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UN-Behindertenkonvention : Sollte Inklusion auch für das Gymnasium gelten?

Ist es sinnvoll, wenn sich auch Gymnasien ohne Einschränkung an der Inklusion beteiligen? Diese Frage wird immer wieder heftig diskutiert. Wir würden gern Ihre Meinung dazu erfahren.

Zehn Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention hat sich an den Schulen in Deutschland viel verändert. An vielen Regelschulen lernen inzwischen behinderte und nichtbehinderte Kinder selbstverständlich nebeneinander, unabhängig vom angestrebten Schulabschluss. An den Gymnasien ist das häufig anders. Schülerinnen und Schüler, die den Anforderungen nicht gerecht werden, müssen in der Regel nach der Probezeit das Gymnasium verlassen.

In diesem Zusammenhang wird auch immer wieder debattiert, wie weit sich das Gymnasium überhaupt an der Inklusion beteiligen sollte. Ist es sinnvoll, dort auch förderbedürftige Kinder zu unterrichten, die das Abitur nicht erreichen werden? Vor fünf Jahren sorgte der Fall „Henri“ für Schlagzeilen. Der Junge mit Down-Syndrom wollte gemeinsam mit seinen Freunden von der Grundschule an ein Gymnasium wechseln, doch die Schule lehnte die Aufnahme ab.

Im vergangenen Jahr musste sich in Bremen das Verwaltungsgericht mit der Klage  einer Schulleiterin beschäftigen, die die Einrichtung einer Inklusions-Klasse mit geistig behinderten Kindern an ihrer Schule ablehnte. Sie begründete die Klage unter anderem mit den gehobenen Leistungsanforderungen am Gymnasium. Uns interessiert Ihre Meinung dazu. Sollte auch das Gymnasium förderbedürftige Kinder aufnehmen, bei denen von vornherein klar ist, dass sie das Abitur nicht erreichen werden?

Sollten im Zuge der Inklusion Gymnasien förderbedürftige Schülerinnen und Schüler aufnehmen, auch wenn sie das Abitur voraussichtlich nicht schaffen?
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Sollten im Zuge der Inklusion Gymnasien förderbedürftige Schülerinnen und Schüler aufnehmen, auch wenn sie das Abitur voraussichtlich nicht schaffen?
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