Nordrhein-Westfalen : Neue Standards für die Inklusion

Sonderpädagogen, Fortbildungen, genug Klassenräume: Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat ihre neuen verbindlichen Standards für den gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderung an weiterführenden Schulen vorgestellt.

Yvonne Gebauer (FDP), Schulministerin von Nordrhein-Westfalen will eine Neuausrichtung der Inklusion mit verbindlichen Standards.
©Yvonne Gebauer

Nordrhein-Westfalen will bei der Umsetzung der Inklusion an Schulen umsteuern. Am Freitag legte die Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) die Eckpunkte  für die Neuausrichtung beim gemeinsamen Unterricht vor:  „Wir werden die Angebote an Schulen des Gemeinsamen Lernens bündeln und eindeutige Qualitätskriterien einführen“, sagte die Schulministerin bei der Vorstellung des Programms.

Das Gemeinsame Lernen kann demnach künftig nur dann an weiterführenden Schulen eingerichtet werden, wenn dort bestimmte Standards erfüllt sind. So muss ein pädagogisches Konzept für die inklusive Bildung vorliegen, die räumlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein, es müssen Lehrkräfte für die sonderpädagogische Förderung vorhanden sein und das Kollegium muss systematisch fortgebildet werden.

Für jede Inklusionsklasse gibt es eine halbe Stelle zusätzlich

Klassengröße, Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Personalbemessung sollen klar geregelt werden. Die weiterführenden Schulen sollen künftig so viele Schülerinnen und Schüler aufnehmen, dass sie Eingangsklassen bilden können, in denen durchschnittlich 25 Schülerinnen und Schüler lernen, davon im Schnitt drei mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung. Für jede dieser Klassen erhält die Schule dann laut Eckpunktepapier eine halbe zusätzliche Stelle in der Personalbemessung.

Die Mindestgrößen von Förderschulen sollen gleichzeitig deutlich herabgesetzt werden. Um ein wohnortnahes Förderschul-Angebot zu gewährleisten, soll es künftig auch möglich sein, Förderschulgruppen untern dem Dach einer allgemeinen weiterführenden Schule einzurichten.

Auch für Grundschulen kündigte die Schulministerin eine Bündelung der Ressourcen und zusätzliches Personal für die Inklusion an. Allerdings soll hier auch weiterhin das Prinzip „Kurze Beine, kurze Wege“ gelten.

Die Eckpunkte zur Neuausrichtung der Inklusion wurden bereits vom Kabinett abgesegnet, sie sollen in einem Erlass geregelt werden und ab dem Schuljahr 2019/20 gelten. Bis 2025 sollen den weiterführenden Schulen knapp 5800 zusätzliche Stellen für Inklusion zur Verfügung gestellt werden. Das Schulministerium geht bis 2025 für diese Stellen von zusätzlichen Kosten im Haushalt von insgesamt knapp 1,4 Milliarden Euro aus.
mit dpa