Schulpflicht in Preußen : 28. September 1717
Die Serie „Kalenderblatt“ erinnert an wichtige Ereignisse, die die deutsche Bildungslandschaft geprägt haben. Auf diesem Kalenderblatt steht die Einführung der Schulpflicht in Preußen durch König Friedrich Wilhelm I. am 28. September 1717. Allerdings krankte schon damals die Bildungsoffensive vor allem am Lehrermangel.

Der preußische Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I. war überzeugt, dass Schulbildung dazu beitragen kann, die Kinder zu guten Untertanen zu erziehen, und so erließ er am 28. September 1717 ein Edikt, das zum Meilenstein bei der Einführung der allgemeinen Schulpflicht werden sollte. Bildung war bis dahin vor allem Kindern aus wohlhabenden Familien in Form von Privatunterricht vorbehalten. Wenn es Dorfschulen gab, wurden sie selten besucht, da die Eltern ihre Kinder eher auf dem Feld oder auf dem Hof mitarbeiten ließen.
Die Schulpflicht sollte nun per Verordnung für alle fünf- bis zwölfjährigen Kinder gelten, und zwar für Jungen und Mädchen. Dort, wo es Schulen gab, sollten die Eltern ihre Kinder im Winter täglich und im Sommer ein- oder zweimal die Woche zur Schule schicken. Wer sich widersetzte, dem drohte eine Strafe.
Allerdings hatte es der Soldatenkönig versäumt, für die Einführung der Schulpflicht auch die nötigen Voraussetzungen zu schaffen. Bildung war zwar erwünscht, sollte aber nichts kosten. Und so gab es weder ausreichend Schulgebäude noch ausgebildete Lehrkräfte. Handwerker, Tagelöhner und abgedankte Soldaten wurden kurzerhand verpflichtet, die Kinder zu unterrichten. Und diese hatten oft selbst nur sehr begrenzte Fähigkeiten im Lesen und Schreiben. So blieb das Edikt zunächst ohne den erhofften Effekt. Erst als Friedrich II., der Sohn von Friedrich Wilhelm I., 1763 in Preußen das Generallandschulreglement erlässt, wird mit der Schulpflicht auch ein fester Lehrplan verbunden, der von ausgebildeten Lehrern unterrichtet werden soll.