaltung des eigenen Lernprozesses. Dafür sorgt das ausgefeilte Demokratiekonzept. Das demokratische Lernen beginnt in den sogenannten Klassenfamilien. Die Schülerinnen und Schüler besprechen gemeinsam, welche Themen gerade relevant sind und was sie im Unterricht gern gemeinsam erarbeiten möchten. Eine andere Form des gemeinsamen Lernens, in der die Kinder bestimmen, was gemacht wird, sind die „Lernbüros“. Hier stellt ein Kind eine besondere Fähigkeit oder Fertigkeit vor und bringt sie den anderen bei. Das kann Jonglieren sein, Stricken oder ein Experiment.

Das Schulkonzept

Das Deutsche Schulportal gibt in einem Video Einblick in das demokratiepädagogische Konzept der Marktschule Bremerhaven. Außerdem stellt die Schule auf dem Schulportal die Materialien zu ihrem Konzept anderen interessierten Schulen zum Download zur Verfügung.

UN-Kinderrechtskonvention, Teil I, Artikel 23: Förderung behinderter Kinder

(1) „Die Vertragsstaaten erkennen an, dass ein geistig oder körperlich behindertes Kind ein erfülltes und menschenwürdiges Leben unter Bedingungen führen soll, welche die Würde des Kindes wahren, seine Selbständigkeit fördern und seine aktive Teilnahme am Leben der Gemeinschaft erleichtern.“

Die Carl-von-Linné-Schule in Berlin hat einen ganz besonderen Raum: In der Lernwerkstatt forschen die Schülerinnen und Schüler des sonderpädagogischen Förderzentrums für körperlich und geistig behinderte Kinder an selbst gewählten Themen. Ein Schüler wollte beispielsweise wissen, wie er Farben selbst herstellen könnte. Er probierte, mit Kreide, farbigem Papier und ausgeschriebenen Filzstiften flüssige Farben herzustellen. Das inspirierte andere Schülerinnen und Schüler zu weiteren Experimenten. Unterstützt werden die Kinder dabei durch eine Lernbegleiterin oder einen Lernbegleiter. Neben dem offenen Angebot in der unterrichtsfreien Zeit besuchen Lehrkräfte die Werkstatt während des Unterrichts mit ihren Klassen, um Inhalte praktisch zu bearbeiten. In Mathematik können die Kinder hier zum Beispiel geometrische Körper entdecken und nachbauen.

Das Schulkonzept

Wie Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen sonderpädagogischen Förderbedarfen an der Carl-von-Linné-Schule ihren eigenen Fragen in dem anregenden Umfeld der Lernwerkstatt nachgehen, zeigt der Film zum Konzept. Neben dem Video gibt es hier Erläuterungen und Materialien zum Konzept.

UN-Kinderrechtskonvention, Teil I, Artikel 29: Bildungsziele; Bildungseinrichtungen

(1) „Die Vertragsstaaten stimmen darin überein, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss,
a) die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen […]“

Im Evangelischen Schulzentrum Martinschule in Greifswald legen die Kinder ihre Lernziele im Dialog mit der Lehrkraft selbst fest – und das von der ersten Klasse an. Den „Einmaleins-Pass“ schaffen, ein Buch lesen oder einen Vortrag erarbeiten – jedes Kind ist auf einem anderen Entwicklungsstand, und deshalb erhält auch jedes Kind seine individuellen Aufgaben. Ab der dritten Klasse kommt der sogenannte Lernplaner hinzu, um die Woche im Blick zu behalten. Außerdem gibt es einmal wöchentlich einen offenen Lerntag. In der Sekundarstufe arbeiten die Schülerinnen und Schüler dann täglich in freien Lernzeiten an ihren selbst gesteckten Zielen. Jede Schülerin und jeder Schüler erhalten eigene Aufgaben und werden dabei von einer Lehrkraft unterstützt – je nachdem wo er oder sie gerade steht. Auf diese Weise können die Kinder ihre Fähigkeiten voll entfalten.

Das Schulkonzept

Das Schulportal hat sich genauer angesehen, wie dieses individualisierte Lernen an der Martinschule Greifswald funktioniert, und dazu einen kurzen Konzeptfilm erstellt. Wer mehr darüber erfahren will, erhält hier dazu Informationen und Materialien der Schule.