Abschlussprüfungen : Wie sind die ukrainischen Schulabschlüsse in Deutschland geregelt?

Wegen des Kriegs in der Ukraine können Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen keine regulären Prüfungen ablegen. Werden die ukrainischen Schulabschlüsse dennoch anerkannt? Und unter welchen Voraussetzungen können die Jugendlichen mit diesen Abschlüssen an deutschen Hochschulen studieren? Das Schulportal hat dazu Informationen gesammelt und bei der Kultusministerkonferenz nachgefragt.

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Studierende im Hörsaal
Auch wenn die ukrainischen Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen wegen des Kriegs in diesem Jahr keine Prüfungen ablegen, können sie über das Studienkolleg an deutschen Hochschulen zugelassen werden.
©Oliver Berg/dpa

Wie laufen in diesem Schuljahr die Prüfungen für die ukrainischen Schulabschlüsse?

Wegen des Krieges in der Ukraine entfallen in diesem Jahr die Prüfungen für alle ukrainischen Schulabschlüsse. Die Prüfungen für die mittlere Reife am Ende der 9. Klasse waren auch schon während der Corona-Pandemie ausgefallen. Die aus der Ukraine geflüchteten Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen werden an den Schulen in Deutschland je nach Land und Sprachkenntnissen in Willkommensklassen oder Regelklassen aufgenommen und können hier weiter zur Schule gehen.

Auch die Prüfungen zum Abitur, das in der Ukraine am Ende der 11. Klasse stattfindet, wurden in diesem Jahr ausgesetzt. Grundlage dafür ist das Gesetz 7132, das das ukrainische Parlament am 24. März 2022 beschlossen hat. Vorgesehen sind darin folgende Änderungen für den Schulabschluss nach der 11. Klasse und für den Hochschulzugang: Die Personen, die im Schuljahr 2021/2022 die „vollständige allgemeine mittlere Bildung“, also den Sekundarschulabschluss II (ukrainisch: „povna zahal’na serednja osvita“), erreichen, sind nach Informationen der Kultusministerkonferenz (KMK) von der Teilnahme an den staatlichen Abschlussprüfungen (ukrainisch: „Deržavna pidsumkova atestacija“) befreit. Die Schülerinnen und Schüler die Sekundarstufe II bekommen den Schulabschluss ohne Prüfungen durch ihre Zeugnisse.

Bekommen die ukrainischen Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen eine Zugangsberechtigung für die Hochschulen?

Neben den Schulabschlussprüfungen machen die Schülerinnen und Schüler in der Ukraine am Ende der 11. Klasse normalerweise zugleich auch einen Zulassungstest, um an einer ukrainischen Hochschule studieren zu können. In diesem Jahr ist der Schulabschluss der Sekundarstufe II von der Prüfung für die Zulassung an ukrainischen Hochschulen entkoppelt. Während die Abschlussprüfungen nicht stattfinden, werden die Zulassungsprüfungen auch in diesem Jahr durchgeführt.

Auch Schülerinnen und Schüler auf der Flucht sollen im Ausland die Möglichkeit bekommen, diese Tests zu absolvieren. Einige Länder haben dazu schon Vorkehrungen und Vereinbarungen mit dem ukrainischen Bildungsministerium getroffen. Auch Bund und Länder haben sich mit der Hochschulrektorenkonferenz abgestimmt, um die Durchführung dieser Tests in Deutschland zu organisieren. Nach Angaben der KMK werden die Online-Examina zwischen dem 22. Juli und dem 3. Oktober 2022 an insgesamt sechs Standorten in Deutschland stattfinden: an der Humboldt-Universität in Berlin, an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, der Universität Hamburg, der Universität zu Köln und der Universität Leipzig. In München finden die Prüfungen im Kulturzentrum „Gorod“ statt. Es wird erwartet, dass in Deutschland etwa 5.500 Personen an den Tests teilnehmen werden. Die Prüfungen werden zeitgleich in der Ukraine und in den europäischen Ländern durchgeführt, in denen Geflüchtete Schutz gefunden haben.

Was brauchen Abiturientinnen und Abiturienten aus der Ukraine für eine Zulassung an deutschen Hochschulen? 

Vor dem Hintergrund der ausgesetzten Prüfungen hat die Kultusministerkonferenz Anfang April einen Beschluss zum Hochschulzugang mit ukrainischen Bildungsnachweisen gefasst. „Den betroffenen Schülerinnen und Schülern soll hierdurch kein Nachteil entstehen“, hatte Karin Prien (CDU), Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Bildungsministerin in Schleswig-Holstein, den Beschluss kommentiert.

Damit Schülerinnen und Schüler nicht benachteiligt werden, weil die Abschlussprüfungen nicht stattfinden, hat die KMK festgelegt, die bestehenden Beschlüsse der Kultusministerkonferenz zum Hochschulzugang auch dann anzuwenden, wenn nicht alle regulär erforderlichen staatlichen Prüfungsleistungen nachgewiesen werden können.

Das bedeutet, dass für Personen mit dem „Zeugnis über den Erwerb der vollständigen allgemeinen mittleren Bildung“ nach der 11. Klasse der Hochschulzugang in Deutschland über das Studienkolleg bzw. die Feststellungsprüfung möglich ist. Schülerinnen und Schüler, die keinen Abschluss machen können und ein Studium in Deutschland aufnehmen möchten, wenden sich an das jeweilige Studienkolleg ihrer Wunschhochschule. Eine Liste der Studienkollegs gibt es hier. Das konkrete Vorgehen ist auf dem Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen, anabin, dargestellt.

Was passiert im Studienkolleg?

Die Studienkollegs verstehen sich als „Brücke“, die ausländischen Studienbewerbern dabei helfen soll, aus der akademischen Kultur des Heimatlandes in die deutsche akademische Kultur zu gelangen. Dafür bieten die Studienkollegs gezielte Vorbereitungskurse an.

Grundlage für die Aufnahme ins Studienkolleg ist laut Informationen der KMK ein Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region vom 11. April 1997, das Deutschland und die Ukraine unterzeichnet haben.

Die Regelungen für den Hochschulzugang mit ukrainischen Schulabschlüssen bestanden also schon lange vor diesem Schuljahr. In diesem Jahr können die Schulabsolventinnen und -absolventen der 11. Klassen aus der Ukraine aber auch ohne die Abschlussprüfungen das Studienkolleg besuchen und werden behandelt wie ukrainische Abiturientinnen und Abiturienten früherer Jahrgänge.

Nach Informationen der Kultusministerkonferenz gilt das auch für europäische Drittstaaten: „Die für den Hochschulzugang geltende Rechtsgrundlage schließt europäische Drittstaaten ein. Sofern andere Geflüchtete aus Drittstaaten mit ukrainischen Bildungsnachweisen Aufenthalt nach § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten, gilt der Beschluss der Kultusministerkonferenz auch für sie.“