Corona und Schule : Maskenpflicht ist an den Schulen inzwischen entfallen

Monatelang gehörten Masken zum Schulalltag. Doch jetzt ist die Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler trotz immer noch hoher Infektionszahlen beendet. Freiwillig können Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte aber weiterhin eine Maske tragen. Verbände fürchten daher weiter Streit und Anfeindungen unter den Kindern, Lehrkräften und Eltern. „Es gibt innerhalb der Lehrerschaft und der Eltern sehr unterschiedliche Meinungen“, sagte der Pressesprecher des VBE Baden-Württemberg, Michael Gomolzig. Er mache sich auch Sorgen, dass Freundschaften daran zerbrechen könnten. Die meisten Regeln im Umgang mit Corona an Schulen sind inzwischen gestrichen. Einen Überblick über den aktuellen Stand gibt es in unserem Newsblog zu Corona und Schule.

Ende der Maskenpflicht. Maske wird in Mülleimer geworfen
Die Maskenpflicht im Unterricht ist inzwischen in allen Bundesländern gestrichen. Schülerinnen und Schüler können aber weiterhin freiwillig eine Maske tragen.
©Friso Gentsch/dpa

Aktueller Stand zur Maskenpflicht

Ungeachtet hoher Infektionszahlen hat der Bundestag am 18. März ein geändertes Infektionsschutzgesetz beschlossen, mit dem die meisten bundesweiten Corona-Schutzregeln seit 20. März oder spätestens seit dem ersten April-Wochenende weggefallen sind. Auch die Maskenpflicht an Schulen ist nicht mehr vorgesehen. Nur Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg hatten von der Hotspot-Regelung Gebrauch gemacht. Allerdings ist diese Regelung inzwischen ausgelaufen und die Maskenpflicht auch hier sowohl im Unterricht als auch im Schulgebäude gestrichen.

Ende der Maskenpflicht in den Bundesländern

  • In Baden-Württemberg ist die Maskenpflicht seit 4. April entfallen.
  • In Bayern gibt es die Maskenpflicht in der Schule seit 4. April nicht mehr.
  • In Berlin wurde die Maskenpflicht an Schulen zum 1. April gestrichen
  • In Brandenburg müssen die Schülerinnen und Schüler seit 4. April keine Maske mehr tragen.
  • In Bremen ist die Maskenpflicht seit 14. März an Grundschulen entfallen. Für alle anderen Schulformen soll die Maskenpflicht noch bis zu den Osterferien gelten.
  • In Hamburg entfällt die Maskenpflicht ab 2. Mai in den Schulen überall. Hamburg war das letzte Bundesland, in dem die Maske zwar nicht mehr am Platz, aber noch im Schulgebäude getragen werden musste.
  • In Hessen ist die Maskenpflicht seit 7. März für alle Klassenstufen im Unterricht entfallen.
  • In Mecklenburg-Vorpommern müssen Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen seit 7. März im Unterricht keine Maske mehr tragen. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts gilt die Maskenpflicht ab 25. April auch nicht mehr im Schulgebäude.
  • In Niedersachsen ist die Maskenpflicht seit 21. März für Kinder an Grund- und Förderschulen entfallen. Nach den Osterferien soll das auch für alle anderen Klassenstufen gelten.
  • In Nordrhein-Westfalen müssen Schülerinnen und Schüler seit 4. April in den Schulen keine Masken mehr tragen.
  • In Rheinland-Pfalz ist die Maskenpflicht seit 14. März an Grund- und Förderschulen, und seit 21. März an den weiterführenden Schulen entfallen.
  • Im Saarland müssen Schülerinnen und Schüler seit 4. April keine Maske mehr in der Schule tragen.
  • In Sachsen ist die Maskenpflicht am 7. März für alle Klassenstufen im Unterricht entfallen.
  • In Sachsen-Anhalt ist die die Maskenpflicht für alle Klassenstufen im Unterricht inzwischen entfallen. Im Schulgebäude gilt die Maskenpflicht weiter.
  • In Schleswig-Holstein ist die Maskenpflicht an Schulen seit 2. April gestrichen.
  • Seit 21. März ist die Maskenpflicht im Unterricht an Grund- und Förderschulen in Thüringen entfallen. Seit 4. April gilt das auch für alle anderen Jahrgänge.

Auswirkungen der Maskenpflicht

Beeinträchtigt das Tragen einer Maske die Schülerleistung?

Das Tragen einer Maske im Unterricht beeinträchtigt einer kleineren Studie der Universitätskinderklinik Bochum zufolge nicht die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Zu diesem Ergebnis kommt eine Ende Januar 2022 veröffentlichte Untersuchung mit 133 Kindern an einer Gesamtschule in Gelsenkirchen. Teilgenommen hatten 133 Schülerinnen und Schüler im Alter von 11 bis 14 Jahren aus insgesamt 13 Klassen der Jahrgangsstufen 5, 6 und 7 in Räumen mit guten Ventilationssystemen und Luftfiltern.

In den ersten beiden Unterrichtsstunden trugen alle beteiligten Kinder einen Mund-Nasen-Schutz – eine FFP-Maske oder eine medizinische Maske. Danach wurden die Gruppen nach Angaben der Hochschule geteilt und zwei weitere Stunden in getrennten Räumen unterrichtet. 65 Kinder trugen eine Maske, 68 Kinder lernten ohne Mund-Nasen-Bedeckung. Es folgte ein computerbasierter Leistungstest in Kleingruppen. Ergebnis: In keiner der drei Jahrgangsstufen gab es – bezogen auf das Maske-Tragen – signifikante Abweichungen in den Testergebnissen.

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Einschätzung zur Maskenpflicht an Schulen vom Max-Planck-Institut

Nach Expertenansicht sind das korrekte Tragen von Mund-Nase-Masken und regelmäßiges Testen die wirksamsten Corona-Schutzmaßnahmen für Schulen. Das werde durch aktuelle Studien belegt, sagte am Donnerstag Eberhard Bodenschatz vom Max-Planck-Institut für Dynamik und Selbstorganisation in Göttingen. „Nur durch Kombination von Masken, Lüften und Testen kann eine wirksame Prävention gelingen“, erklärte Ulrich Pöschl vom Max-Planck-Institut für Chemie in Mainz. Andere Mittel wie Lüften oder Luftreiniger ersetzen demzufolge das Tragen von Masken in der Pandemie nicht. Sie seien allerdings flankierend zum Schutz vor indirekten Infektionen sinnvoll, teilten am Donnerstag die beiden Max-Planck-Institute mit.

Die Masken sollten von allen während des gesamten Unterrichts getragen werden, möglichst auch von Lehrkräften, da diese häufig und laut sprechen und damit einen besonders großen Anteil von Tröpfchen und Atemluftaerosolen verursachen.

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Wie können Schulen mit Maskenverweigerern umgehen?

Die Expertenfrage ist zuerst im November 2020 erschienen:

Schulleiterin an einem Gymnasium: Ich bin Schulleiterin eines Gymnasiums in Nordrhein-Westfalen. Seit Beginn des neuen Schuljahres haben wir in der Schule immer wieder Probleme mit Schülerinnen und Schülern, die nicht bereit sind, eine Maske zu tragen. Seit den Sommerferien ist das bei uns immer wieder ein Problem. Unsere Lehrkräfte haben schon viele Elterngespräche geführt, aber dort ist der Widerstand oft noch stärker. Was kann ich tun?

Matthias Siebert: Die angeordneten Maßnahmen gegen die Verbreitung des COVID-19-Virus, wie zum Beispiel die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, stellt für uns alle eine Belastung dar. Diese Belastung bildet sich entsprechend in den Schulen ab. Dabei sind die Ausnahmeregelungen, zum Beispiel bei Vorlage eines Attests, und die rechtlichen Möglichkeiten bei einer Missachtung mittlerweile in den Bundesländern klar geregelt (siehe Infokasten unten). Die Schulen haben dazu auch in vielen Bundesländern Handreichungen mit Informationen bekommen.

Bevor Ordnungsmaßnahmen angedroht werden, sollte in einem persönlichen Gespräch mit den Betroffenen die Unverhandelbarkeit der verordneten Regeln in der Schule klar vermittelt werden.

Allerdings ist dabei das Beachten der Verhältnismäßigkeit unverzichtbar. Bevor also Ordnungsmaßnahmen angedroht werden, sollte in einem persönlichen Gespräch mit den Betroffenen die Unverhandelbarkeit der verordneten Regeln in der Schule klar vermittelt werden.

In so einem Gespräch geht es aber nicht darum, über den Sinn und Zweck einer Maskenpflicht zu diskutieren. Jeder kann dazu seine private Meinung haben, aber die muss jetzt in der Schule – wie in vielen anderen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens auch – zurücktreten.

Es ist verständlich, dass in einer stark individualisierten Gesellschaft und vor allem bei Jugendlichen, die gerade nach Autonomie streben, die auferlegten Zwänge Widerstand hervorrufen. Der Ausdruck von Individualität kann sich aber auch durch unterschiedlich gestaltete Masken seinen Weg suchen. Die Verweigerungshaltung kann also einfach nur ein oppositionelles Verhalten sein, bei dem es weniger um die Sache als um einen Machtkampf geht. Viele pädagogische Fachkräfte kennen solche Machtkämpfe aus dem Schulalltag. Manchmal geht es um eine Sonnenbrille, die nicht abgesetzt wird, oder um die Nutzung eines Handys während des Unterrichts.

Auch unter den pädagogischen Fachkräften einer Schule kann es zum Thema Maskenpflicht unterschiedliche Auffassungen geben. Es wäre daher zu wünschen, dass es einen kollegialen Konsens gibt, das Tragen der Maske als ein Zeichen von Solidarität zu verstehen.

Die wenigen Ausnahmeregelungen für Schülerinnen und Schüler, die zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung von dem Tragen einer Maske befreit werden, können unter dem Aspekt der Diversität der Schulgemeinschaft erläutert werden. Dies bleibt ein Abwägungsprozess, der auch dazu führen kann, dass die betroffene Schülerin, der betroffene Schüler in einem anderen Rahmen unterrichtet werden muss.

Aus psychologischer Sicht ist grundsätzlich ein Belohnungssystem einem Bestrafungssystem vorzuziehen. Wenn sich die Aufmerksamkeit immer auf die richtet, die sich hier rücksichtslos und unachtsam verhalten, gehen die Schülerinnen und Schüler unter, die gewissenhaft immer an ihre Maske denken und sie selbstverständlich tragen.

Selbstverständlich kann man die Regelungen in der Pandemie auch zum Anlass nehmen, um mit älteren Schülerinnen und Schülern über demokratische Entscheidungsprozesse zu diskutieren. In einem Krisenmanagement werden in der Regel Entscheidungen hierarchisch gefällt. Endlose Diskussionen können Maßnahmen zur Krisenbewältigung blockieren.

Bei einer Diskussion mit den Schülerinnen und Schülern sollte ebenfalls nicht der Eindruck erweckt werden, dass über die Maskenpflicht in der Schule verhandelt wird. Es geht hier ja nicht um eine schulinterne Regelung mit Beteiligung der Schülerschaft, wie es zum Beispiel beim Umgang mit dem Handy oder bei der Entscheidung für oder gegen eine Schuluniform der Fall sein kann. Die Maske sollte wie ein wesentliches Kleidungsstück, welches man selbstverständlich trägt, betrachtet werden. Niemand kommt ohne Hose in die Schule, also eben jetzt auch nicht ohne Maske.

Gut ist, wenn das Thema Maskenpflicht in der Schule gar nicht erst eine zu große Bedeutung erhält. Damit es nicht zu einer Problemfokussierung kommt, können ganz praktische Dinge helfen: So sollte es im Sekretariat immer ausreichend Ersatzmasken geben, die an Schülerinnen und Schüler verteilt werden können, die angeben, ihre Maske verloren zu haben. Es kann auch von vornherein festgelegt werden, dass Schülerinnen und Schüler immer zwei Masken dabeihaben müssen.

Ich kenne außerdem Schulen, in denen schon gleich am Eingang die Schülerinnen und Schüler begrüßt werden. So kann jeden Morgen die Schulleitung selbst überprüfen, ob alle ihre Maske beim Betreten der Schule aufsetzen. Wenn in der Grundschule ein Kind ohne Maske kommt und sich diese auch nicht in der Schultasche befindet, kann dann zum Beispiel das Sekretariat informiert werden, das entweder eine Maske zur Verfügung stellt oder – wenn ein Kind häufiger ohne Maske kommt – die Eltern anruft und sie auffordert, eine Maske vorbeizubringen. Dieses konsequente Vorgehen führt in der Regel dazu, dass Masken zukünftig mitgebracht werden.

Aus psychologischer Sicht ist grundsätzlich ein Belohnungssystem einem Bestrafungssystem vorzuziehen. Wenn sich die Aufmerksamkeit immer auf die richtet, die sich hier rücksichtslos und unachtsam verhalten, gehen die Schülerinnen und Schüler unter, die gewissenhaft immer an ihre Maske denken und sie selbstverständlich tragen.

Wenn es gelingt, mit Eltern ins Gespräch zu kommen, die aus ideologischen Gründen ihrem Kind untersagen, eine Maske zu tragen, versuche ich ihnen bewusst zu machen, dass sie ihr Kind mit ihrer Haltung instrumentalisieren und in einen Loyalitätskonflikt bringen.

Oft steckt hinter der Weigerung von Kindern und Jugendlichen, die Maske zu tragen, aber eine oppositionelle Haltung der Eltern, die häufig über das Thema Maskenpflicht hinausgeht und sich auf das ganze System Schule oder die politischen Entscheidungsträger bezieht. Ich bin schon oft in den vergangenen Wochen von Schulleitungen zu Beratungsgesprächen gerufen worden.

Oft gibt es die Erwartung, dass die Schulpsychologie vermitteln kann. Dabei ist zu beachten, dass Beratungen immer freiwillig sind. Eine Zwangsberatung hat wenig Aussicht auf Erfolg. Ein weiterer Grundsatz ist die Allparteilichkeit, wobei bei diesem Anliegen das Wohlergehen der Schulgemeinschaft und des betroffenen Kindes eine Richtung vorgeben.

Wenn es gelingt, mit Eltern ins Gespräch zu kommen, die aus ideologischen Gründen ihrem Kind untersagen, eine Maske zu tragen, versuche ich ihnen bewusst zu machen, dass sie ihr Kind mit ihrer Haltung instrumentalisieren und in einen Loyalitätskonflikt bringen. Kinder werden häufig von der Meinung und Haltung ihrer Eltern gegenüber der Schule beeinflusst. Selbst wenn sich die Kinder eher in die Schule anpassen möchten, geraten sie durch diesen unausgesprochenen Auftrag ihrer Eltern in einen inneren Konflikt.

Die Loyalität zu den Eltern kann dann auch so weit gehen, dass Schülerinnen und Schüler in Kauf nehmen, von Mitschülerinnen und Mitschülern ausgegrenzt oder von Aktivitäten der Schule ausgeschlossen zu werden. Ein Perspektivwechsel, bei dem sich die Eltern die Situation ihres Kindes bewusst machen, hilft ihnen häufig dabei, einzulenken. Wenn kein Umdenken eintritt, helfen tatsächlich oft nur noch rechtliche Schritte.

Zur Person

  • Matthias Siebert ist Vorsitzender des Landesverbandes Schulpsychologie Berlin.
  • Außerdem ist er Fachbereichsleiter Schulpsychologie im Schulpsychologischen und inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) Steglitz-Zehlendorf.
  • Er hat in der aktuellen Situation schon viele Schulen dazu beraten, wie sie mit Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern umgehen können, wenn sie sich weigern, in der Schule eine Maske zu tragen.