Grundschulen : Regierung nimmt Ausbau des Ganztags in Angriff

Knapp drei Millionen Kinder gehen in Deutschland in die Grundschule. Ab 2025 soll für jedes Kind, dessen Eltern das wünschen, eine ganztägige Betreuung an der Schule gewährleistet sein. Nach dem Rechtsanspruch auf den Kitaplatz kommt nun der Rechtsanspruch auf den Ganztagsplatz in der Schule.

Kinder basteln im Schulhort
Das Bundeskabinett hat die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von zwei Milliarden Euro beschlossen. Das Geld sollen Länder und Kommunen in den kommenden Jahren in Räumlichkeiten und Gebäude für Ganztagsangebote an Grundschulen investieren.
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Grundschulkinder von der ersten bis zur vierten Klasse sollen ab 2025 ein Anrecht auf eine Ganztagsbetreuung haben. Das Bundeskabinett hat dafür am Mittwoch in Berlin in einem ersten Schritt die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von zwei Milliarden Euro beschlossen. Das Geld ist gedacht für Investitionen in Räumlichkeiten und Gebäude an den rund 15.000 Grundschulen in Deutschland, damit ab 2025 der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erfüllt werden kann.

Viele Stolpersteine liegen aber noch im Weg: Bundesländer sowie Städte und Gemeinden bezweifelten am Mittwoch, dass das Geld reichen wird und forderten mehr. Gewerkschaften warnten, dass 2025 gar nicht genug Personal da sein werde, um die Ganztagsbetreuung für so viele Kinder sicherzustellen. Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule hatten CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart.

Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Ganztagsbetreuung

Die Regierung begründet das Vorhaben unter anderem mit einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Es sei schlicht nicht möglich, dass Eltern einer geregelten Arbeit nachgingen, wenn Erstklässler oft schon um 12 Uhr wieder vor der Haustür stünden, „mit leerem Magen, aber mit einem Ranzen voller unerledigter Hausaufgaben“, sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) am Mittwoch in Berlin.

Der Ausbau der Ganztagsbetreuung solle Menschen auch Mut machen, sich für Kinder zu entscheiden, sagte Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU). Die Qualität der Ganztagsangebote in den Schulen und Horten müsse aber stimmen. „Nur dann werden Kinder und Eltern die Ganztagsangebote nutzen.“

Der Plan ist, dass ab 2025 alle Kinder in Deutschland von der ersten bis zur vierten Klasse einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben werden, an fünf Tagen in der Woche, für acht Stunden am Tag. Über 50 Prozent der Grundschulkinder würden bereits jetzt ganztägig betreut, sagte Giffey. Sie rechnet damit, dass in den kommenden Jahren bis zu eine Million zusätzliche Plätze geschaffen werden müssen, damit der Rechtsanspruch ab 2025 erfüllt werden kann. Vor allem im Westen gebe es Nachholbedarf.

Bundesländer kritisieren die Finanzierung der Ganztagsbetreuung

Der Ganztagsausbau wird unter anderem vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt. Er warnte allerdings davor, dass der Rechtsanspruch ab 2025 am fehlenden Personal zu scheitern drohe. Die Bundesländer müssten „sofort ihre Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher sowie Grundschullehrkräfte massiv ausweiten“, sagte die stellvertretende DGB-Chefin Elke Hannack der Deutschen Presse-Agentur.

Aus den Bundesländern und von Städten und Gemeinden kam Kritik an der Finanzierung. Länder und Kommunen dürften am Ende nicht auf den laufenden Betriebskosten für die Ganztagsbetreuung sitzenbleiben, sagte der Präsident der Kultusministerkonferenz Alexander Lorz (CDU) am Mittwoch. Zwei Milliarden – „Diese Summe
wäre schon allein für Bayern nötig“, sagte die bayerische Familienministerin Kerstin Schreyer (CSU). Wer einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung verspreche, müsse diese auch bezahlen, kritisierte Schleswig-Holsteins Familienminister Heiner Garg (FDP) die Bundesregierung.

Die Kosten für den Ganztagsausbau werden auch nach Ansicht von Familienministerin Giffey deutlich über den zwei Milliarden – nämlich bei schätzungsweise fünf bis sieben Milliarden Euro – liegen. Natürlich gebe der Bund etwas dazu. „Aber so oder so müssten die Länder diese Aufgabe angehen, weil die Eltern und Familien in Deutschland das erwarten“, sagte Giffey.

Der Streit zeigt, dass noch schwierige Verhandlungen mit den Ländern anstehen, bevor der Rechtsanspruch umgesetzt ist. Der Bund hat nun zwei Milliarden Euro ins Schaufenster gestellt. Ähnlich wie zuvor schon beim „Gute-Kita-Gesetz“ oder beim „Digitalpakt Schule“ fließt das Geld aber erst, wenn Bund und Länder vereinbart haben, wie es verteilt wird, welche eigenen Beiträge die Länder beisteuern und wie konkret der Rechtsanspruch auf den Ganztagsplatz ausgestaltet werden soll. Das soll im kommenden Jahr in Angriff genommen werden. dpa

Auf einen Blick

  • Der bundesweite Bedarf an Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter kann derzeit nicht gedeckt werden. Während in einigen Bundesländern die Betreuungsquote bei über 80 Prozent liegt, liegt sie in vielen Regionen deutlich darunter.
  • Im aktuellen Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass bis 2025 ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt werden soll. Um dies vorzubereiten, unterstützt der Bund die Länder mit Finanzhilfen in Höhe von 2 Milliarden Euro für den Ausbau von Ganztagsangeboten.
  • Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf  dient dazu, die Finanzmittel für den Ganztagsausbau längerfristig zu sichern. In den Jahren 2020 und 2021 sind dafür jeweils 1 Milliarde Euro für das Sondervermögen vorgesehen. Die Mittel können bis Ende 2028 für Investitionen verausgabt werden.