Bremen : Inklusionsklage einer Schulleiterin abgewiesen

Die Klage der Schulleiterin eines Gymnasiums in Bremen gegen die Weisung der Schulbehörde, eine Inklusionsklasse aufzunehmen, hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Am Montag hat das Verwaltungsgericht nun die Klage abgewiesen. In seiner Begründung äußerte sich das Gericht aber auch deutlich in der Sache.

Das Gymnasium Horn muss nach den Sommerferien eine Inklusionsklasse einrichten. Die Klage dagegen wurde abgewiesen.
© Carmen Jaspersen (dpa)

Die Leiterin eines Bremer Gymnasiums ist mit ihrer Klage gegen die Anordnung, Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung aufzunehmen, gescheitert. Die Beamtin könne lediglich verwaltungsintern ihre Bedenken geltend machen, sei aber darüber hinaus nicht klagebefugt, teilte das Verwaltungsgericht Bremen am Montag zur Begründung seiner Entscheidung mit. Die Klage sei als unzulässig abgewiesen worden.

Die Schulleiterin des Gymnasiums Horn hatte sich wie berichtet mit der Klage gegen die Einrichtung eines inklusiven Klassenverbandes mit 19 regulären Schülern und 5 Kindern mit körperlicher oder geistiger Behinderung zu Wehr gesetzt. Das Gericht sah neben der fehlenden Klagebefugnis aber auch keine Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit der behördlichen Anweisung. Gegen die jetzt getroffene Entscheidung ist Berufung möglich.

Verwaltungsgericht: Inklusionsklasse auch an Bremer Gymnasien rechtmäßig

Obwohl das Gericht die Klage abgewiesen hatte, äußerte es sich in der Urteilsbegründung, dass es die Einrichtung von Inklusionsklassenzügen auch an Gymnasien generell als rechtmäßig erachtet. Die Einführung der inklusiven Beschulung entspreche an allen Bremer Schulen einem klaren gesetzgeberischen Auftrag, hieß in der Begründung. Dies gelte auch für die Unterrichtung von Schülern mit Beeinträchtigungen im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung an Gymnasien. Schlechtere Bildungschancen der Regelschüler seien hierdurch nicht zu befürchten. Die Klägerin hatte dagegen argumentiert, eine inklusive Beschulung von behinderten Schülern an einem Gymnasium widerspreche der Konzeption dieser Schulform.

Das sieht das Verwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung anders: Entgegen der Ansicht der Klägerin werde durch die Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf weder eine „Schule für alle“ geschaffen, noch der gymnasiale Bildungsgang in seiner grundlegenden Konzeption verändert. Gegen die jetzt getroffene Entscheidung ist Berufung möglich.

Schulbehörde verspricht dem Gymnasium Unterstützung bei der Inklusion

Claudia Bogedan (SPD), Senatorin für Kinder und Bildung in Bremen, äußerte sich zufrieden nach dem Entscheidung des Verwaltungsgerichts: „Das Gericht hat unsere Auffassung mit dem jetzt vorliegenden Urteil bestätigt. Inklusion ist eine Frage der Haltung und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die in vielen bremischen Schulen bereits gelebt wird“, sagte Bogedan am Montag. Jetzt sei es besonders wichtig, gemeinsam gute Rahmenbedingungen für Inklusion an Schulen zu schaffen. Das gelte auch für das Gymnasium Horn. Es komme jetzt darauf an, gemeinsam für eine gute Beschulung der Kinder zu sorgen. „Ich weiß, dass der Anfang schwierig ist. Es geht im Sinne der Kinder nur gemeinsam. Ich werde unterstützen, wo ich kann“, sagte die Senatorin.
mit dpa