Umfrage

Schulübergang : Elternwille oder Grundschul­empfehlung?

Wer sollte darüber entscheiden, ob ein Kind nach der Grundschule aufs Gymnasium oder auf eine andere Schulart wechselt? Je nach Bundesland wird diese Frage unterschiedlich beantwortet. In Bayern, Thüringen und Brandenburg ist für den Schulübergang die Einschätzung der Grundschullehrkräfte ausschlaggebend, in anderen Bundesländern kann die Grundschulempfehlung vom Elternwillen überstimmt werden. Wie ist Ihre Meinung dazu – wer sollte beim Wechsel von der Grundschule auf die weiterführende Schule das letzte Wort haben?

©Pia Bublies

Der Wechsel von der Grundschule auf die weiterführende Schule ist für Kinder ein großer Einschnitt in ihrer schulischen Laufbahn. Und der Schulübergang ist auch ein Thema, das immer wieder bildungspolitische Debatten auslöst. Die zentralen Fragen sind dabei, welche Kriterien den Ausschlag dafür geben sollen, auf welche Schulart ein Kind nach der Grundschule wechselt und welches Verfahren zu mehr Bildungsgerechtigkeit führt.

In Deutschland ist der Schulübergang nicht einheitlich geregelt. In den meisten Bundesländern geben die Lehrerinnen und Lehrer der Grundschulen Empfehlungen ab. Grundlage dafür sind vor allem die Noten, außerdem Faktoren wie das Arbeitsverhalten und die Leistungsentwicklung. Oft sind auch Beratungsgespräche zwischen Eltern, Kindern und Lehrkräften verbindlich. Das letzte Wort beim Schulübergang haben letztlich aber meist die Eltern.

Nur in Bayern, Brandenburg und Thüringen gibt Grundschulempfehlung den Ausschlag

In den alten Bundesländern macht hier nur Bayern eine Ausnahme. In den neuen Bundesländern war die das Grundschulgutachten lange verbindlich. In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und zuletzt in Sachsen wurde dieses Vorgehen aber zugunsten des Elternwillens gekippt. Inzwischen ist die Einschätzung der Lehrkräfte also nur noch in Bayern, Thüringen und Brandenburg bindend. Das Kultusministerium in Baden-Württemberg hatte zwar im vergangenen Jahr vorgeschlagen, das Grundschulgutachten wieder verbindlich werden zu lassen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.

Selbst in Bayern, Brandenburg oder Thüringen können Eltern allerdings ein Veto einlegen, wenn sie zu einer anderen Einschätzung als die Lehrerinnen und Lehrer der Grundschule gelangen. Sie können ihre Kinder dann zu einem Probeunterricht bzw. einer Aufnahmeprüfung an der gewünschten weiterführenden Schulart anmelden. Bestehen sie die Probe, können Eltern die Kinder auf der gewünschten weiterführenden Schule anmelden. Bestehen sie nicht, gilt die Grundschulempfehlung. Die Eltern können dann noch den Rechtsweg einschlagen.

Wie ist Ihre Meinung dazu: Wer sollte darüber entscheiden, auf welche Schulform ein Kind nach der Grundschule wechselt? Bis zum 8. Februar 2021 konnten Sie bei unserer Umfrage zum Schulübergang mitmachen. Hier sehen Sie das Ergebnis:

Elternwille oder Grundschulgutachten – was sollte beim Übergang auf die weiterführende Schule entscheiden?
254 Antworten wurden in der Umfrage abgegeben.