Praktische Tipps : Wie gelingt die Gründung eines Schulfördervereins?
Schulfördervereine können einen großen Beitrag für die Bildungsqualität an einer Schule leisten. Doch wie schafft man es, einen solchen Verein mit vielen Aktiven aufzubauen? Funktioniert das auch in sozial schwierigen Lagen und was muss man bei der Gründung beachten? Das Schulportal hat Antworten auf die häufigsten Fragen zusammen getragen.

Wie kann ein Schulförderverein die Schule voranbringen?
Fortbildungen, Arbeitsgemeinschaften oder einen Schüleraustausch organisieren – Schulen stehen vor vielen Herausforderungen, und Fördervereine können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, diese zu bewältigen. Der Schulförderverein kann Diskussionen anstoßen, Feste organisieren, Schülerinnen und Schüler bei ihren Vorhaben unterstützen oder sogar Honorarkräfte für bestimmte Aufgaben einstellen. Der Erfolg ist nicht allein von den finanziellen Mitteln abhängig – wichtiger sind eine große Anzahl an Engagierten und ein großer Ideenreichtum.
Wie finde ich Verbündete – auch in schwierigen sozialen Lagen?
Die Initiative, einen Schulförderverein zu gründen, muss nicht – wie viele denken- nur von den Eltern kommen. Häufig sind es auch Pädagoginnen und Pädagogen oder Schulleitungen, die den Anstoß dazu geben. Ganz gleich, wer den Anfang macht: Der wichtigste Schritt ist, Verbündete zu finden. Und die müssen nicht unbedingt aus dem Kreis der Schulgemeinschaft kommen. Wenn es zum Beispiel schwer ist, Eltern zu aktivieren, kann man sich an Ehemalige wenden, die die Schule mal besucht haben. Gute Ansprechpartner sind auch Plattformen, die Ehrenamtliche in der Nachbarschaft organisieren und vermitteln. Auch Unternehmen im Umfeld haben ein Interesse, den Bildungsstandort zu unterstützen. „Große Bereitschaft für ein Engagement gibt es in der Schulgemeinschaft und darüber hinaus erfahrungsgemäß, wenn es gelingt, eine Dringlichkeit deutlich zu machen“, sagt Katja Hintze, Vorstandvorsitzende der spendenfinanzierten Stiftung Bildung, die aus dem bundesweiten Netzwerk der Kita- und Schulfördervereine entstanden ist. Wer klar anspreche, welche Herausforderungen mit dem Förderverein in Angriff genommen werden sollen, habe es leichter, Mitgestalterinnen und Mitgestalter zu finden.
Was ist bei der Gründung des Schulfördervereins zu beachten?
Bevor der Schulförderverein ins Leben gerufen wird, müssen sich alle Interessierten zusammenfinden, um die Gründung zu beschließen und eine Satzung vorzubereiten. Die Satzung ist das Herzstück eines jeden Vereins und sollte deshalb sorgfältig formuliert werden. Tipps und Mustersatzungen gibt es zum Beispiel im „Handbuch für Kita- und Schulfördervereine“ vom Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Berlin-Brandenburg (lsfb). Wichtig ist, dass eine Satzung möglichst viele Ziele und wenig Einschränkungen enthält, damit später alles Denkbare umgesetzt werden kann. Darüber hinaus sind einige Formalien zu beachten. Die Gründung des Vereins erfolgt dann auf der sogenannten Gründungsversammlung, wo auch über den Entwurf der Satzung abgestimmt und der Vorstand gewählt wird. Die Satzung muss schließlich von mindestens sieben Gründungsmitgliedern unterschrieben werden.
Wie beantragt man die Gemeinnützigkeit?
Wenn ein Schulförderverein die Anerkennung der Gemeinnützigkeit anstrebt, sind die entsprechenden Vorschriften der Finanzverwaltung einzuhalten. Hierbei sind in der Satzung vor allem die Abschnitte über die Vereinszwecke und über die sogenannte Vermögensbindung bei der Auflösung wichtig. Aus der Zweckbestimmung muss der gemeinnützige Charakter erkennbar sein. Zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist es ratsam, den Entwurf der Satzung vorab mit dem Finanzamt abzustimmen. Das Finanzamt prüft, ob die formalen Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung erfüllt sind. Mit der ersten Steuererklärung nach einem Jahr gibt es dann die Freistellungsbescheinigung, wenn alle Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit erfüllt sind. Der Vorstand meldet schließlich die Vereinsgründung über ein Notariat beim Amtsgericht an.
Was ist beim Umgang mit den Spenden zu beachten?
Da der Verein mit Geld zu tun haben wird, kann in der Satzung die Position der Schatzmeisterin oder des Schatzmeisters festgehalten werden. Vorteilhaft wäre es, ein Konto einzurichten. Das Konto sollte immer als Vereinskonto beziehungsweise Geschäftskonto geführt werden. Abzuraten ist davon, das Konto auf den Namen einer Privatperson zu führen. Im Falle einer Pfändung etwa würde das Vereinsgeld dem Privatvermögen dieser Person zugerechnet. Zudem sind Privatpersonen nicht berechtigt, Zuwendungen beispielsweise von Stiftungen zu empfangen.
- Bei Fragen zur Gründung eines Kita- oder Schulfördervördervereins berät die Stiftung Bildung . Kontakt unter: info@stiftungbildung.org
- Informationen und Seminare für Ehrenamtliche gibt es auch beim Bundesverband der Kita- und Schulfördervereine e.V. (BSFV). Kontakt unter: bsfv@schulfoerdervereine.de
- Der Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Berlin-Brandenburg e.V. (lsfb) hat ein Handbuch mit wichtigen Tipps zur Gründung von Kita- und Schulfördervereinen erstellt.