Newsblog : Corona und Schule: Maskenpflicht ist entfallen, Testpflicht noch nicht überall
Die Corona-Regeln an den Schulen sind fast überall ausgelaufen. Abstandsregeln und Maskenpflicht an den Schulen gelten nicht mehr. Auch die Corona-Testpflicht gibt es nur noch vereinzelt, Tests werden meist nur noch freiwillig angeboten. Das Schulportal informiert hier darüber, wie die Lockerungen in den Bundesländern konkret aussehen und wie sich der Wegfall der Maskenpflicht und anderer Maßnahmen auf das Infektionsgeschehen an Schulen auswirkt.
Aktuelle Nachrichten
Probealarm für Online-Unterricht, 10. Mai: Der Deutsche Lehrerverband regt eine Art Probealarm für Online-Unterricht an den Schulen an, um auf einen möglichen neuen Corona-Lockdown vorbereitet zu sein. Ähnlich wie die verpflichtend vorgeschriebenen Feueralarmübungen sollte auch an Schulen von Zeit zu Zeit probeweise getestet werden, ob der gleichzeitige Distanzunterricht für alle Schüler im Bedarfsfall wirklich funktionieren würde
, sagte Verbandschef Heinz-Peter Meidinger der Düsseldorfer Rheinischen Post
.
Auch müsse es den Bundesländern möglich sein, die Maskenpflicht an den Schulen regional oder landesweit einzuführen. Zudem pocht Meidinger auf einen flächendeckenden Einbau von Raumluftfilteranlagen in Unterrichtsräumen und den Ausbau des schnellen Internets. Er kritisierte, dass fast alle Bundesländer inzwischen die Corona-Pflichttests für Schülerinnen und Schüler abgeschafft hätten.
Stand in den Bundesländern
Nach mehr als zwei Jahren Pandemie haben die Schulen zum Normalbetrieb zurückgefunden. Hier der aktuelle Stand in den Bundesländern (mit dpa):
Diese Regeln gibt es laut der neuen Corona-Verordnung an den Schulen im Umgang mit Corona in Baden-Württemberg:
- An den Schulen in Baden-Württemberg ist die Maskenpflicht in Schulen seit 4. April entfallen.
- Für Schülerinnen und Schüler sind wöchentlich inzwischen nur noch Antigenschnelltests oder zwei PCR-Testungen verpflichtend. Die Tests ist nach den Osterferien weggefallen. Ausnahme: An Schulen mit gefährdeten Kindern bleibt sie.
- Nur noch positiv getestete Schülerinnen und Schüler müssen in Quarantäne gehen.
- Klassenfahrten und andere mehrtägige Veranstaltungen sind seit 20. März wieder möglich.
++++++++++
Vergleichstests, 28. April: Trotz Corona haben Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg bei jüngsten Vergleichsarbeiten (VERA) zum Teil stärkere Leistungen gezeigt als vor der Pandemie. Allerdings hatten die Kinder und Jugendlichen auch ein halbes Jahr mehr Lernzeit als sonst, teilte das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg mit.
Normalerweise finden die Tests nämlich im zweiten Halbjahr der dritten und achten Klasse statt – wegen der Pandemie wurden die Arbeiten laut Institut auf den Beginn der vierten sowie neunten Klasse verschoben. Wie aus den Landesergebnissen hervorgeht, gehen die Leistungen bei den Schülerinnen und Schüler weit auseinander. Kinder und Jugendliche, die zu Hause Deutsch sprechen, schnitten besser ab als andere Schülerinnen und Schüler.
++++++++++
Corona-Testpflicht, 14. April: Einige Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg müssen sich auch nach den Osterferien auf das Coronavirus testen lassen. An den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Schulkindergärten mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperlich-motorische Entwicklung sollen die Tests bis zu den Sommerferien fortgesetzt werden, teilte das Kultusministerium am Mittwoch mit. Viele Schülerinnen und Schüler in diesen Einrichtungen hätten ein erhöhtes Risiko, bei einer Infektion mit dem Coronavirus schwer zu erkranken.
++++++++++
Lernrückstände, 16. März: Die Corona-Pandemie hat den Schulalltag erschwert. Große Lerndefizite und psychische Belastungen bei Schülerinnen und Schülern waren die Folge – so die Ergebnisse einer Umfrage im Auftrag des Philologenverbands. Bei 62 Prozent der Kinder sei der Lernerfolg deutlich beeinträchtigt, wie die Vizechefin des baden-württembergischen Verbandes, Karin Fetzner, am Mittwoch mitteilte.
Je länger die Schließung während der Pandemie andauerte, umso mehr hätten sich die Probleme bemerkbar gemacht. In der Mittelstufe dauerte der Fernunterricht am längsten. Die Grundschulen und die Oberstufe seien früher wieder in den normalen Unterricht zurückgekehrt.
Zugleich gaben die befragten Eltern an, dass bei 42 Prozent der Kinder die sozial-emotionale Entwicklung deutlich beeinträchtigt sei. Fetzner kritisierte mit Verweis auf die Daten, dass das Corona-Förderprogramm Lernen mit Rückenwind
bei den Schülerinnen und Schülern nicht ankomme. Es würden nur fünf Prozent der Kinder bisher an einer Maßnahme teilnehmen. So beklagten auch Eltern, dass es keine passenden Angebote gebe.
++++++++++
Klassenfahrten, 25. Februar: Baden-Württembergs Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) hofft, dass Klassenfahrten ab dem 20. März wieder möglich sein werden. Auch ins Ausland. Das ist unser Plan. Ich sehe auch nicht ein, dass jeder wegfahren darf, nur Schülergruppen nicht
, sagte Schopper der Badischen Zeitung
am Freitag.
Ich gehe auch davon aus, dass bis in den Sommer hinein auch Schulfeste oder Abschlussfeiern möglich sein werden. Wie es dann im Herbst weitergeht, lässt sich schlecht vorhersagen.
Dies hänge stark von der Impfquote auch unter Schülerinnen und Schülern ab und ob es weitere neue Varianten geben werde.
++++++++++
Schulpflicht, 13. Februar: Während der Corona-Pandemie ist die Zahl der Kinder gestiegen, die unerlaubt nicht in die Schule gehen. Derzeit seien rund 80 Zwangsgeldverfahren in Baden-Württemberg anhängig, weil Erziehungsberechtigte ihre Kinder nicht zur Schule schickten, teilte ein Sprecher des Kultusministeriums in Stuttgart mit. Die Zahl der Schulpflicht-Verletzungen sei in der Pandemie gestiegen. Es sei davon auszugehen, dass ein Zusammenhang zwischen den Schutzmaßnahmen an den Schulen und den abwesenden Schülerinnen und Schülern bestehe. Es gebe aber keine Erhebung zu den Hintergründen der Fälle.
++++++++++
Mit diesen Regeln zum Schutz gegen Corona läuft das Schuljahr derzeit in Bayern:
- Kinder an Grund- und Förderschulen müssen seit 21. März keine Masken mehr im Unterricht tragen. Seit 28. März gilt das auch für die 5. und 6. Klassen. Seit 2. April ist die Maskenpflicht ganz entfallen.
- Die Testpflicht ist seit Mai an den Schulen entfallen. Es gibt also keine generellen anlasslosen Tests mehr.
- Wer in Quarantäne gehen muss, entscheiden formal die Gesundheitsämter. Bei einem größeren Ausbruchsgeschehen, also wenn rund die Hälfte der Klasse betroffen ist, können nach einer neuen Regelung aber auch Schulleitungen ganze Klassen in den Distanzunterricht schicken. Bei einem einzelnen Corona-Fall soll aber nicht die gesamte Klasse in Quarantäne gehen.
- Mehrtägige Klassenfahrten sind ab 25. April wieder erlaubt.
++++++++++
Warnungen vor Situation im Herbst, 30. April: Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) mahnte am Samstag mit Blick Auf den Herbst: Vorbei ist die Pandemie trotz der sinkenden Inzidenzwerte noch nicht. Wir müssen uns auf den Fall vorbereiten, dass die Infektionen im Herbst 2022 wieder ansteigen und präventive Testungen an Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen erneut notwendig werden.
++++++++++
Neue Corona-Regeln, 22. April: Nach den Osterferien sind wieder mehrtägige Klassenfahrten in Bayern möglich. Außerdem bleibt die Testpflicht an Schulen nur noch bis 1. Mai. Danach soll es keine generellen, anlasslosen Corona-Tests mehr geben.
++++++++++
Maskenpflicht, 27. März: Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat das geplante Ende der meisten Corona-Beschränkungen kritisiert und will die Maskenpflicht um vier Wochen verlängern. Ganz Deutschland ist ein einziger Hotspot
, sagte Holetschek der Augsburger Allgemeinen
.
Am Dienstag wird das Kabinett über die künftigen Corona-Regeln für Bayern entscheiden. Im Kern geht es um die Frage, ob die Maskenpflicht in Innenräumen über den 2. April hinaus beibehalten werden soll. Dazu müsste der Landtag ganz Bayern aber formal zum Hotspot erklären.
Nach dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz und einer Übergangsfrist enden die meisten Corona-Beschränkungen am kommenden Wochenende. In der Schule entfällt damit die Maskenpflicht, es bleibt nur noch die Testpflicht.
++++++++++
Maskenpflicht, 15. März: Für Kinder an Grund- und Förderschulen entfällt die Maskenpflicht im Unterricht ab 21. März. Eine Woche später gilt das auch für die 5. und 6. Klassen. In den höheren Klassen soll es zunächst noch bis Anfang April bei der Maskenpflicht bleiben.
++++++++++
Prüfungen, 24. Februar: Bayerns Schulabgängerinnen und Schulabgänger bekommen bei ihren Abschlussprüfungen mehr Zeit zum Schreiben der Klausuren. Sie sollen aber nicht verschoben werden, wie das Kultusministerium am Donnerstag mitteilte. Schließlich habe das laufende Schuljahr im Gegensatz zu den beiden vergangenen im Regelfall im Präsenzbetrieb stattgefunden. Der Zeitzuschlag bei den zentral gestellten schriftlichen Abschlussprüfungen beträgt nun jeweils zehn Minuten pro Zeitstunde, insgesamt also maximal 30 Minuten.
Zudem seien schon vor Schuljahresbeginn in den Lehrplänen aller Jahrgangsstufen Schwerpunkte gesetzt worden. In den Abschlussklassen wurden beispielsweise nicht-prüfungsrelevante Inhalte klar gekennzeichnet, was die Prüfungsvorbereitung für die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte entlasten soll.
Faire Bedingungen soll es auch für die übrigen Schülerinnen und Schüler geben. Eine Ballung von Leistungsnachweisen und übermäßigem Zeitdruck solle vermieden werden, betonte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler). Nötig seien flexible Lösungen – etwa wenn einzelne Kinder oder Jugendliche oder auch einzelne Klassen wegen Corona längere Zeit nicht in der Schule waren.
++++++++++
Corona-Folgen, 9. Februar: In fast jeder ihrer Klassen sitzen nach Einschätzung bayerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer Kinder oder Jugendliche, für die eine psychosoziale Unterstützung zur Bewältigung der Corona-Krise notwendig scheint. In rund zwei Drittel der Klassen benötigen demnach ein bis drei Schülerinnen und Schüler Hilfe, in gut jeder fünften sind es bis zu sechs, wie eine am Mittwoch veröffentlichte Umfrage des Bayerischen Philologenverbands unter 1.800 Mitgliedern ergab.
Nach Einschätzung der Lehrkräfte hat sich die Situation keineswegs verbessert
, sagte der Vorsitzende des Philologenverbands, Michael Schwägerl. 63 Prozent sehen im Vergleich zum letzten Schuljahr eine Verschlechterung mit Blick auf die psychosozialen Probleme der Schülerinnen und Schüler.
Die Lösung – darin waren sich die Lehrkräfte einig – seien in erster Linie mehr Stunden für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Beratungskräfte, am besten im Umfang von einer Lehrerstelle pro Schule.
++++++++++
In Berlin gelten diese Regeln im Umgang mit Corona an Schulen:
- Die Präsenzpflicht gilt an Berliner Schulen wieder seit 1. März.
- Derzeit sind drei Corona-Tests pro Woche verpflichtend. Ab 9. Mai wird die Testpflicht auf zwei Tests pro Woche reduziert. Dabei soll es bis Pfingsten bleiben.
- Schulkinder, die Kontaktpersonen sind, müssen in Berlin nicht mehr in Quarantäne. Stattdessen müssen sie täglich einen Corona-Schnelltest machen.
- Die Maskenpflicht im Unterricht ist seit dem 1. April für alle Klassenstufen entfallen.
++++++++++
Corona-Testpflicht, 3. Mai: Die Corona-Testpflicht an Berliner Schulen wird bis Pfingsten verlängert. Allerdings müssten sich Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer ab kommendem Montag nur noch zwei statt drei Mal die Woche testen, sagte Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) am Dienstag bei der Senatssitzung.
In Abstimmung mit dem Hygienebeirat und dem Landeselternausschuss sei deutlich geworden, dass sich die Eltern weiter Corona-Tests an den Schulen wünschten. Daher habe man sich auf zwei Tests pro Woche ab 9. Mai verständigt.
++++++++++
Abschlüsse, 1. März: In der Corona-Pandemie haben deutlich mehr Berliner Schülerinnen und Schülern einen Schulabschluss gemacht als in den Jahren zuvor. Das geht aus einer Antwort des Senats auf eine Anfrage der CDU hervor. Im vergangenen Schuljahr 2020/2021 verließen 1.485 Schüler und Schülerinnen ohne Abschluss die Gymnasien, Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen der Hauptstadt, das entsprach einem Anteil von 5,7 Prozent. Im ersten Corona-Jahr 2020 waren es 6,3 Prozent.
Vor Corona waren die Zahlen deutlich höher. 2018 gingen 2.171 Schüler (8,6 Prozent) ohne Schulabschluss ab. 2019 waren es 8 Prozent. In den beiden Pandemie-Jahren 2020 und 2021 hatten die Abschlussprüfungen zum Teil nicht stattgefunden – das sorgte offenbar für niedrigere Durchfallquoten.
++++++++++
MSA-Prüfungen, 23. Februar: Die Prüfungen der Zehntklässlerinnen und Zehntklässler für den Schulabschluss 2022 werden zum dritten Mal ausgesetzt. Die Schulen haben dazu eine Mitteilung erhalten. Wie in den Vorjahren reichen für den Mittleren Schulabschlusses (MSA) die Jahrgangsnoten der zehnten Klasse sowie die Präsentationsprüfung. Die Aufgaben der schriftlichen MSA-Prüfung sollen aber im Rahmen einer normalen Klassenarbeit absolviert werden.
++++++++++
So sehen die Regelungen im Umgang mit Corona an den Schulen in Brandenburg nach den Weihnachtsferien aus:
- Seit 7. März gilt die Präsenzpflicht an den Schulen in Brandenburg wieder für alle Klassenstufen.
- Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler umfasst in der Woche nach den Osterferien drei Tests pro Woche. Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal müssen sich in dieser Woche täglich testen. Seit Mai ist die Testpflicht entfallen.
- Die Maskenpflicht ist an den Schulen in Brandenburg seit 4. April in allen Klassenstufen im Unterricht und im Schulgebäude entfallen.
- Der Schwerpunktunterricht soll vorwiegend für die Kernfächer genutzt werden, um das Aufholen von Lernrückständen zu unterstützen. Um Lernrückstände aufzuholen, können individuelle Lernpläne entwickelt werden.
++++++++++
Abiturprüfungen, 25. April: Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Günther Fuchs, kritisierte, dass Hinweise des Brandenburger Bildungsministeriums zum Umgang mit den Abi-Prüfungen bei großem Unterrichtsausfall fehlten. Im vergangenen Jahr habe die Quote der Abbrecherinnen und Abbrecher bei den Abitur-Prüfungen mit 6 Prozent ungewöhnlich hoch gelegen, sagte Fuchs auf Anfrage. Und ich fürchte, dass es dieses Jahr wieder so kommt
. Daher wären Regelungen notwendig, wenn viel Unterricht wegen Erkrankungen oder Quarantäne nicht erteilt werden konnte, meinte der Landesvorsitzende.
++++++++++
Kritik an Wegfall der Maskenpflicht, 4. April: Der Präsident des Brandenburger Pädagogenverbandes, Hartmut Stäker, hat die Aufhebung der Maskenpflicht in den Schulen scharf kritisiert. Kurz vor den Ferien, die viele Familien zur Urlaubsreise nutzen, aber auch viele Abiturienten und Zehntklässler zur Vorbereitung auf die Prüfungen nutzen wollen, fallen die letzten Schutzmaßnahmen gegen Corona
, teilte Stäker am Montag mit. Der Zeitpunkt, diese Entscheidung umzusetzen, hätte nicht ungünstiger sein können!
++++++++++
Corona-Testpflicht, 24. April: In der Woche nach dem Ende der Osterferien müssen sich Schülerinnen und Schüler drei Mal auf das Coronavirus testen, für Lehrkräfte und andere Mitarbeiter der Schule gilt bis Ende der Woche eine tägliche Testpflicht vor dem Betreten der Schule. Die Testpflicht entfällt ab 2. Mai – solange die Gesundheitsämter keine Tests im Rahmen von Quarantäne-Maßnahmen anordnen.
++++++++++
Lernziele, 17. Februar: Die durch die Corona-Pandemie verursachten Unterrichtsprobleme sind für das Brandenburger Bildungsministerium kein Grund für eine Schulzeitverlängerung. Bei den Lernstandserhebungen zum Beginn des laufenden Schuljahres habe die Mehrheit der Schulen angegeben, dass die Bildungsziele in den einzelnen Fächern und Jahrgangsstufen voraussichtlich erreichbar
sein werden, teilte das Ministerium auf eine Anfrage aus der AfD-Landtagsfraktion mit.
Allerdings räumte die Behörde ein, dass es Lernrückstände gebe. Schon das Monitoring im Vergleich zum Schuljahr 2020/2021 habe einen größeren Unterstützungsbedarf insbesondere zur Stärkung der sprachlichen und mathematischen Kompetenz der Schülerinnen und Schüler deutlich werden lassen.
++++++++++
Corona-Ausgaben, 10. Februar: In den vergangenen zwei Jahren der Corona-Pandemie hat das Brandenburger Bildungsministerium insgesamt 156,6 Millionen Euro für Kinder, Jugendliche und Familien ausgegeben. Die größten Posten seien mit jeweils mehr als 50 Millionen Euro die Kosten für die Tests in Schulen und Kitas sowie die Erstattung der Elternbeiträge bei langen Schließungen in den beiden Lockdowns gewesen, berichtete Ministerin Britta Ernst (SPD) am Donnerstag im Bildungsausschuss des Landtags. Hinzu kamen Kosten etwa für Vertretungslehrkräfte, zusätzliche pädagogische Angebote in den Ferien und für Hygienemaßnahmen wie Bereitstellung von Masken.
++++++++++
In diesem Schuljahr gelten in Bremen diese Regeln im Umgang mit Corona an Schulen:
- Bremen setzt auf Präsenzunterricht. Kinder mit entsprechenden Vorerkrankungen können aber auch von zu Hause lernen.
- Die Maskenpflicht ist seit 14. März an Grundschulen weggefallen. Für alle anderen Schulformen entfällt die Maskenpflicht nach den Osterferien.
- An den Schulen in Bremen gibt es nur noch anlassbezogene Tests, also zum Beispiel bei Erklältungssymptomen.
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten, müssen ab seit Anfang März nicht mehr in Quarantäne.
++++++++++
An Hamburgs Schulen gelten folgende Regeln im Umgang mit Corona an Schulen:
- Die Präsenzpflicht besteht an den Schulen in Hamburg weiterhin.
- Seit 2. Mai ist die Maskenpflicht in den Hamburger Schulen entfallen.
- Ab 16. Mai entfällt auch die Corona-Testpflicht mehr, komplett.
++++++++++
Corona-Testpflicht, 10. Mai: In Hamburgs Schulen werden die Corona-Regeln noch mal gelockert. Von Montag an fallen die Schnelltests weg – und zwar auch für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht geimpft oder nicht genesen sind. Die Pflicht, zweimal pro Woche einen Schnelltest zu machen, wird für alle Schülerinnen und Schüler vom kommenden Montag an aufgehoben
, sagte Schulsenator Ties Rabe (SPD) am Dienstag bei der Landespressekonferenz.
Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer können sich aber weiterhin freiwillig zwei Mal pro Woche testen lassen. Der Senator forderte die Schulen auf, dafür weiterhin ein Testangebot vorzuhalten.
++++++++++
Corona-Testpflicht, 4. Mai: Hamburgs Schulbehörde hat die Corona-Testpflicht an Schulen gekippt. Dafür trete jedoch eine bereits abgeschaffte Regelung wieder in Kraft, nämlich dass ab sofort nur Geimpfte, Genesene oder Getestete am Unterricht teilnehmen dürfen, teilte die Schulbehörde am Mittwoch mit. Sie reagierte auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg, das am vergangenen Mittwoch dem Eilantrag einer geimpften Gymnasiastin und eines geimpften Grundschülers gegen die Masken- und Corona-Testpflicht an Schulen stattgegeben hatte.
++++++++++
Neue Corona-Regeln, 30. April: Hamburgs Schülerinnen und Schüler müssen von kommender Woche an keine Corona-Schutzmasken mehr tragen. Dann dürfen auch wieder alle Personen, insbesondere die Sorgeberechtigten, wie vor der Pandemie die Schulgelände betreten, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Schreiben der Schulbehörde an alle Schulleitungen.
Anders als in den meisten anderen Bundesländern bleibe die Pflicht zu zwei Corona-Tests pro Woche aber vorerst bestehen. Auch die Regelungen zum regelmäßigen Lüften der Klassenräume gälten weiter. Parallel dazu seien die mobilen Luftfilter weiter einzusetzen.
++++++++++
Corona-Regeln, 24. März: Hamburg behält die Corona-Testpflicht an den Schulen im Gegensatz zu anderen Ländern wie Schleswig-Holstein bei. Dreimal Testen pro Woche würden als Pflicht auch in Zukunft beibehalten. Das gelte auf jeden Fall bis deutlich nach Ostern. Gleiches gelte für das Lüften der Klassenräume alle 20 Minuten und den Betrieb der mobilen Luftfilteranlagen.
Ein ähnliches Vorgehen zeichnet sich bei der Maskenpflicht ab, ist aber noch nicht sicher, da dafür eine eigene gesetzliche Grundlage nötig ist. Darüber will die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer nächsten Sitzung am kommenden Mittwoch entscheiden.
++++++++++
Klassenwiederholungen, 8. Februar: Die Corona-Pandemie hat zu einem deutlichen Anstieg der Klassenwiederholungen an den Schulen geführt. Während im Schuljahr 2020/21 nur 1.801 Schülerinnen und Schüler eine Klassenstufe wiederholten, sind es im laufenden Schuljahr 2.854
, teilte die Schulbehörde am Dienstag mit. Normalerweise ist das Wiederholen einer Klasse in Hamburg in der Regel nicht möglich. Es gilt das Prinzip Fördern statt Wiederholen
. Wegen der Corona-Pandemie hat die Behörde es Schülerinnen und Schülern mit coronabedingt starken und fächerübergreifenden Lernlücken ausnahmsweise ermöglicht, Anträge auf Klassenwiederholungen zu stellen.
Aufgrund des erhöhten Anteils von Klassenwiederholungen sank den Angaben zufolge die Zahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger von 16.822 im Jahr 2020 auf 16.400 im vergangenen Jahr.
++++++++++
Lernrückstände, 1. Februar: Mit einem Förderpaket im Umfang von 34 Millionen Euro will Hamburg gegen coronabedingte Lernrückstände und psychische Probleme bei Schülerinnen und Schülern vorgehen. Davon seien rund 26 Millionen Euro für zusätzliche Förderkurse am Nachmittag und Lernangebote in den Ferien vorgesehen, sagte Schulsenator Ties Rabe (SPD) am Dienstag. Weitere acht Millionen Euro würden für zusätzliche Beratungs- und Unterstützungsangebote für Schülerinnen und Schüler mit sozialen und psychischen Problemen bereitgestellt.
Es gehe darum, den Kindern und Jugendlichen zu helfen, die Folgen der Schulschließungen zu überwinden, sagte der Senator. Es gibt immer mehr Hinweise darauf, dass die Schulschließungen deutliche Spuren in der Bildung sowie der seelischen und sozialen Entwicklung vieler Schülerinnen und Schüler hinterlassen haben.
++++++++++
An den Schulen in Hessen gibt es im Umgang mit Corona folgende Regelungen:
- Am 7. März ist die Maskenpflicht im Unterricht an den Schulen in Hessen für alle Klassenstufen entfallen.
- Die Corona-Test-Pflicht ist an den Schulen in Hessen für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler seit 2. Mai gestrichen. Wer sich freiwillig testen will, bekommt kostenlose Testkits von der Schule.
- Die Möglichkeit, die Schülerinnen und Schüler voraussetzungslos vom Präsenzunterricht abzumelden, entfällt ab 2. Mai. Eltern können Kinder und Jugendlichen können aber auf Antrag von der Präsenzpflicht befreit werden, wenn ein gesundheitliches Risiko besteht.
++++++++++
Corona-Tests, 30. April: Mit den neuen Corona-Regeln wird in Hessen ab Montag in den Schulen die Corona-Testpflicht aufgehoben. Stattdessen bekommen alle Schülerinnen und Schüler sowie das Personal wöchentlich zwei Tests für die freiwillige Testung zu Hause.
Gleichzeitig entfällt die Möglichkeit, die Kinder und Jugendlichen voraussetzungslos vom Präsenzunterricht abzumelden. Alle Schülerinnen und Schüler müssen wieder am Unterricht in der Schule teilnehmen. Die Kinder und Jugendlichen können aber auf Antrag von der Präsenzpflicht befreit werden. Voraussetzung dafür ist nach Angaben der Landesregierung, dass sie selbst oder Angehörige ihres Haushalts bei einer Corona-Infektion dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären.
++++++++++
Schulnoten, 15. März: Rund 90 Mal wurden von Juli 2020 bis Dezember 2021 an hessischen Schulämtern Widersprüche gegen Schulnoten eingelegt. Das ergab eine Anfrage des FDP-Fraktionsvorsitzenden im hessischen Landtag, René Rock, an das Kultusministerium in Wiesbaden. Der Unterricht und die Notenvergabe hätten in der Corona-Pandemie vor besonderen Herausforderungen gestanden, erklärte Rock. Bei den Noten könnte es zur Diskrepanz zwischen erwarteter und erhaltener Bewertung kommen.
Von den 93 Widerspruchsverfahren führten laut Kultusministerium 18 zu einer Notenänderung. Von den übrigen 75, die keine andere Bewertung bewirkten, seien 6 noch nicht abgeschlossen oder vor Gericht anhängig.
++++++++++
Schulpsychologie, 2. Februar: Wegen der Corona-Pandemie hat sich die Nachfrage nach psychologischen Einzelfallberatungen in den hessischen Schulen deutlich erhöht. Das habe auch zu einer verstärkten Präsenz der Schulpsychologie vor Ort in den Schulen geführt, teilte Kultusminister Alexander Lorz (CDU) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion mit.
Nach Angaben des Ministers seien den Schulämtern zusätzlich zu den 114 Planstellen Mittel für 15 vollzeitbeschäftigte Schulpsychologen aus dem Löwenstark
-Programm bis einschließlich Ende Juli 2023 zur Verfügung gestellt worden. Vorbehaltlich der Zustimmung zum Haushalt des laufenden Jahres sollen die befristeten Stellen in 2022 in unbefristete Planstellen umgewandelt werden.
Im Frühjahr solle zudem ein Projekt zur schulpsychologischen Unterstützung der Schulen mit einer verstärkten Präsenz vor Ort gestartet werden, teilte Lorz mit. Es werde vom Kompetenzzentrum Schulpsychologie Hessen begleitet und wissenschaftlich evaluiert. Im Fokus stehe hierbei die psychische Gesundheit der Schülerinnen und Schüler angesichts der Belastungen durch die Corona-Pandemie.
++++++++++
Im Umgang mit Corona gelten an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern momentan folgende Regeln:
- An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gilt Präsenzpflicht. Schülerinnen und Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören, können aber davon befreit werden.
- Seit Anfang März ist die Maskenpflicht in den Klassenzimmern für alle Jahrgangsstufen entfallen, im Schulgebäude gilt sie nicht mehr seit 25. April.
- Seit 7. März gibt es auch nicht mehr die Kohortenregelung.
- Die Corona-Tests an Schulen sind seit 29. April nur noch bei Symptomen notwendig.
- Über ein Internetportal gibt es Informationen über die Corona-Situation an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern.
++++++++++
Maskenpflicht, 22. April: Nach dem gerichtlichen Aus für die Corona-Hotspot-Regel in Mecklenburg-Vorpommern entfällt in den Schulen ab Montag die Maskenpflicht. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Schulgebäude werde aber empfohlen, teilte Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) wenige Stunden nach der Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts in am Freitag mit.
Die Maskenpflicht in Schulgebäuden sollte eigentlich am 28. April auslaufen, so die Ministerin. Am 27. April sollte die Hotspot-Regel enden, die der Landtag im März beschlossen hatte. Diese hatte das Oberverwaltungsgericht aber am Freitag gekippt.
Die Testpflicht in den Schulen sei von dem OVG-Beschluss nicht betroffen und bleibe zunächst unverändert. Das heißt, es bleibt bei der dreimaligen Testpflicht mit den bekannten Ausnahmen für Genesene und vollständig Geimpfte.
Mit der nächsten Schul-Corona-Verordnung werde dann zu einer anlassbezogenen Testung gewechselt.
++++++++++
Meldung von Testergebnissen, 21. April: Seit dem Schulstart nach den Osterferien am Donnerstag müssen die Schulen positive Corona-Testergebnisse nicht mehr ans Bildungsministerium melden. Dieser Schritt soll die Schulen in der anstehenden Prüfungszeit entlasten, wie ein Sprecher des Bildungsministeriums erklärte. Die Mitteilungen zum Krankenstand, zur Anzahl positiver Selbsttests und auch die Erhebung von Quarantänefällen sowie der positiv getesteten Personen an den Schulen entfallen ersatzlos.
Allerdings müssen sich Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinenn und Lehrer vorerst weiterhin dreimal in der Woche testen. Dies soll erst enden, wenn die Hotspotregel für ganz Mecklenburg-Vorpommern am 27. April ausläuft, sagte der Sprecher. Auch die Maske muss noch im Schulgebäude bis dahin getragen werden.
++++++++++
Im Umgang mit Corona und insbesondere zur Verhinderung der Ausbreitung von Omikron gilt an den Schulen in Niedersachsen nach den Weihnachtsferien Folgendes:
- An den Schulen in Niedersachsen besteht Präsenzpflicht.
- Seit 21. März ist die Maskenpflicht im Unterricht an Grund- und Förderschulen entfallen. Nach den Osterferien ist dies auch für die anderen Klassenstufen vorgesehen.
- Die Testpflicht an den Schulen in Niedersachen ist seit Mai gestrichen. Wenn ein Test positiv ausfällt, muss der Schüler oder die Schülerin einen PCR-Test machen und bis zum Ergebnis zu Hause bleiben. Sollte der PCR-Test negativ sein, kann das Kind wieder in die Schule gehen. Bei einem positiven PCR-Testergebnis muss sich die Schülerin oder der Schüler laut Ministerium mindestens fünf Tage isolieren.
- Mehrtägige Klassenfahrten sind seit 1. April wieder erlaubt.
+++++++++
Corona-Fälle, 5. Mai: Das Coronavirus breitet sich unter Niedersachsens Schülerinnen und Schülern weiter aus. Für die vergangene Woche haben die Schulen mehr als 12.450 positive Tests bei den Schülerinnen und Schülern, mehr als 1.900 bei den Lehrkräften und fast 700 beim Schulpersonal gemeldet. Das hat das Kultusministerium am Donnerstag auf Anfrage mitgeteilt. Ein Vergleich zu früheren Werten ist nur bedingt aussagekräftig, weil anders als vor den Osterferien mittlerweile sowohl positive Selbsttests als auch PCR-Tests berücksichtigt werden.
++++++++++
Aufholprogramm, 27. April: Ein zu diesem Schuljahr gestartetes Aktionsprogramm in Niedersachsen hilft nach Einschätzung von Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) die coronabedingten Defizite abzufedern. Durch dieses Programm sind rund 3.500 Personalverstärkungen für Schulen umgesetzt worden, wie das Kultusministerium am Mittwoch mitteilte. Diese Kräfte sind jedoch nicht allesamt neu eingestellt worden, bei einigen wurden auch Stunden aufgestockt.
Über das Programm stehen niedersächsischen Bildungseinrichtungen laut Ministerium Bundes- und Landesgelder in Höhe von insgesamt 222 Millionen Euro zur Verfügung.
++++++++++
Abiturprüfungen, 20. April: An diesem Mittwoch starten an den Schulen in Niedersachsen die Abiturprüfungen. Sollten Schülerinnen und Schüler zu den Prüfungsterminen erkrankt oder von Corona-Quarantänemaßnahmen betroffen sein, so könnten zunächst Nachschreibetermine genutzt werden. Sollte dies auch nicht möglich sein, so fände für diese Schülerinnen und Schüler eine dezentrale Prüfung statt, heißt es aus dem Kultusministerium.
++++++++++
Maske tragen, 18. April: Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) ruft zum freiwilligen Maskentragen nach den Schulferien auf. Das Tragen einer Maske nach den Osterferien sei sicherlich hilfreich, sagte er in einem am Montag veröffentlichten Interview der Neuen Osnabrücker Zeitung
. Tonne betonte: Jegliches Tragen ist freiwillig, andererseits haben sich alle auch daran gewöhnt. Die Maske tut nicht weh und bietet einem selbst und den anderen Schutz.
Der Minister kritisierte das Infektionsschutzgesetz, wodurch kein Spielraum mehr gegeben sei, um auf eine mögliche Verschlechterung der Lage zu reagieren. Eine Maskenpflicht ist grundsätzlich nicht mehr vorgesehen und das halte ich für sehr kurzsichtig. Die Maske hat uns zuletzt sehr dabei geholten, die Schulen offen zu halten.
++++++++++
Corona-Tests, 12. April: Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen können im Mai drei Corona-Testkits pro Woche erhalten, sofern sie sich freiwillig testen wollen. Das teilte das Kultusministerium am Dienstag auf dpa-Anfrage mit. Die Tests bekommen die Schülerinnen und Schüler in der Regel von der Schule.
Nach den Osterferien, die am 19. April enden, müssen sich laut Ministerium alle Schülerinnen und Schüler acht Schultage in Folge täglich auf das Coronavirus testen, danach entfällt die Testpflicht. Nach den Ferien muss im gesamten Schulgebäude zudem keine Maske mehr getragen werden.
++++++++++
Corona-Fälle, 1. April: Die Zahl der mit Corona infizierten Schülerinnen und Schüler ist in Niedersachsen wieder gesunken. Laut Kultusministerium meldeten die Schulen am Freitag, dem letzten Schultag vor den Osterferien, rund 14.670 Fälle von Schülerinnen und Schülern, die wegen positiver Tests nicht zur Schule gehen dürfen. Das waren rund 3.000 Fälle weniger als vor einer Woche. Die abflachende Entwicklung habe es die ganze Woche gegeben.
Auch beim Schulpersonal sanken die Zahlen. Am Freitag fehlten 2.390 Beschäftigte wegen eines positiven Corona-Tests, darunter 1.720 Lehrkräfte. Vor einer Woche waren es noch insgesamt rund 2.800 Beschäftigte.
++++++++++
Klassenfahrten, 4. April: Mehrtägige Schulfahrten und Schüleraustausche sind in Niedersachsen nach den aktuell laufenden Osterferien wieder erlaubt. Eine entsprechende Rundverfügung des Kultusministeriums an die Schulen im Land lief mit dem letzten Schultag vor den Ferien am vergangenen Freitag aus. B ei den Planungen von Fahrten sollten kurzfristige Stornierungsmöglichkeiten zunächst weiter beachtet werden
, teilte ein Sprecher des Kultusministeriums am Montag auf dpa-Anfrage mit. Spezifische Hygiene- oder Abstandsregeln für Schulfahrten gebe es demnach nicht.
++++++++++
Maskenpflicht und Corona-Tests, 29. März: Für die rund 1,1 Millionen Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen entfällt nach den Osterferien, die am Montag beginnen, die Maskenpflicht an Schulen. Das teilte das Kultusministerium am Dienstag auf dpa-Anfrage mit.
Nach den Ferien sind für acht Schultage tägliche Corona-Tests vorgesehen. Damit schöpfe man das Höchstmaß an Sicherheit aus, welches der Bundesgesetzgeber zulasse, so das Kultusministerium. Nach dieser Testphase ist den Angaben zufolge angedacht, in ein freiwilliges Testangebot überzugehen.
++++++++++
Elternabende, 25. Februar: Durch gelockerte Corona-Regeln sind ab sofort wieder Elternabende in Niedersachsen möglich. Voraussetzung sei die 3G-Regel, teilte das Kultusministerium am Freitag in Hannover mit. Somit müssen Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegen das Coronavirus geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Klassenkonferenzen, Schulvorstandssitzungen oder Tage der offenen Tür sind unter der 3G-Regel demnach ebenfalls wieder möglich.
Vom 1. April an sind Schulfahrten oder Schüleraustausche den Angaben zufolge wieder erlaubt. Bereits ab dem 21. März entfällt die Kohortenregelung. So seien wieder mehr unterrichtliche und außerunterrichtliche Angebote möglich.
++++++++++
Sitzenbleiben, 16. Februar: Die Zahl der niedersächsischen Schülerinnen und Schüler, die eine Klasse wiederholen, ist in diesem Schuljahr wieder auf ein ähnliches Niveau wie vor der Corona-Pandemie gestiegen. Derzeit wiederholen rund 13.400 Kinder und Jugendliche eine Klasse, wie das Kultusministerium in Hannover auf Anfrage mitteilte. Das sind rund 2,2 Prozent aller Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeinbildende Schule besuchen.
Während im Schuljahr 2019/2020 noch rund 14.400 Schüler eine Klasse wiederholten, waren es nach dem ersten Corona-Sommer 2020/2021 etwa 5.000 weniger. Die damals vergleichsweise niedrige Zahl könne unter anderem damit begründet werden, dass aufgrund von pandemiebedingten Herausforderungen wie der Digital-Lehre und dem Wechselunterricht weniger streng benotet wurde und dadurch weniger Schülerinnen und Schüler sitzen blieben, hieß es aus dem Kultusministerium.
++++++++++
In Nordrhein-Westfalen gelten diese Regeln im Umgang mit Corona an Schulen:
- Seit 4. April müssen Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen keine Masken mehr tragen.
- Seit 25. April gibt es keine Testpflicht mehr an Schulen.
- Sport- und Musikunterricht sollen wieder stattfinden. Singen und das Spielen von Blasinstrumenten darf vorerst aber nur draußen stattfinden. Auch der Sportunterricht soll möglichst nach draußen verlegt werden. In der Sporthalle gilt ebenfalls die Maskenpflicht.
++++++++++
Corona-Tests, 26. April: Nordrhein-Westfalen sammelt nach dem Ende der Testpflicht an den Schulen unverbrauchte Coronatests wieder ein. Laut Ministerium liegen noch rund zehn Millionen Schnelltests an den Schulen. Einige Einrichtungen mit hohen Beständen hätten darum gebeten, die zentrale Lagerung durch das Land zu organisieren, so das Schulministerium. Die Opposition hatte das Einsammeln der Tests zuvor scharf kritisiert.
In einer E-Mail war den Schulen am Montag – dem ersten Schultag nach den Osterferien – die Aktion angekündigt worden: Die Rückholung wird in den kommenden Wochen beginnen und einige Zeit in Anspruch nehmen
, hieß es in der E-Mail. Laut Schulministerium soll es im Mai losgehen.
++++++++++
Corona-Tests, 25. April: Zum Schulstart nach den Osterferien in Nordrhein-Westfalen haben die Schulleiterinnen und Schulleiter eine Rückkehr zur Testpflicht an den Schulen gefordert. Die Pandemie ist nicht vorbei, der Verzicht auf jegliche organisierte Schutzmaßnahmen falsch
, sagte Ralf Niebisch, Vize-Vorsitzender der Schulleitungsvereinigung NRW, der Rheinischen Post
(Montag). Für die ersten Schultage nach den Ferien wären tägliche Tests für alle Schülerinnen und Schüler sinnvoll gewesen, damit Infektionen nicht in die Schulen getragen würden, sagte Niebisch.
Maskenpflicht, 30. März: Ab kommendem Montag ist zwar das freiwillige Tragen von Masken im Unterricht laut NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) noch erlaubt. Es sei Schulen aber nicht gestattet, dass sie schulintern eine Maskenpflicht anordnen, sagte sie der Rheinischen Post
.
++++++++++
Maskenpflicht, 18. März: Die Maskenpflicht in den Schulen in Nordrhein-Westfalen endet nach dem 2. April. Das teilte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Freitag mit. Ab Montag, dem 4. April, müssen Schülerinnen und Schüler damit keine Masken mehr in den Klassenräumen tragen. Das Land nutze die Übergangsregelung des Bundes. Die Corona-Infektionszahlen stiegen derweil auch am Freitag weiter.
++++++++++
Luftfiltergeräte, 15. Februar: Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen haben auf Basis von Unfallverhütungsvorschriften während der Corona-Pandemie keinen Anspruch auf Luftfilter im Klassenraum. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in zwei Eilverfahren entschieden und am Dienstag mitgeteilt. Damit bestätigten die Richter in Münster zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Minden aus der Vorinstanz. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar (Az.: 12 B 1683/21 und 12 B 1713/21, Beschlüsse vom 14. Februar).
++++++++++
Das Kultusministerium in Rheinland-Pfalz hat folgende Regeln zum Umgang mit Corona an Schulen nach den Weihnachtsferien beschlossen:
- Seit 14. März ist die Maskenpflicht für Schülerinnen der Grund- und Förderschulen im Unterricht entfallen. Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen müssen seit 4. April keine Maske mehr tragen.
- In Rheinland-Pfalz wird an den Schulen nicht mehr getestet.
- Tritt eine Corona-Infektion in Schulen auf, müssen sich nur die Infizierten in Quarantäne begeben.
- Für mobile Luftfilter werden den Schulen in Rheinland-Pfalz über ein zweites Soforthilfeprogramm 12 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
++++++++++
Ferienangebote, 5. Mai: Für die Sommer- und Herbstferien 2022 wird in Rheinland-Pfalz gemeinsam mit dem Verband der Volkshochschulen ein umfangreiches Lernangebot für Schülerinnen und Schüler angeboten. Mit Mitteln des Landeshaushalts in Höhe von eine Million Euro sollen bis zu 1.650 Kurse für 20.000 Schülerinnen und Schüler realisierbar sein, wie das Bildungsministerium am Donnerstag mitteilte. Das Angebot unter der Überschrift LiF – Lernen in den Ferien
soll demnach unter anderem den regulären Unterricht ergänzen, Lernrückstände aus der Zeit der Corona-Pandemie auffangen und Familien in der Ferienzeit entlasten.
Die Kurse stehen den Angaben zufolge grundsätzlich allen Jahrgangsstufen offen und sind kostenlos. Ein LiF-Kurs soll mindestens drei Tage und 15 Wochenstunden umfassen, aber nicht länger als fünf Unterrichtsstunden an einem Tag dauern.
++++++++++
Diese Regeln zum Umgang mit Corona an Schulen gelten im Saarland:
- Die Maskenpflicht ist an den Schulen im Saarland seit 4. April weggefallen.
- Corona-Tests: An den Schulen sind bis 7. Mai noch zwei Corona-Tests pro Woche verpflichtend.
- Nur noch positiv Getestete müssen sich in Quarantäne begeben, Kontaktpersonen an Schulen nicht mehr.
++++++++++
Neue Corona-Regeln, 14. April: Die Zahl der verpflichtenden Corona-Tests an Schulen wird ab 17. April von drei auf zwei pro Woche reduziert. Außerdem fielen bei den neuen Regeln die Zugangsbeschränkungen für Personen von außerhalb der Schule weg, teilte das Bildungsministerium am Mittwoch mit. Bisher mussten schulfremde Personen geimpft, getestet oder genesen sein, um das Gelände zu betreten.
Weiterhin gelte aber: Wenn ein Corona-Test in der Schule positiv sei, müsse die ganze Klasse oder Gruppe danach sofort Maske tragen – auch im Freien – und sich an acht Tagen hintereinander testen. Vor den Osterferien werden die Schülerinnen und Schüler laut Ministerium mit je fünf Testkits ausgestattet, um sich in den Ferien und zum Schulstart am 25. April auf eine Corona-Infektion zu testen.
++++++++++
Diese Maßnahmen gelten nach den Weihnachtsferien in Sachsen im Umgang mit Corona an Schulen:
- Die Schulbesuchspflicht gilt wieder seit 7. März. Die Möglichkeit zur Abmeldung von der Präsenzbeschulung entfällt.
- Seit 4. April ist die Maskenpflicht für alle Schulstufen im Unterricht und auch im Schulgebäude entfallen.
- Die Corona-Tests sind mit den Osterferien entfallen.
- Seit 17. April sind auch alle Corona-Regeln entfallen, weil das Land zu diesem Zeitpunkt die Schutzverordnung für Schulen gestrichen hat.
- Mehrtägige Klassenfahrten und Exkursionen sind seit 7. März wieder möglich.
++++++++++
Kritik am Wegfall der Corona-Verordnung, 14. April: Der Deutsche Lehrerverband hat die geplante Abschaffung der Corona-Verordnung für Schulen und Kitas in Sachsen kritisiert. Leider wechselt damit Sachsen wie auch andere Bundesländer zu früh und zu abrupt vom Vorsichtsmodus in den kompletten Sorglosigkeitsmodus
, sagte Verbandspräsident Heinz-Peter Meidinger der Deutschen Presse-Agentur.
Er nannte den Schritt fahrlässig und verwies auf eine hohe Ansteckungsgefahr in geschlossenen Räumen mit eng platzierten Menschen, wie das in Klassenzimmern der Fall sei, und auf unterdurchschnittliche Impfquoten bei Kindern.
++++++++++
Corona-Verordnung, 13. April: Sachsen schafft angesichts einer Entspannung der Corona-Lage die Schutzverordnung für Schulen und Kindertagesstätten ab. Nach Ostern kehre wieder Normalbetrieb in Schulen und Kitas ein, teilte das Kultusministerium am Mittwoch in Dresden mit. Die derzeit noch gültige Schul- und Kita-Corona-Verordnung laufe zum 17. April aus. Nachdem bereits durch das Infektionsschutzgesetz des Bundes die Maskenpflicht im Schulgebäude Anfang April weggefallen sei, falle nach Ostern auch die Testpflicht für den Schulbesuch weg.
++++++++++
Im Umgang mit Corona an Schulen gilt in Sachsen-Anhalt nach den Weihnachtsferien Folgendes:
- Der Unterricht in Sachsen-Anhalt findet in Präsenz und mit Präsenzpflicht statt.
- Verpflichtende Corona-Tests an Schulen finden seit 25. April nicht mehr statt.
- Die Maskenpflicht zum Schutz gegen Corona an Schulen ist im Unterricht bereits seit 7. März entfallen.
- In Quarantäne müssen nur noch Schülerinnen und Schüler gehen, die positiv auf Corona getestet wurden. Kontaktpersonen gehen nicht in Quarantäne.
++++++++++
Corona-Maßnahmen, 25. Februar: An Sachsen-Anhalts Schulen werden die derzeitigen Corona-Schutzmaßnahmen voraussichtlich erst nach Ostern komplett aufgehoben. Allerdings soll es schon vorher Lockerungen geben, teilte das Bildungsministerium am Freitag mit. So soll bereits ab dem 7. März die Maskenpflicht während des Unterrichts entfallen. Außerhalb des Unterrichts müssen die Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude jedoch weiterhin eine Maske tragen.
Sollte jedoch ein in der Schule durchgeführter Selbsttest positiv ausfallen, werde empfohlen, dass die betroffene Klasse oder Lerngruppe sowie das dort eingesetzte Personal an den nächsten fünf Tagen auch im Unterricht auf freiwilliger Basis wieder einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz trägt. Wenn der Infektionsverdacht durch einen weiteren Test widerlegt werde, könne diese Maßnahme wieder entfallen.
Wie zuvor bereits angekündigt, werden ebenfalls ab dem 7. März zunächst bis zum Beginn der Osterferien die Covid-19-Testungen auf drei Mal in der Woche reduziert.
++++++++++
Schüleraustausch, 12. Februar: Die Corona-Pandemie hat die Möglichkeiten des internationalen Schüleraustausches erheblich eingeschränkt. Nachdem es im Jahr 2019 in Sachsen-Anhalt noch 82 Fahrten mit rund 1.400 Schülerinnen und Schülern zu ausländischen Partnerschulen gab, kam der Austausch in den zurückliegenden zwei Jahren so gut wie zum Erliegen, wie aus Zahlen des Bildungsministeriums hervorgeht. 2020 mussten demnach die meisten Reisen storniert werden. Bis Anfang März fanden gerade noch sieben Fahrten mit 138 Schülerinnen und Schülern statt. 2021 seien coronabedingt keine Anträge gestellt worden, hieß es.
++++++++++
In Schleswig-Holstein gelten folgende Regeln im Umgang mit Corona an Schulen:
- An den Schulen in Schleswig-Holstein gilt Präsenzpflicht. Schülerinnen und Schüler mit einem erhöhten Risiko können aber vom Präsenzunterricht beurlaubt werden.
- Seit 4. April ist die Maskenpflicht an den Schulen in Schleswig-Holstein entfallen.
- Die Kohortenregelung an Grundschulen und Förderzentren wird wieder eingeführt
- Seit 21. März ist die Corona-Testpflicht entfallen. Weiterhin gibt es ein freiwilliges Testangebot.
++++++++++
Schulpsychologie, 28. April: Um die psycho-sozialen Folgen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs für Kinder und Jugendliche abzufedern, baut Schleswig-Holstein unter anderem den Schulpsychologischen Dienst aus. Zunächst bis Ende 2024 befristet werden mindestens 15 zusätzliche Stellen geschaffen. Das hat der Landtag in seiner Sitzung am Mittwoch einstimmig beschlossen. So sollen mehr Beratungen und Sprechstunden angeboten werden können. Der Antrag war gemeinsam von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW eingebracht worden.
Die zusätzlichen Stellen für die Schulpsychologie sind Teil eines Sofortprogramms im Volumen von zehn Millionen. Es sieht unter anderem auch mehr Mittel für die Schulsozialarbeit vor. Die Fraktionen begründen das Programm mit der zunehmenden Zahl von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Problemen. Es wird aus den Corona-Notkrediten finanziert.
++++++++++
Schulschließungen, 27. April: Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) hat das schnelle Schließen der Schulen zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 im Rückblick kritisiert. Es war ein Riesenfehler, die Schulen im März 2020 von heute auf morgen zu schließen. Im Nachhinein fragt man sich, warum wir damit nicht zwei, drei Wochen gewartet und den Wechsel in den Distanzunterricht richtig vorbereitet haben
, sagte die Ministerin im Interview des Hamburger Abendblatts
. Heute wären wir auf so eine Situation übrigens allein deshalb besser vorbereitet, weil wir in Schleswig-Holstein 90 Prozent aller Schulen mit schnellem Internet versorgt haben.
++++++++++
Maskenpflicht, 27. März: Der Landeselternbeirat der Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein fordert eine Beibehaltung der Masken- und Testpflicht an den Schulen über das Ende der Osterferien hinaus. Angesichts der seit Beginn der Corona-Pandemie höchsten je gemeldeten Infektionszahlen wäre es absolut unverantwortlich, diese Schutzmaßnahmen jetzt zu beenden, erklärte der Beiratsvorsitzende Thorsten Muschinski. Deshalb sollten Masken- und Testpflicht zumindest in den ersten zwei Wochen nach den Ferien in vollem Umfang beibehalten werden.
Auch die SPD hatte eine Verlängerung der Maskenpflicht über das Ende der Osterferien hinaus gefordert. Die Inzidenzen an den Schulen klettern auf Rekordhöhen
, sagte der SPD-Bildungspolitiker Martin Habersaat der Deutschen Presse-Agentur. Von Normalität seien viele Schulen angesichts der Ausfälle von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und weiterem Personal weit entfernt.
Die coronabedingte Maskenpflicht an Schleswig-Holsteins Schulen endet am 2. April. Während Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern die Maskenpflicht in Innenräumen in den April hinein fortsetzen wollen, soll diese in Schleswig-Holsteins Schulen nach den Osterferien fallen.
++++++++++
Corona-Regeln, 17. März: Eine behutsame Rückkehr in die Unterrichtsnormalität hat Bildungsministerin Karin Prien (CDU) für die Schulen in Schleswig-Holstein angekündigt. Die coronabedingte Maskenpflicht endet am 2. April. Nach den Osterferien müssen Schülerinnen und Schüler keine Maske mehr tragen – können es aber freiwillig weiter machen.
Ab dem 21. März entfallen zudem die Corona-Pflichttests an den Schulen. Schülerinnen und Schüler bekämen laut Prien aber zwei Tests pro Woche für freiwillige Tests, dann aber zu Hause und nicht mehr in der Schule. Mit den bereitgestellten Packungen würden die zwei verbleibenden Wochen bis zu den Osterferien abgedeckt. Auch nach den Ferien soll es bei Bedarf kostenlose Testmöglichkeiten geben.
++++++++++
Abschlussprüfungen, 27. Januar: Angesichts gestiegener Corona-Zahlen in der Omikron-Welle erhalten Schleswig-Holsteins Schulen mehr Flexibilität bei Abschlussprüfungen im Frühjahr. Mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW beschloss der Landtag am Donnerstag eine entsprechende Reform des Schulgesetzes.
Schulen dürfen Prüfungen nun notfalls auch an Samstagen und Ferientagen ansetzen. In Ausnahmefällen sind mündliche Prüfungen auch online möglich. Sollten die Ergebnisse schriftlicher Abschlussarbeiten nicht gewertet werden können, soll der Schulabschluss auf der Grundlage von Noten zuerkannt werden, die in den für den jeweiligen Abschluss relevanten Fächern im Unterricht erzielt wurden.
++++++++++
So sind die Regeln für den Umgang mit Corona an Schulen nach den Weihnachtsferien in Thüringen:
- Die Schulen in Thüringen können derzeit selbst entscheiden, ob sie Wechsel- oder Distanzunterricht anbieten. Die meisten bleiben nach Angaben des Bildungsministeriums aber beim Präsenzunterricht.
- Seit 21. März gilt die Maskenpflicht nicht mehr für Kinder an Grundschulen und Förderschulen. Seit 4. April ist sie auch für alle anderen Jahrgänge entfallen. Im Schulbus gilt die Maskenpflicht weiter.
- Bis 6. Mai sollen zum Schutz gegen Corona an Schulen noch zwei Corona-Tests pro Woche verpflichtend sein. Genesene und Geimpfte sind davon ausgenommen. Danach ist nur noch ein Test pro Woche geplant.
++++++++++
Neue Corona-Regeln, 25. April: An den Schulen in Thüringen gilt nach Angaben des Landesbildungsministeriums auch nach dem Ende der Osterferien vorläufig weiter eine Corona-Testpflicht für Schülerinnen und Schüler. Die aktuelle Corona-Verordnung für den Schulbereich, die noch bis 30. April Gültigkeit hat, sieht zwei verpflichtende Tests pro Woche für die Kinder und Jugendlichen vor. Einem Ministeriumssprecher zufolge ist darüber hinaus eine Sicherheitsphase bis zum 6. Mai mit der Pflicht zu zwei wöchentlichen Tests geplant.
Aktuell laufen im Ministerium dem Sprecher zufolge die Vorbereitungen für die Verlängerung der Corona-Verordnung im Bildungsbereich ab Mai. Sie soll Ende der Woche verkündet werden. Dabei gehe es auch um ein weiteres wöchentliches Testangebot für Schüler nach der Sicherheitsphase ab dem 6. Mai. Die Zahl der Tests solle dann voraussichtlich auf einen pro Woche reduziert werden – und es gehe dann auch nicht mehr um verpflichtende, sondern um freiwillige Tests.
++++++++++
Angriffe wegen Corona-Regeln, 14. April: Seit Beginn der Corona-Pandemie sind an Schulen in Thüringen mehrfach Lehrerinnen und Lehrer bedroht oder angegriffen worden, weil sie Corona-Regeln durchsetzen wollten. Seit März 2020 seien 37 Fälle von Bedrohungen registriert worden, teilte das Bildungsministerium in Thüringen in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der CDU mit. In zwei Fällen sei es sogar zu Körperverletzungen gekommen. Diese gingen laut Ministerium von einem Schüler sowie vom Sorgeberechtigten eines Schülers aus.
Opfer waren ein Lehrer und ein Schulleiter. Nähere Angaben zu den Sachverhalten machte das Ministerium zunächst nicht. Die zahlreichen Drohungen richteten sich nicht nur gegen Lehrkräfte und Schulleitungen, sondern in einem Fall auch gegen einen Schüler.
++++++++++
Corona-Aufholprogramm. 15. März: Der Landessportbund soll dabei helfen, Schülerinnen und Schüler in Thüringen wieder in Bewegung zu bringen. Er soll die Programme Bewegungscoach
und Kinder in die Sportvereine
koordinieren, wie das Thüringer Bildungsministerium am Dienstag mitteilte. Beide Programme kosten rund 1,825 Millionen Euro und sollen zunächst bis Ende Juli 2023 laufen. Demnach können Bewegungscoachs zum Beispiel Übungsleiter sein, die an Schulen und Kitas mithelfen, ein Bewegungsprogramm umzusetzen.
++++++++++
Lernrückstände, 11. Februar: Nach Angaben des Bildungsministeriums in Thüringen soll es im zweiten Schulhalbjahr umfassender als bisher mit dem Corona-Aufholprogramm losgehen. Geplant seien vor allem schulbegleitende Kurse, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Auch das Einbeziehen externer Partner für die Kurse sei möglich. Mit dem Landesprogramm Stärken Unterstützen Abholen
könne zudem freiwillige Mehrarbeit von Lehrkräften an staatlichen Schulen gefördert werden. Das Programm gehe nach den Winterferien in die Umsetzungsphase.
Ein neues Portal soll unter anderem dabei helfen, Schulen und externe Anbieter zusammenzubringen. Nach Angaben des Bildungsministeriums sind über das Landesprogramm unter anderem Schwimmkurse möglich und Unterstützung von Klassenfahrten mit pädagogischen Angeboten. Außerdem sollen zusätzliche Stellen für die Schulsozialarbeit, für den Freiwilligendienst und für Bewegungscoaches für Kinder von fünf bis zehn Jahren gefördert werden.
++++++++++
Chronik: Überregionales, Entscheidungen und Reaktionen
Abschlussprüfungen, 31. März: Lehrerverbände befürchten wegen des Wegfalls der coronabedingten Maskenpflicht an Schulen Probleme bei den Abschlussprüfungen. So sieht der Philologenverband einen Sprung
der Krankheitszahlen voraus. Das gefährdet nicht nur die Unterrichtsversorgung insgesamt, sondern ist auch ein Risiko für das diesjährige Abitur
, sagte der Chef des Verbandes für die Gymnasiallehrer, Ralf Scholl, den Stuttgarter Nachrichte
.
Auch die Lehrkräfte an Berufsschulen sehen im Verzicht auf einen verpflichtenden Mundschutz ab kommender Woche ein erhebliches Risiko für die Abschlussprüfungen an ihrer Schulart. Wir haben von April bis zum Juli rund 120.000 Abschlussprüfungen vor uns und befürchten, dass durch den Wegfall der Schutzmaßnahmen sehr viel schiefgehen wird,
sagte der Geschäftsführer des Verbandes der Berufsschullehrer, Gerhard Fechner.
++++++++++++++++++++
Coronabedingte Ausfälle, 24. März: Bildungsgewerkschaften warnen davor, dass die Schulen angesichts der Corona-Pandemie und des zurzeit hohen Infektionsgeschehens an ihre Belastungsgrenze kommen. Die Zahl der Krankmeldungen wird in den nächsten Wochen weiter steigen, weil die Corona-Schutzmaßnahmen weitestgehend fallen sollen beziehungsweise bereits einkassiert worden sind
, sagte Anja Bensinger-Stolze, Vorstandsmitglied der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Dies sei eine falsche Entscheidung der Politik. Bensinger-Stolze betonte: Wir appellieren an alle politisch Verantwortlichen, an der Maskenpflicht ebenso wie an Hygiene- und Testkonzepten festzuhalten, damit die Situation nicht aus dem Ruder läuft. Die Lehrkräfte arbeiten bereits jetzt am Limit.
Der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung, Udo Beckmann, warnte vor einem Teufelskreis, denn die verbliebenen Lehrkräfte, die nicht krank seien, würden immer stärker belastet. T eilweise werden Stundenpläne wochenweise ausgegeben, da eine längerfristigere Planung nicht mehr möglich ist
, sagte Beckmann.
++++++++++++++++++++
Teilweise Ende der Corona-Regeln, 18. März: Ungeachtet hoher Infektionszahlen hat der Bundestag am Freitag ein geändertes Infektionsschutzgesetz beschlossen, mit dem die meisten bundesweiten Corona-Schutzregeln ab 20. März wegfallen. Auch in den Schulen ist dann keine Maskenpflicht mehr vorgesehen. Es ermöglicht den Ländern aber, übergangsweise noch zwei weitere Wochen bis zum 2. April die meisten Schutzmaßnahmen beizubehalten. Davon machen viele Länder Gebrauch. Die Corona-Testpflicht könnte an den Schulen noch weiter bestehen bleiben.
++++++++++
Studie zu Corona-Folgen, 22. Februar: JuCo 3, die dritte Online-Befragung von Jugendlichen vom Dezember 2021 ergibt, dass sich einige Jugendliche in der Corona-Pandemie inzwischen politisch mehr gehört fühlen; allerdings hat die Mehrheit nach wie vor den Eindruck, dass sie politische Entscheidungen nicht beeinflussen kann. Außerdem vermerken einige Jugendliche positiv, dass ihre Schulen nun digital besser ausgestattet seien.
Insgesamt zeigt die Studie allerdings auch, dass die lange Dauer der Pandemie bei den jungen Menschen deutliche Spuren hinterlassen hat: Noch immer erfahren viele von ihnen starke Einschränkungen in Bildung und Freizeit. Das Lernen fällt vielen schwer. Der Anteil der jungen Menschen, der Angst vor der Zukunft hat, hat sich im Laufe des Jahres 2021 sogar noch einmal erhöht. Mehr als 20 Prozent der Befragten geben an, professionelle Hilfe- und Beratungsangebote zu brauchen, jedoch nicht über ein entsprechendes Angebot zu verfügen.
+++++++++++++++++++
Klassenwiederholungen, 21. Januar: Während der Corona-Pandemie haben deutlich weniger Kinder eine Klassenstufe wiederholt. Laut Statistischem Bundesamt lag das unter anderem an veränderten Versetzungsregelungen. Wie das Amt am Freitag berichtete, wiederholten im Schuljahr 2020/21 an allgemeinbildenden Schulen 93.100 Schülerinnen und Schüler eine Klasse – entweder freiwillig oder weil sie nicht versetzt wurden. Das waren 50.500 weniger als im Schuljahr davor.
Damit sank die Quote der Wiederholerinnen und Wiederholer bundesweit von 2,3 Prozent im Schuljahr 2019/20 auf zuletzt 1,4 Prozent. Aufgrund von Unterrichtsausfällen, Wechsel- und Distanzunterricht wurden in vielen Bundesländern besondere Regeln in Hinblick auf die Versetzung eingeführt. So wurde die Versetzung vielfach nicht mehr an die schulischen Leistungen geknüpft
, ordneten die Statistiker ein.
Die Quote ging in allen Bundesländern zurück. Am höchsten war sie, wie in den Vorjahren, in Bayern – 26.500 Schülerinnen und Schüler beziehungsweise 2,8 Prozent besuchten dort im Schuljahr 2020/2021 erneut ihre Klassenstufe. Am niedrigsten war die Quote in Berlin, hier wiederholten nur 2.500 Schülerinnen und Schüler die Klassenstufe, weniger als ein Prozent. Die Versetzung wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
++++++++++++++++++++