Schulrecht : Können Schulen den Klimastreik unterstützen?

Am Freitagvormittag wollen wieder zehntausende Schülerinnen und Schüler demonstrieren. In Berlin werden bis zu 25.000 Schüler erwartet, die dem Aufruf „Fridays for Future“ folgen wollen. Bei Lehrkräften und Schulleitungen ist Fingerspitzengefühl gefragt, wenn Schülerinnen und Schüler dem Unterricht fernbleiben, um sich für Klimaschutz zu engagieren.

Demonstrieren für besseres Klima
Wenn Schüler demonstrieren wollen, sollten Schulleitungen eher konstruktiv handeln, denn einen Konflikt zwischen Lehrenden und Lernenden herbeiführen.
©dpa

Dem ersten Demonstrationsaufruf der „Fridays for Future“-Bewegung am 18. Januar sind nach Angaben der Veranstalter mehr als 30.000 Schülerinnen und Schüler alleine in Deutschland gefolgt. Die Bewegung wurde von der 15-jährigen Schwedin Greta Thunberg gestartet. Bei der zweiten Kundgebung diesen Freitag in Berlin erwarten die Veranstalter eine ähnlich hohe Resonanz vor dem Bundeswirtschaftsministerium. Die Ziele der Aktivisten und damit auch das Engagement vieler Schülerinnen und Schüler werden von vielen Lehrkräften inhaltlich weitgehend positiv gesehen. Bei den ersten Demonstrationen, die während der Unterrichtszeit stattfanden,  ist aber auch deutlich geworden, dass die Handhabung der Demonstrationen sowohl für Lehrkräfte als auch Schülerinnen und Schüler mitunter kompliziert ist.

„Grundsätzlich gilt die Schulpflicht“, sagt Philipp Bender, stellvertretender Pressesprecher des Hessischen Kultusministeriums. Auf die rechtlich bindende Lage, nämlich die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 25. Mai 1973, könne sich jede Schulleitung berufen und Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an den geplanten Demonstrationen untersagen.  

Die Rechtslage ist mit dem KMK-Beschluss eindeutig

In dem KMK-Beschluss heißt es wörtlich: „Die Teilnahme an Demonstrationen rechtfertigt nicht das Fernbleiben vom Unterricht oder eine sonstige Beeinträchtigung des Unterrichts“. Bei Zuwiderhandlungen können Schulleitungen zu Erziehungsmaßnahmen wie Strafarbeiten, nachsitzen und schriftlichen Ermahnungen greifen. In einigen Ländern, wie Baden-Württemberg, kann sogar eine Geldbuße gegenüber Schülerinnen und Schülern und deren Eltern verhängt werden. Schulleiterinnen und Schulleiter sollten eigenverantwortlich mit den verfügbaren Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen umgehen, heißt es von Seiten des bayerischen Kultusministeriums.

Kritisch kann die Lage für Lehrkräfte werden, wenn diese ohne Rücksprache mit der Schulleitung ihre Klasse zum Demonstrieren während der Unterrichtszeit  ermuntern. Dies kann disziplinarrechtliche Folgen haben. Daher raten auch die Initiatoren der „Fridays for Future“-Bewegung zur Vorsicht und zu klärenden Gesprächen der Lehrkräfte mit ihrer Schulleitung.

Dass von den Kultusministerien und den Schulleitungen gemäß der KMK-Beschlüsse auf die Schulpflicht verwiesen werden müsse, sei logisch, sagt Bender. Dies gelte insbesondere dann, wenn Demonstrationen nicht unbedingt in der Schulzeit abgehalten werden müssten. Die derzeitige Aktion fällt laut Rechtsexperten und Kultusministerium hierunter.

Schulleitungen sollten konstruktiven Dialog fördern

Auch wenn das Thema dringlich bezeihungsweise besorgniserregend und das Engagement von Schülerinnen und Schülern grundsätzlich löblich sei: „Aus rein juristischer Sicht gibt es keinen Grund, weshalb jetzt ausgerechnet freitagsvormittags demonstriert werden muss“, sagt Bender. Würden Schülerinnen und Schüler beispielsweise wegen baulicher Mängel demonstrieren, die den Unterricht an ihrer Schule negativ beeinflussten, dann sei es verständlich, dass während der Schulzeit demonstriert würde. Im Falle des Kohleausstiegs sei aber „nicht ersichtlich, warum die Demonstrationen unbedingt am Vormittag abgehalten werden“ müssen.

Dennoch sollten Schulen abwägen und individuell entscheiden, ob sie für die Teilnahme an den Demonstrationen einzelnen Schulklassen oder der gesamten Schülerschaft eine Beurlaubung aussprechen wollen.  

Aus pädagogischen Gesichtspunkten sei es laut Umweltverbänden wie Greenpeace und den Initiatoren der Kundgebungen ohnehin sinnvoller, Schülerinnen und Schüler demonstrieren zu lassen. Sie verweisen etwa auf den Bildungsauftrag im Niedersächsischen Schulgesetz: „Schülerinnen und Schüler sollen fähig werden (…), die Grundrechte für sich und jeden anderen wirksam werden zu lassen.“ Die Schule müsse dafür den „Erfahrungsraum und die Gestaltungsfreiheit bieten“, heißt es dort.

Demonstration kann Teil des Unterrichts werden

Auch Bender hält es angesichts der gesellschaftlichen und bildungspolitischen Bedeutung von Demonstrationen für sinnvoll, einen konstruktiven Dialog zwischen Schulleitung, Lehrenden und Schülerinnen und Schülern zu befördern, statt den Weg der Konfrontation zu gehen. Eine Beurlaubung vom Unterricht sei da ein passender Weg.

Auch im Falle, dass eine Schule die Beurlaubung verweigert, ihre Schülerinnen und Schüler aber dennoch an den Demonstrationen teilnehmen, haben einige Schulen bereits ein gutes Fingerspitzengefühl bewiesen. Etwa in Bayern, wo die Ergebnisse und  Erfahrungen einer Demonstration im Unterricht nachbereitet worden sind, anstatt Strafmaßnahmen zu ergreifen. Dies könne gerade beim Thema Klimawandel ein sinnvoller Weg sein, meint Bender. Überhaupt sei es förderlich, Debatten schulisch vor- und nachzubereiten. Denn dann würden sowohl die Interessen der Schülerschaft gewahrt und auch der Bildungsauftrag von Schulen erfüllt.

Mehr zum Thema

Stimmen von Schülerinnen und Schülern auf dem Klimastreik in Berlin:

Silke (16), Berlin: „Wir bekommen unentschuldigte Fehlstunden für die Teilnahme am Klimastreik eingetragen, aber das nehme ich in Kauf. Das ist mir der Klimaschutz wert!“

Jakob (16), Berlin: „Einige Schüler unserer Schule haben sich eine Krankschreibung für den Tag besorgt, um am Klimastreik teilzunehmen, ohne dafür einen unentschuldigten Fehltag zu haben.“

Chris (16), Berlin: „Wir hätten heute eigentlich einen Projekttag gehabt. Ich habe für mich entschieden, dass ich die Demo für den Klimaschutz wichtiger finde. Mit den Lehrern und den anderen Mitschülern habe ich darüber nicht gesprochen. Ich lasse die Konsequenzen auf mich zukommen.“

Clemens (13), Brandenburg: „Wir haben mit dem Klassenlehrer gesprochen und der hat uns gesagt, wir können uns von den Eltern für den Tag vom Unterricht freistellen lassen. Ansonsten hätten wir einen unentschuldigten Fehltag auf dem Zeugnis.“

Lennard (13), Brandenburg: „ich verpasse gerade den Englisch-Unterricht. Hier geht es darum, unseren Planeten zu erhalten. Das ist wichtiger als die Englisch-Stunde.“