Zeugnisse 2020/21 : Noten, Versetzungen und Wiederholungen in der Corona-Pandemie

In den ersten Bundesländern hat es bereits Zeugnisse für das Schuljahr 2020/21 gegeben, andere folgen in den kommenden Wochen. Doch wie lässt sich ein Schuljahr unter den Bedingungen der Corona-Pandemie bewerten? Welche Leistungsnachweise fließen in die Gesamtnote auf dem Zeugnis ein? Wie können Leistungen bewertet werden, die im Distanzunterricht oder Homeschooling erbracht wurden? Und wie werden freiwillige Wiederholungen und Versetzungen gehandhabt? In den Bundesländern gibt es dazu zahlreiche Sonderregelungen für das Schuljahr 2020/21. Das Schulportal hat in den Kultusministerien nachgefragt. Die wichtigsten Regelungen im Länderüberblick.

Schüler schauen auf ihre Zeugnisse
Wie werden die Umstände der Corona-Pandemie auf den Zeugnissen berücksichtigt? In den Bundesländern gibt es für das Schuljahr 2020/21 zahlreiche Sonderreglungen.
©Gregor Fischer/dpa

Die besonderen Umstände durch die Corona-Pandemie sollen in allen Bundesländern auf den Zeugnissen und bei den Versetzungsentscheidungen angemessen berücksichtigt werden. Doch die Umsetzung sieht in den Bundesländern unterschiedlich aus. Oft wurde die Zahl der schriftlichen Klassenarbeiten, die in die Zeugnis-Note einfließen muss, notgedrungen reduziert. Stattdessen können alternative Leistungsnachweise aus dem Distanzunterricht einfließen. Eine generelle Regelung, dass alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von den Noten in das nächste Schuljahr aufrücken, gibt es so nicht mehr. Dafür ist auch in diesem Jahr wieder das freiwillige Wiederholen möglich. Meist wird das nicht auf die Gesamtschulzeit angerechnet.

Die NRW-Landesschülervertretung (LSV) kritisierte am Tag der Zeugnisausgabe laut Deutsche-Presse-Agentur: „Die Bewertungskriterien sind alle auf Präsenzunterricht ausgerichtet“ – dabei habe ein Großteil des Schuljahres im Distanzunterricht stattgefunden. SPD-Vorsitzende Saskia Esken hat am 30. Juni  die Schulen in Deutschland dazu aufgerufen, Schülerinnen und Schüler das Schuljahr möglichst nicht wiederholen zu lassen. „Schüler*innen, die besonders unter den Einschränkungen während der Pandemie gelitten haben und in Schwierigkeiten gekommen sind, dürfen dafür nicht mit Nichtversetzen bestraft werden“, sagte Esken laut einer Mitteilung am Mittwoch in Berlin.

Das Schulportal hat die einzelnen Regelungen in den Bundesländern abgefragt und hier in einer Übersicht zusammengestellt. Die speziellen Regelungen für die Abschlussprüfungen im Schuljahr 2020/21 können Sie hier in einem gesonderten Beitrag nachlesen.

Halbjahreszeugnisse und Übertrittsregelungen im Corona-Schuljahr 2020/21

In die Jahreszeugnisse 2020/21 fließen die Bewerbungen aus dem gesamten Schuljahr 2020/21 ein. Das erste Halbjahr hatte weitgehend in Präsenz stattgefunden. Einschränkungen gab es dennoch. Wie kamen die Lehrkräfte zu ihren Bewertungen und wie wurden dabei die besonderen Umstände der Pandemie berücksichtigt. Hier ist der Bericht vom 18. Januar 2021:

Das Schulportal hatte im Januar an der Berliner Peter-Pan-Schule zwei Lehrerinnen befragt, die zum Halbjahr Grundschulempfehlungen für ihre Klassen ausstellen mussten. Diese Grundschulempfehlungen haben erheblichen Einfluss darauf, ob die Kinder einen Platz an ihrer gewünschten weiterführenden Schule bekommen.

Ende Januar kommen die Lehrerinnen und Lehrer der sechsten Klassen der Berliner Peter-Pan-Grundschule zu ihren „Gutachtenkonferenzen“ zusammen, um sich die kniffligen Fälle noch einmal genauer ansehen. In Berlin wechseln die Kinder nach der sechsten Klasse in eine weiterführende Schule. Die Beratungsgespräche mit den Eltern darüber, welche Schulform und welches Profil für die Kinder empfehlenswert, haben an der Schule bereits im November stattgefunden. „Wenn die Kinder mit ihrem Notenschnitt zwischen 2,3 und 2,7 liegen, bekommen sie nicht ohne Weiteres eine Grundschulempfehlung für den Besuch eines Gymnasiums. Dann beraten alle Lehrkräfte noch einmal über die erreichten Kompetenzen“, sagt Britta Jochmann, Lehrerin der Peter-Pan-Grundschule. Jochmann unterrichtet in ihrer sechsten Klasse Mathematik. „Es ist wichtig, dass alle Lehrkräfte zu Wort kommen, um sich ein Bild zu machen. Denn ein Kind kann in einem Fach desinteressiert und in einem anderen Fach dagegen sehr leistungsbereit sein“, sagt Jochmann.

Trotz Lockdown konnten an der Peter-Pan-Grundschule alle Klassenarbeiten geschrieben werden

Trotz der Einschränkungen durch den Lockdown konnten an der Peter-Pan-Grundschule alle Klassenarbeiten vor den Halbjahreszeugnissen geschrieben werden. „Wir haben vor und nach Weihnachten die sechsten Klassen versetzt in kleinen Gruppen in die Schule kommen lassen, um die letzten Klassenarbeiten zu schreiben“, sagt Steffi Weizel, die ebenfalls eine Übergangsklasse an der Peter-Pan-Grundschule unterrichtet. Gravierende Lernrückstände durch die Schulschließungen im Frühjahr gibt es in ihrer Klasse nicht. „Während der Schulschließungen haben wir alle Kinder gut erreicht, einige haben wir in die Schule eingeladen. Hier konnten sie dann zusammen mit der Schulsozialarbeit und den Sonderpädagogen angeleitet lernen“, sagt Weizel. Für die Kinder aus Flüchtlingsheimen seien ebenfalls federführend durch die Schulsozialarbeit spezielle Konzepte im Wohnheim erarbeitet worden. Und dann sei auch zu Beginn der Sommerferien mit den Kindern, die im Homeschooling weniger intensiv lernen konnten, in Sommerkursen viel aufgearbeitet worden.

Spätestens wenn die Eltern die Grundschulempfehlung mit dem Halbjahreszeugnis in der Hand halten, entscheiden sie, welche Schule für ihr Kind die richtige ist. Diese Entscheidung kann auch von der Empfehlung abweichen, denn in Berlin zählt der Elternwille.

Grundschulempfehlung: BLLV fordert vorübergehende Freigabe des Elternwillens in Bayern

Das ist nicht überall so. Verbindlich ist die Grundschulempfehlung in Bayern, deshalb steigt hier die Nervosität bei den Eltern und Kindern der vierten Klassen vor den Halbjahreszeugnissen besonders. In Bayern sollte es eigentlich die Zeugnisse erst am 12. Februar geben. Der Termin wurde vom Kultusministerium nach hinten verschoben, denn der Lockdown fällt hier in eine besonders kritische Phase der Notengebung. Das Übertrittszeugnis für die vierten Klassen soll es erst am 7. Mai geben. Um in Bayern eine Gymnasialempfehlung zu bekommen, darf der Notenschnitt der Fächer Mathe, Deutsch und Sachkunde maximal bei 2,33 liegen. Für den Wechsel an die Realschule gilt ein Notendurchschnitt von maximal 2,66 in den Kernfächern.

Simone Fleischmann

Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) plädiert dafür, die Übertrittszeugnisse neu zu gestalten und dabei die besonderen Umstände durch Corona zu berücksichtigen. Der Verband fordert unter anderem die befristete Freigabe des Elternwillens beim Übergang in die weiterführende Schule für die jetzigen Viertklässlerinnen und Viertklässler, verbunden mit intensiven Beratungsgesprächen. „Die jetzige Regelung macht Lehrkräfte und Eltern in den Übertrittsklassen zu Gegnern, eine vorübergehende Freigabe des Elternwillens würde da für beide Seiten viel Druck rausnehmen“, sagt Simone Fleischmann, Präsidentin des BLLV. Es sei klar, dass dieses Schuljahr alles andere als ein normales Schuljahr ist. Die Bedingungen für die Kinder seien dabei sehr unterschiedlich. Einige seien schon vor der Schulschließung in Quarantäne gewesen.

Die Politik müsse darauf auch bei der Leistungsbewertung reagieren. „Lehrerinnen und Lehrer brauchen Rechtssicherheit und klare Regelungen, wie diese besonderen Umstände bei den Zeugnissen berücksichtigt werden“, so Fleischmann.

Bildungsforscher Kai Maaz hält Beratungsgespräche mit Eltern jetzt für besonders wichtig

Bereits im Frühling 2020 hatte eine Expertenkommission der Friedrich-Ebert-Stiftung Empfehlungen für die Gestaltung des Schuljahres 2020/21 veröffentlicht. Darunter auch ein ganzes Kapitel zur Leistungsbewertung, wenn ein Großteil der Leistungen zu Hause erbracht wird. „In der jetzigen Situation erscheint es unangemessen, wenn nicht sogar rechtlich nur bedingt möglich, die Bedeutung von Noten für Übergangsentscheidungen, aber auch für die Vergabe von Abschlüssen in vollem Umfang beizubehalten“, hieß es damals.

Das erste Schulhalbjahr verlief zwar größtenteils im Präsenzunterricht, jedoch unter ungewohnten und teilweise unterschiedlichen Bedingungen. „Es ist in dieser Situation wichtig, in Beratungsgesprächen für den Wechsel an die weiterführende Schule tiefer auf das Leistungsvermögen und die Entwicklungsperspektiven einzugehen, als es eine Schulnote kann. Individualisierte Rückmeldungen sind ohnehin pädagogisch sinnvoller als die durchschnittsorientierten Ziffernnoten“, sagt Kai Maaz, Vorsitzender der Kommission und geschäftsführender Direktor des DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, dem Schulportal. Entscheidend für den Übertritt sei ja auch nicht allein das Halbjahreszeugnis, so Maaz. In den meisten Bundesländern sei zudem das Grundschulgutachten nicht bindend.

Kai Maaz
©DIPF

„Ich halte die Beratungsgespräche mit den Eltern jetzt für besonders wichtig“, sagt Maaz. Vor allem dann, wenn ein Kind schlechter abschneide als vor der Pandemie, müsse in Gesprächen genau nach den Ursachen geforscht werden. „Die meisten Lehrkräfte haben die Kinder schon über mehrere Schuljahre beobachtet, sodass sie die Wirkung der veränderten Umstände oder besondere psychosoziale Belastungen in die Reflexion mit einfließen lassen können“, so Maaz.

Das bestätigt auch Britta Jochmann von der Peter-Pan-Grundschule in Berlin: „Wir sind da sehr sensibel und haben auch im Blick, wenn zum Beispiel Kinder länger in Quarantäne waren oder Eltern durch Corona den Job verloren haben und dadurch die Leistungen beeinträchtigt wurden.“