Newsblog : Corona und Schule: Wie lange bleibt es noch bei Maskenpflicht und Tests?
Mit dem Abflachen der Omikron-Welle wird der Ruf nach weniger strengen Corona-Regeln an den Schulen lauter. So ist die Maskenpflicht im Unterricht bereits in einigen Ländern seit dem 7. März gestrichen. Auch die Frequenz der Corona-Tests wird zurückgefahren. Das Schulportal informiert in diesem Newsblog täglich darüber, wie die Bundesländer zum Schutz gegen Corona an Schulen vorgehen und welche Lockerungsschritte es gibt.
Aktueller Stand der Corona-Maßnahmen in den Bundesländern
Die Schulen sind in der Pandemie von einem Normalbetrieb weit entfernt. Überdies fehlen einheitliche Regelungen in den Ländern im Umgang mit Corona. Hier der aktuelle Stand in den Bundesländern (mit dpa):
Diese Regeln gibt es laut der neuen Corona-Verordnung an den Schulen im Umgang mit Corona in Baden-Württemberg:
- An den Schulen in Baden-Württemberg gilt für alle Klassenstufen weiter die Maskenpflicht im Unterricht.
- Sportunterricht darf nur ohne Körperkontakt stattfinden.
- Für Schülerinnen und Schüler sind wöchentlich drei Antigenschnelltests oder zwei PCR-Testungen verpflichtend. Wer frisch genesen oder geimpft oder geboostert ist, muss sich künftig nicht mehr regelmäßig testen.
- Nur noch positiv getestete Schülerinnen und Schüler müssen in Quarantäne gehen.
- Klassenfahrten und andere mehrtägige Veranstaltungen sollen ab 20. März wieder möglich sein.
++++++++++
Klassenfahrten, 25. Februar: Baden-Württembergs Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) hofft, dass Klassenfahrten ab dem 20. März wieder möglich sein werden. Auch ins Ausland. Das ist unser Plan. Ich sehe auch nicht ein, dass jeder wegfahren darf, nur Schülergruppen nicht
, sagte Schopper der Badischen Zeitung
am Freitag.
Ich gehe auch davon aus, dass bis in den Sommer hinein auch Schulfeste oder Abschlussfeiern möglich sein werden. Wie es dann im Herbst weitergeht, lässt sich schlecht vorhersagen.
Dies hänge stark von der Impfquote auch unter Schülerinnen und Schülern ab und ob es weitere neue Varianten geben werde.
++++++++++
Corona-Regeln, 22. Februar: In der Debatte über eine stufenweise Lockerung der Corona-Beschränkungen auch an Schulen hält sich die baden-württembergische Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) weiter zurück. Die Inzidenz in den Altersgruppen für die Schulen und Kindergärten sei hoch. Von daher sind wir da auch noch im Bereich der Umsicht und Vorsicht und schauen, was wir an Möglichkeiten bekommen
, sagte die Ministerin.
Nach aktuellem Stand werden die regelmäßigen Corona-Tests in baden-württembergischen Schulen bis zu den Osterferien, also bis Mitte April, fortgesetzt. Wer frisch geimpft oder genesen ist oder eine Booster-Impfung bekommen hat, muss sich künftig nicht mehr regelmäßig testen lassen. Das gilt für Schülerinnen und Schüler, sowie für Lehrkräfte. Bislang waren nur Geboosterte von der Testpflicht ausgenommen.
Ungeimpfte müssen weiterhin dreimal pro Woche einen Schnelltest machen oder zweimal pro Woche einen PCR-Test. Das gilt auch für Geimpfte oder Genesene, deren Zweitimpfung oder Genesung schon mehr als drei Monate zurückliegt und die nicht geboostert sind.
++++++++++
Schulpflicht, 13. Februar: Während der Corona-Pandemie ist die Zahl der Kinder gestiegen, die unerlaubt nicht in die Schule gehen. Derzeit seien rund 80 Zwangsgeldverfahren in Baden-Württemberg anhängig, weil Erziehungsberechtigte ihre Kinder nicht zur Schule schickten, teilte ein Sprecher des Kultusministeriums in Stuttgart mit. Die Zahl der Schulpflicht-Verletzungen sei in der Pandemie gestiegen. Es sei davon auszugehen, dass ein Zusammenhang zwischen den Schutzmaßnahmen an den Schulen und den abwesenden Schülerinnen und Schülern bestehe. Es gebe aber keine Erhebung zu den Hintergründen der Fälle.
++++++++++
Corona-Tests, 7. Februar: Das Land Baden-Württemberg will die regelmäßigen Corona-Tests in Schulen und Kitas mindestens bis zu den Osterferien Mitte April fortsetzen. Die Kosten werden auf 94,6 Millionen Euro beziffert. Das geht aus einer Kabinettsvorlage des Sozialministeriums hervor, die der Deutschen Presse-Agentur am Montag vorlag. Ungeimpfte Kinder und Jugendliche müssen demnach bis zum 13. April weiter dreimal die Woche einen Corona-Schnelltest machen. Bei PCR-Tests reichen zwei pro Woche. Auch Schülerinnen und Schüler, deren Zweitimpfung schon mehr als drei Monate her ist und die nicht geboostert sind, müssen sich weiter regelmäßig testen lassen.
++++++++++
Quarantäne, 2. Februar: Baden-Württemberg ändert seine Quarantäne-Regeln in Schulen, um Präsenzunterricht weiter zu gewährleisten: Künftig müssen nicht mehr ganze Klassen in häusliche Isolation geschickt werden, selbst wenn es einen größeren Corona-Ausbruch gibt.
Nach der alten Regel hätten immer mehr komplette Schulklassen und Kitagruppen in Quarantäne gehen müssen – das wollen wir verhindern
, erklärte Sozialminister Manne Lucha (Grüne) am Mittwoch. Auch Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) hält den Schritt für verantwortbar: Mit regelmäßigen Testungen, Masken, dem Förderprogramm für Luftfilter und Vorgaben zum Lüften können wir diesen Schritt gehen und gewähren weiterhin einen sehr hohen Schutz für die Jugendlichen und ihre Familien.
Künftig müssen sich nur noch positiv getestete Schülerinnen und Schüler absondern. Bisher war es so, dass die ganze Klasse in Quarantäne geschickt werden musste, wenn mehr als fünf Jugendliche oder Kinder oder 20 Prozent einer Klasse infiziert waren.
++++++++++
Mit diesen Regeln zum Schutz gegen Corona läuft das Schuljahr derzeit in Bayern:
- Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen müssen eine Maske im Unterricht tragen. Die Maskenpflicht im Sportunterricht ist seit 7. März entfallen.
- Dreimal die Woche müssen sich alle Kinder und Jugendlichen auf Corona testen. Die Testpflicht umfasst auch genesene und geimpfte Schülerinnen und Schüler.
- Wer in Quarantäne gehen muss, entscheiden formal die Gesundheitsämter. Bei einem größeren Ausbruchsgeschehen, also wenn rund die Hälfte der Klasse betroffen ist, können nach einer neuen Regelung aber auch Schulleitungen ganze Klassen in den Distanzunterricht schicken. Bei einem einzelnen Corona-Fall soll aber nicht die gesamte Klasse in Quarantäne gehen.
++++++++++
Sportunterricht, 2. März: Die seit Ende der Herbstferien 2021 geltende Maskenpflicht im Sportunterricht an Bayerns Schulen soll nach dem Ende der Winterferien wegfallen. Eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung zum Freitag habe das Kabinett am Mittwoch beschlossen, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Abseits des Sportunterrichts soll die Maskenpflicht an Schulen in Bayern aber demnach weiter gelten.
++++++++++
Prüfungen, 24. Februar: Bayerns Schulabgängerinnen und Schulabgänger bekommen bei ihren Abschlussprüfungen mehr Zeit zum Schreiben der Klausuren. Sie sollen aber nicht verschoben werden, wie das Kultusministerium am Donnerstag mitteilte. Schließlich habe das laufende Schuljahr im Gegensatz zu den beiden vergangenen im Regelfall im Präsenzbetrieb stattgefunden. Der Zeitzuschlag bei den zentral gestellten schriftlichen Abschlussprüfungen beträgt nun jeweils zehn Minuten pro Zeitstunde, insgesamt also maximal 30 Minuten.
Zudem seien schon vor Schuljahresbeginn in den Lehrplänen aller Jahrgangsstufen Schwerpunkte gesetzt worden. In den Abschlussklassen wurden beispielsweise nicht-prüfungsrelevante Inhalte klar gekennzeichnet, was die Prüfungsvorbereitung für die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte entlasten soll.
Faire Bedingungen soll es auch für die übrigen Schülerinnen und Schüler geben. Eine Ballung von Leistungsnachweisen und übermäßigem Zeitdruck solle vermieden werden, betonte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler). Nötig seien flexible Lösungen – etwa wenn einzelne Kinder oder Jugendliche oder auch einzelne Klassen wegen Corona längere Zeit nicht in der Schule waren.
++++++++++
Corona-Folgen, 9. Februar: In fast jeder ihrer Klassen sitzen nach Einschätzung bayerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer Kinder oder Jugendliche, für die eine psychosoziale Unterstützung zur Bewältigung der Corona-Krise notwendig scheint. In rund zwei Drittel der Klassen benötigen demnach ein bis drei Schülerinnen und Schüler Hilfe, in gut jeder fünften sind es bis zu sechs, wie eine am Mittwoch veröffentlichte Umfrage des Bayerischen Philologenverbands unter 1.800 Mitgliedern ergab.
Nach Einschätzung der Lehrkräfte hat sich die Situation keineswegs verbessert
, sagte der Vorsitzende des Philologenverbands, Michael Schwägerl. 63 Prozent sehen im Vergleich zum letzten Schuljahr eine Verschlechterung mit Blick auf die psychosozialen Probleme der Schülerinnen und Schüler.
Die Lösung – darin waren sich die Lehrkräfte einig – seien in erster Linie mehr Stunden für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Beratungskräfte, am besten im Umfang von einer Lehrerstelle pro Schule.
++++++++++
Quarantäne, 1. Februar: Nach viel Kritik an den Corona-Regeln für die bayerischen Schulen werden diese in einem Punkt angepasst: Bei größeren Ausbruchsgeschehen können Schulleitungen künftig ganze Klassen nach Hause und in den Distanzunterricht schicken, und zwar für fünf Tage. Sie müssen in diesen Fällen dann nicht mehr auf eine entsprechende Anweisung des Gesundheitsamtes warten, sondern können eigenständig handeln. Das teilte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) am Dienstag nach einer Videoschalte des Kabinetts mit, bei der auch einige Schulleiterinnen und Schulleiter zugeschaltet waren. Von einer gravierenden Häufung
von Corona-Fällen sei auszugehen, wenn rund 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler einer Klasse betroffen seien, sagte Piazolo.
++++++++++
Schwänzen, 30. Januar: Hunderte Schülerinnen und Schüler haben bayernweit seit Beginn der Corona-Pandemie vor fast zwei Jahren die Schule geschwänzt. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei mehr als 45 Landkreisen und kreisfreien Städten im Freistaat. In vielen Fällen ergingen vor allem im aktuellen Schuljahr Bußgeldbescheide – zusammengerechnet waren es seit März 2020 allein bei den befragten Behörden weit mehr als 120.000 Euro.
Mit Pandemiebeginn waren viele Behörden beim Thema Schulpflicht kulant, auch weil der Präsenzunterricht stark eingeschränkt war, wie aus den Antworten der Ämter hervorgeht. Doch seit den vergangenen Herbstferien ist dies anders. Seither gehen die Behörden gegen Schülerinnen und Schüler, die wegen Test- und Maskenverweigerung oftmals seit Monaten nicht die Schule besuchen, nun konsequenter vor. Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht mehr, so dass eine Testverweigerung und die damit einhergehende Nichtteilnahme am Präsenzunterricht somit eine Verletzung der Schulpflicht darstellt
, erläutert das Landratsamt Roth. Die Schülerinnen und Schüler fehlen damit unentschuldigt.
++++++++++
In Berlin gelten diese Regeln im Umgang mit Corona an Schulen:
- Die Präsenzpflicht gilt an Berliner Schulen wieder seit 1. März. Seit Ende Januar war sie ausgesetzt.
- Derzeit sind drei Corona-Tests pro Woche verpflichtend.
- Schulkinder, die Kontaktpersonen sind, müssen in Berlin nicht mehr in Quarantäne. Stattdessen müssen sie täglich einen Corona-Schnelltest machen.
- Die Maskenpflicht im Unterricht gilt zunächst weiter in allen Klassenstufen.
++++++++++
Abschlüsse, 1. März: In der Corona-Pandemie haben deutlich mehr Berliner Schülerinnen und Schülern einen Schulabschluss gemacht als in den Jahren zuvor. Das geht aus einer Antwort des Senats auf eine Anfrage der CDU hervor. Im vergangenen Schuljahr 2020/2021 verließen 1.485 Schüler und Schülerinnen ohne Abschluss die Gymnasien, Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen der Hauptstadt, das entsprach einem Anteil von 5,7 Prozent. Im ersten Corona-Jahr 2020 waren es 6,3 Prozent.
Vor Corona waren die Zahlen deutlich höher. 2018 gingen 2.171 Schüler (8,6 Prozent) ohne Schulabschluss ab. 2019 waren es 8 Prozent. In den beiden Pandemie-Jahren 2020 und 2021 hatten die Abschlussprüfungen zum Teil nicht stattgefunden – das sorgte offenbar für niedrigere Durchfallquoten.
++++++++++
MSA-Prüfungen, 23. Februar: Die Prüfungen der Zehntklässlerinnen und Zehntklässler für den Schulabschluss 2022 werden zum dritten Mal ausgesetzt. Die Schulen haben dazu eine Mitteilung erhalten. Wie in den Vorjahren reichen für den Mittleren Schulabschlusses (MSA) die Jahrgangsnoten der zehnten Klasse sowie die Präsentationsprüfung. Die Aufgaben der schriftlichen MSA-Prüfung sollen aber im Rahmen einer normalen Klassenarbeit absolviert werden.
++++++++++
Präsenzpflicht, 22. Februar: Ab 1. März gilt an Berliner Schulen wieder Präsenzpflicht. Der Lernort Schule
sei für Kinder und Jugendliche das Wichtigste, sagte Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse (SPD) am Dienstag nach der Sitzung des Senats. Sie begründete den Schritt mit rückläufigen Corona-Zahlen. Es gelte weiter Maskenpflicht, zudem gebe es drei Corona-Tests die Woche, sagte die Senatorin.
++++++++++
Corona-Folgen, 22. Februar: Während der Corona-Pandemie ist die Zahl der neu an Depressionen erkrankten Jugendlichen zwischen 15 und 17 in Berlin nach Krankenkassen-Zahlen deutlich gestiegen. Im ersten Pandemiejahr 2020 sind in der Hauptstadt bei den 15- bis 17-Jährigen über 17 Prozent mehr als im Vorjahr erstmals mit einer Depression behandelt worden. Das geht aus dem Kinder- und Jugendreport
der Krankenkasse DAK hervor. Auch wegen Alkoholmissbrauchs waren Jugendliche In Berlin häufiger in ärztlicher Behandlung, hier nahm der Anteil um 12 Prozent zu. Der exzessive Konsum von Cannabis steigt sogar um 50 Prozent.
So sehen die Regelungen im Umgang mit Corona an den Schulen in Brandenburg nach den Weihnachtsferien aus:
- Seit 7. März gilt die Präsenzpflicht an den Schulen in Brandenburg wieder für alle Klassenstufen. Derzeit gilt sie nur für die Klassen 6, 9, 10 sowie für die Oberstufe. Eltern der anderen Stufen müssen eine schriftliche Erklärung abgeben, wenn ihr Kind nicht in die Schule gehen soll.
- Die derzeit tägliche Testpflicht umfasst seit 7. März drei Tests pro Woche.
- Die Maskenpflicht gilt aber in allen Klassenstufen im Unterricht und im Schulgebäude auch über den 7. März hinaus.
- Der Schwerpunktunterricht soll vorwiegend für die Kernfächer genutzt werden, um das Aufholen von Lernrückständen zu unterstützen. Um Lernrückstände aufzuholen, können individuelle Lernpläne entwickelt werden.
++++++++++
Präsenz- und Testpflicht, 22. Februar: Alle Brandenburger Schülerinnen und Schüler müssen ab 7. März wieder in der Schule vor Ort sein – die Präsenzpflicht tritt dann erneut in Kraft. Das beschloss das Kabinett am Dienstag. Die Präsenzpflicht war in Brandenburg am 29. November wegen der Corona-Pandemie in den Jahrgangsstufen 1 bis 5 und 7 und 8 sowie in Leistungs- und Begabungsklassen aufgehoben worden.
Ab 7. März sind außerdem wieder weniger Corona-Tests vorgeschrieben: Ab dann müssen sich Schülerinnen und Schüler nur noch dreimal in der Woche testen und nicht fünfmal wie derzeit.
++++++++++
Lernziele, 17. Februar: Die durch die Corona-Pandemie verursachten Unterrichtsprobleme sind für das Brandenburger Bildungsministerium kein Grund für eine Schulzeitverlängerung. Bei den Lernstandserhebungen zum Beginn des laufenden Schuljahres habe die Mehrheit der Schulen angegeben, dass die Bildungsziele in den einzelnen Fächern und Jahrgangsstufen voraussichtlich erreichbar
sein werden, teilte das Ministerium auf eine Anfrage aus der AfD-Landtagsfraktion mit.
Allerdings räumte die Behörde ein, dass es Lernrückstände gebe. Schon das Monitoring im Vergleich zum Schuljahr 2020/2021 habe einen größeren Unterstützungsbedarf insbesondere zur Stärkung der sprachlichen und mathematischen Kompetenz der Schülerinnen und Schüler deutlich werden lassen.
++++++++++
Corona-Ausgaben, 10. Februar: In den vergangenen zwei Jahren der Corona-Pandemie hat das Brandenburger Bildungsministerium insgesamt 156,6 Millionen Euro für Kinder, Jugendliche und Familien ausgegeben. Die größten Posten seien mit jeweils mehr als 50 Millionen Euro die Kosten für die Tests in Schulen und Kitas sowie die Erstattung der Elternbeiträge bei langen Schließungen in den beiden Lockdowns gewesen, berichtete Ministerin Britta Ernst (SPD) am Donnerstag im Bildungsausschuss des Landtags. Hinzu kamen Kosten etwa für Vertretungslehrkräfte, zusätzliche pädagogische Angebote in den Ferien und für Hygienemaßnahmen wie Bereitstellung von Masken.
++++++++++
Präsenzpflicht, 27. Januar: In Brandenburg melden nur wenige Eltern ihr Kind vom Präsenzunterricht ab. Die Aussetzung der Präsenzpflicht in den Schulen gilt derzeit für die Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 5, 7 und 8 sowie in den Leistungs- und Begabungsklassen und an den Förderschulen. Dies betreffe etwas mehr als die Hälfte der rund 293.000 Schülerinnen und Schüler, teilte das Bildungsministerium am Donnerstag auf Anfrage mit. Davon blieben nur etwa 3 bis 5 Prozent zu Hause im Distanzunterricht, berichtete das Ministerium.
++++++++++
Corona-Stufenplan, 14. Januar: Angesichts der erwarteten hohen Infektionszahlen durch die Omikron-Welle hat das Brandenburger Bildungsministerium für die Schulen einen Stufenplan vorgelegt. Danach soll das Unterrichtsangebot je nach Infektionslage an den jeweiligen Schulen eingeschränkt werden, wie das Ressort von Britta Ernst (SPD) am Freitag mitteilte.
Danach ist im Regelbetrieb der Stufe 1 der Präsenzunterricht in vollem Umfang einschließlich zusätzlicher Unterrichtsangebote vorgesehen. Wenn der Einsatz des pädagogischen Personals durch Erkrankung oder Quarantäne zunehmend eingeschränkt wird, soll in Stufe 2 noch die Mindeststundenzahl in den einzelnen Jahrgangsstufen und Fächern im Präsenzunterricht erteilt werden. Zusatzangebote würden hingegegen ausgesetzt, die Maßnahmen im Rahmen des Programms „Aufholen nach Corona” aber fortgesetzt.
Wenn der Einsatz pädagogischen Personals weiter eingeschränkt wird, kann das Schulamt zunächst für zwei Wochen für einzelne Schulen die Stufe 3 feststellen. Dann soll weiter die Mindeststundenzahl erteilt werden, wobei der Schwerpunkt in der Grundschule und in der Sekundarstufe 1 auf den sprachlichen und mathematischen Konsequenzen liegen soll. In den höheren Jahrgängen soll der Blick insbesondere auf den Übergang in andere Stufen und den Abschluss gerichtet werden. Das Programm „Aufholen nach Corona” würde dann ausgesetzt.
„Wir geben den Schulen hiermit den notwendigen Rahmen um mit gesteigerten Krankheitsquoten der Lehrkräfte gut umzugehen”, sagte Ministerin Ernst. „Im Zentrum stehen die Möglichkeiten der jeweiligen Schule.”
++++++++++
In diesem Schuljahr gelten in Bremen diese Regeln im Umgang mit Corona an Schulen:
- Bremen setzt auf Präsenzunterricht. Kinder mit entsprechenden Vorerkrankungen können aber auch von zu Hause lernen.
- Nach den Bund-Länder-Beratungen Anfang Dezember hatte auch Bremen die Maskenpflicht für alle Klassenstufen eingeführt. Sie gilt derzeit weiterhin für alle Klassenstufen.
- Schülerinnen und Schüler müssen drei Corona-Schnelltests pro Woche machen. Genesene und vollständig Geimpfte sind von der Testpflicht ausgenommen.
- Klassenräume in der Stadt Bremen sind nach Angaben der Bildungsbehörde vollständig mit mobilen Luftfiltern ausgestattet, andere Unterrichtsräume seien zu 80 Prozent mit den Anlagen eingerichtet. Die Luftfilter sollen zum Schutz gegen Corona an Schulen unterstützend zum Lüften eingesetzt werden.
++++++++++
Präsenzuntericht, 5. Januar: Bei coronabedingten Einschränkungen müssen nach Worten von Bremens Kinder- und Bildungssenatorin Sascha Karolin Aulepp (SPD) die Interessen von Kindern und Jugendlichen in den Vordergrund gestellt werden. Jede Einschränkung des Präsenzunterrichts sei das Einverständnis mit sozialer Isolation von Kindern und Jugendlichen, deshalb habe der Präsenzunterricht höchste Priorität. „Alle auf Kinder und Jugendliche bezogenen Einschränkungen, die derzeit diskutiert und umgesetzt werden, helfen nicht den Kindern, sondern schaden ihnen”, warnte Aulepp.
++++++++++
Corona-Förderprogramm, 15. Dezember: Um die Folgen der Pandemie für Kinder abzufedern, hat das Land Bremen ein Förderprogramm beschlossen. Mit rund drei Millionen Euro sollen Vereine, Initiativen und Institutionen in den Stadtteilen unterstützt werden, um Angebote für Kinder und Jugendliche auszubauen, wie das Finanz-, das Gesundheits- und das Sozialressort am Mittwoch gemeinsam mitteilten. Das Geld kommt aus dem Bremen-Fonds zur Überwindung der Corona-Folgen. Geplant ist ein gemeinsames Konzept mit der Senatorin für Kinder und Bildung sowie der Senatorin für Gesundheit, das in den Jahren 2022 und 2023 umgesetzt werden soll. Demnach sollen etwa Kinder im Kindergartenalter, die in der Pandemie stärker isoliert waren, im Bereich der Sprache sowie der Fein- und Grobmotorik gefördert werden. Um bei psychischen Belastungen zu helfen, sollen kinder- und jugendpsychiatrische Expertinnen und Experten in die Quartiere kommen und Fachkräfte aus Schulen, Kitas oder der Jugendhilfe beraten und unterstützen.
++++++++++
An Hamburgs Schulen gelten momentan folgende Regeln im Umgang mit Corona an Schulen:
- Die Präsenzpflicht besteht an den Schulen in Hamburg weiterhin.
- Die Maskenpflicht gilt in den Hamburger Schulen im Unterricht und an den Vorschulen bis mindestens zu den Märzferien. Beim Sportunterricht müssen Schülerinnen und Schüler aber seit 21. Februar keine Maske mehr tragen.
- In Hamburgs Schulen gilt seit Mitte Januar die 2G-plus-Regel. Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler müssen sich zum Schutz gegen Corona dreimal pro Woche in der Schule testen, auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Wie es nach den Märzferien weitergeht, steht noch nicht fest.
- An den Schulen entfällt künftig die Kontaktnachverfolgung, wenn nur ein Kind infiziert ist. Auch müssen Sitznachbarinnen und Sitznachbarn infizierter Kinder nicht mehr in Quarantäne.
++++++++++
Lockerungen der Corona-Regeln, 17. Februar: An Hamburgs Schulen werden die Corona-Regeln etwas gelockert. So wird zum Beispiel der Sportunterricht wieder ohne Einschränkungen erlaubt. Überdies sind jahrgangsübergreifende Kurse und jahrgangsübergreifende Schülerbegegnungen in der Schule wieder zulässig
, sagte Schulsenator Ties Rabe (SPD) am Donnerstag. Es bleibe jedoch mindestens bis zu den Märzferien am 5. März bei der Maskenpflicht im Schulgebäude und bei den Corona-Tests dreimal in der Woche. Auch werde weiter regelmäßig gelüftet und die Lüftungsgeräte in allen Unterrichtsräumen blieben in Betrieb.
Wie es nach den Märzferien weitergehe, werde in den kommenden Wochen auch mit Blick auf die Beschlüsse der Bundesregierung entschieden.
++++++++++
Klassenwiederholungen, 8. Februar: Die Corona-Pandemie hat zu einem deutlichen Anstieg der Klassenwiederholungen an den Schulen geführt. Während im Schuljahr 2020/21 nur 1.801 Schülerinnen und Schüler eine Klassenstufe wiederholten, sind es im laufenden Schuljahr 2.854
, teilte die Schulbehörde am Dienstag mit. Normalerweise ist das Wiederholen einer Klasse in Hamburg in der Regel nicht möglich. Es gilt das Prinzip Fördern statt Wiederholen
. Wegen der Corona-Pandemie hat die Behörde es Schülerinnen und Schülern mit coronabedingt starken und fächerübergreifenden Lernlücken ausnahmsweise ermöglicht, Anträge auf Klassenwiederholungen zu stellen.
Aufgrund des erhöhten Anteils von Klassenwiederholungen sank den Angaben zufolge die Zahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger von 16.822 im Jahr 2020 auf 16.400 im vergangenen Jahr.
++++++++++
Lernrückstände, 1. Februar: Mit einem Förderpaket im Umfang von 34 Millionen Euro will Hamburg gegen coronabedingte Lernrückstände und psychische Probleme bei Schülerinnen und Schülern vorgehen. Davon seien rund 26 Millionen Euro für zusätzliche Förderkurse am Nachmittag und Lernangebote in den Ferien vorgesehen, sagte Schulsenator Ties Rabe (SPD) am Dienstag. Weitere acht Millionen Euro würden für zusätzliche Beratungs- und Unterstützungsangebote für Schülerinnen und Schüler mit sozialen und psychischen Problemen bereitgestellt.
Es gehe darum, den Kindern und Jugendlichen zu helfen, die Folgen der Schulschließungen zu überwinden, sagte der Senator. Es gibt immer mehr Hinweise darauf, dass die Schulschließungen deutliche Spuren in der Bildung sowie der seelischen und sozialen Entwicklung vieler Schülerinnen und Schüler hinterlassen haben.
++++++++++
An den Schulen in Hessen gibt es im Umgang mit Corona folgende Regelungen:
- Am 7. März ist die Maskenpflicht im Unterricht an den Schulen in Hessen für alle Klassenstufen entfallen.
- Es gilt an den Schulen in Hessen weiterhin eine dreimalige Testung pro Woche. Für nicht Geimpfte oder nicht Genesene sind die Tests verpflichtend, für alle anderen sind sie freiwillig.
- Schülerinnen und Schüler können von der Teilnahme am Präsenzunterricht schriftlich abgemeldet werden. Bei Minderjährigen kann die Abmeldung nur durch ihre Eltern erfolgen.
- Wenn es zu einem Corona-Fall kommt, müssen alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte des Klassen- oder Kursverbandes (mit Ausnahme der Geimpften und Genesenen) in den folgenden zwei Wochen an jedem Unterrichtstag getestet werden. Medizinische Masken müssen dann auch am Sitzplatz getragen werden. Im Fall weiterer bestätigter Corona-Infektionen beginnt der Zwei-Wochen-Zeitraum erneut.
++++++++++
Schulpsychologie, 2. Februar: Wegen der Corona-Pandemie hat sich die Nachfrage nach psychologischen Einzelfallberatungen in den hessischen Schulen deutlich erhöht. Das habe auch zu einer verstärkten Präsenz der Schulpsychologie vor Ort in den Schulen geführt, teilte Kultusminister Alexander Lorz (CDU) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion mit.
Nach Angaben des Ministers seien den Schulämtern zusätzlich zu den 114 Planstellen Mittel für 15 vollzeitbeschäftigte Schulpsychologen aus dem Löwenstark
-Programm bis einschließlich Ende Juli 2023 zur Verfügung gestellt worden. Vorbehaltlich der Zustimmung zum Haushalt des laufenden Jahres sollen die befristeten Stellen in 2022 in unbefristete Planstellen umgewandelt werden.
Im Frühjahr solle zudem ein Projekt zur schulpsychologischen Unterstützung der Schulen mit einer verstärkten Präsenz vor Ort gestartet werden, teilte Lorz mit. Es werde vom Kompetenzzentrum Schulpsychologie Hessen begleitet und wissenschaftlich evaluiert. Im Fokus stehe hierbei die psychische Gesundheit der Schülerinnen und Schüler angesichts der Belastungen durch die Corona-Pandemie.
++++++++++
Präsenzunterricht, 31. Januar: Kultusminister Alexander Lorz (CDU) will hessischen Schülerinnen und Schülern weiter den Präsenzunterricht in ihren Klassen ermöglichen. Es gebe in Hessen zwar insgesamt stark steigende Corona-Zahlen, die Schulen seien in der Regel aber nicht die Orte, wo Infektionen entstehen, sondern die Orte, wo diese festgestellt werden. Lorz verwies gegenüber der Deutschen Presse-Agentur auf das engmaschige Testen an den Schulen, damit gebe es quasi keine Dunkelziffer. Die Schulen sind das größte Testzentrum dieser Republik
, sagte der Minister.
In Hessen gebe es zwar seit April 2021 die Möglichkeit, dass Eltern ihre Kinder vom Präsenzunterricht abmelden können, sagte der Minister. Das hänge mit der Corona-Testpflicht in den Schulen zusammen. Wenn Eltern diese ablehnen, müssten die Schülerinnen und Schüler am Schultor abgewiesen werden. Um den Kinder das zu ersparen, gebe es die Möglichkeit der Abmeldung vom Unterricht.
++++++++++
Berufspraktika, 30. Januar: Die anhaltende Corona-Pandemie erschwert auch in diesem Jahr für Schülerinnen und Schüler die Suche nach Praktikumsplätzen. Viele hessische Unternehmen können angesichts der dynamischen Pandemielage bei der Planung von Praktika nur auf Sicht fahren
, erklärte Benedikt Porzelt, beim Hessischen Industrie- und Handelskammertag zuständig für den Bereich berufliche Orientierung, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Bei Praktika gehe es darum, über die Schulter zu schauen und mitzumachen. Dabei können Sie nur schwer großen Abstand halten, wenn Sie das gut betreuen möchten. Das lässt manche Betriebe aktuell trotz aller Sicherheitsmaßnahmen zurückschrecken
Beim Landeselternbeirat von Hessen (LEBH) sieht man mit Sorge, dass die berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler nun im bald dritten Jahr in Folge durch die Pandemie erschwert wird. Positiv sei zwar, dass die hessischen Schulen innerhalb der einzelnen Regionen ihre Praktikumszeiten abgestimmt und zeitlich gestaffelt haben, um für Entzerrung zu sorgen, wie der LEBH-Vorstandsvorsitzende Volkmar Heitmann sagte. Gerade Schülerinnen und Schüler, die während der infektionsträchtigen Winterwochen Praktika absolvieren sollen, dürften aber Schwierigkeiten bekommen.
++++++++++
Im Umgang mit Corona gelten an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern momentan folgende Regeln:
- An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gilt Präsenzpflicht. Schülerinnen und Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören, können aber davon befreit werden.
- Am 7. März ist die Maskenpflicht in den Klassenzimmern für alle Jahrgangsstufen entfallen, im Schulgebäude gilt sie weiter.
- Seit 7. März gibt es auch nicht mehr die Kohortenregelung.
- Schülerinnen und Schüler sowie ungeimpfte Lehrkräfte müssen zum Schutz vor Corona derzeit dreimal pro Woche einen Corona-Test machen. Ab 21. März sind es dann nur noch zwei Tests pro Woche.
- Die Schülerinnen und Schüler müssen am ersten Schultag nach den Winterferien eine Erklärung mitbringen, ob sie in den zehn Tagen davor in einem Hochrisikogebiet waren. Wer geimpft oder genesen ist, muss dann aber nicht in Quarantäne gehen.
- Über ein Internetportal gibt es Informationen über die Corona-Situation an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern.
- Es gilt bis zum 31. März ein Drei-Stufen-Plan, der regelt, wann im Falle einer erhöhten Infektionslage durch Omikron an den Schulen Wechsel- oder Fernunterricht stattfindet.
++++++++++
Neue Corona-Regeln, 18. Februar: Schülerinnen und Schüler müssen vom 7. März an in den Klassenzimmern keinen Mund- und Nasenschutz gegen das Coronavirus mehr tragen – bis dahin gelten jedoch noch die bereits bekannten verschärften Schutzmaßnahmen. Auf den Gängen und in den Pausen sind Masken über den 7. März hinaus Pflicht.
Auch die Hygienevorschrift, sich in der Schule in definierten Gruppen zu bewegen, soll zum 7. März aufgehoben werden. Corona-Tests gibt es zunächst noch drei Mal pro Woche, vom 21. März an dann noch zwei Mal. Sollten Corona-Fälle auftreten, greift das Kontaktpersonenmanagement
: Positiv getestete Schülerinnen und Schüler müssen in Quarantäne, Mitschülerinnen und Mitschüler werden separat unterrichtet und häufiger getestet.
++++++++++
Zweites Schulhalbjahr, 15. Februar: Die Bildungsministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Simone Oldenburg (Linke), blickt trotz der anhaltend hohen Zahl an Corona-Neuinfektionen guten Mutes auf das am Montag startende zweite Schulhalbjahr. Auch wenn die Omikron-Welle noch nicht zu Ende ist, ein Licht am Horizont ist zu erkennen. Schrittweise, angepasst an die Infektionszahlen und Inzidenzen, werden wir die Corona-Maßnahmen in den kommenden Wochen auch in den Schulen anpassen
, sagte Oldenburg am Dienstag. Es bedürfe jedoch noch ein wenig Geduld und Vorsicht.
++++++++++
Wiederholer, 21. Januar: In Mecklenburg-Vorpommern haben während der Pandemie weniger Schülerinnen und Schüler eine Klasse wiederholt. Der Anteil der betroffenen Kinder und Jugendlichen an der Gesamtschülerzahl der allgemeinbildenden Schulen sank im Vergleich zum vorangegangenen Schuljahr von 3,1 Prozent auf 2,5 Prozent, teilte das Statistische Bundesamt am Freitag mit.
Die Statistiker machten hierfür vor allem neue Regelungen verantwortlich, die aufgrund von Unterrichtsausfällen, Wechsel- und Distanzunterricht eingeführt wurden. Diese Entwicklung war in allen Bundesländern zu beobachten.
++++++++++
Drei-Stufen-Plan, 3. Januar: Mecklenburg-Vorpommern wappnet seine Schulen mit einem Drei-Stufen-Modell für die erwartete neue Corona-Welle durch die Omikron-Variante. Wie Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) am Montag mitteilte, soll die Unterrichtsgestaltung lokal an die jeweilige Infektionslage unter Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern angepasst werden. Dabei liege die Entscheidung bei der jeweiligen Schulleitung. „Präsenzunterricht hat in allen Phasen Vorrang”, betonte Oldenburg. Zum Schulstart am Montag habe mit einer Ausnahme in Rostock entsprechend Stufe eins an allen Schulen des Landes Präsenzunterricht für alle Altersstufen stattgefunden. Bei höherem Infektionsgeschehen und Stufe zwei beschränke sich der Präsenzunterricht auf die Klassen 1 bis 6 sowie die Abschlussklassen. Für alle anderen Schüler und Schülerinnen gebe es dann Wechselunterricht. Sollte auch das wegen Personalmangels nicht mehr möglich sein, können in Stufe drei Notbetreuung für die unteren Klassen und Fernunterricht ab Klasse 7 angeordnet werden. Für Abschlussklassen mit bevorstehenden Prüfungen soll es aber auch da in jedem Falle Präsenzunterricht geben, sagte Oldenburg.
++++++++++
Im Umgang mit Corona und insbesondere zur Verhinderung der Ausbreitung von Omikron gilt an den Schulen in Niedersachsen nach den Weihnachtsferien Folgendes:
- An den Schulen in Niedersachsen besteht Präsenzpflicht.
- Ab 21. März entfällt die Maskenpflicht im Unterricht an Grund- und Förderschulen. Vom 2. Mai an ist dies auch für die anderen Klassenstufen vorgesehen. Auf den Gängen ist die Maske weiterhin Pflicht, auf dem Pausenhof nicht.
- Vom 7. März an soll die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler mit Ausnahme der ersten eineinhalb Wochen nach den Osterferien (20. bis 29. April) auf drei Corona-Tests pro Woche reduziert werden. Nach dem 29. April ist dann keine Corona-Testpflicht mehr vorgesehen.
- Die Kohortenregelung für feste Lerngruppen entfällt ab 21. März.
- Schulische Kontaktpersonen von Infizierten müssen nicht in Quarantäne gehen, solange das Gesundheitsamt nichts anderes anordnet.
- Mehrtägige Klassenfahrten sind ab 1. April wieder erlaubt.
+++++++++
Neue Corona-Regeln, 6. März: Ab 7. März müssen sich viele Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen seltener auf das Coronavirus testen. Die Testpflicht wird nach Angaben des Kultusministeriums von fünf- auf dreimal wöchentlich reduziert. Dies gilt demnach bis zum 1. April. Ausgenommen sind von dieser Pflicht nur Schülerinnen und Schüler, die bereits dreimal gegen das Coronavirus geimpft sind.
Nach den Osterferien vom 20. April bis zum 29. April müssen sich dann alle Schülerinnen und Schüler jeden Tag testen. Diese sogenannte Sicherheitsphase soll dazu dienen, die Corona-Infektionen aus der Ferienzeit zu erkennen. Nach dem 29. April ist dann keine Pflicht mehr vorgesehen. Wer sich weiter testen möchte, bekommt dafür drei Tests pro Woche.
Die Maskenpflicht im Unterricht entfällt ab 21. März für Kinder an Grundschulen. Vom 2. Mai an ist dies auch für die anderen Jahrgangsstufen vorgesehen. Auf den Gängen ist die Maske weiterhin Pflicht, auf dem Pausenhof hingegen nicht.
++++++++++
Corona-Fälle, 4. März: Die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Schülerinnen und Schüler geht in Niedersachsen weiter zurück. Am Freitag konnten 11.150 von ihnen wegen eines positiven Tests nicht in die Schule gehen, wie ein Sprecher des Kultusministerium in Hannover mitteilte. Am Freitag vergangener Woche waren es noch 12.870 Schüler gewesen. Eine Schule im Landkreis Peine ist wegen vieler Corona-Fälle demnach derzeit im Distanzlernen.
An diesem Freitag waren den Angaben zufolge 1.270 Schulbeschäftigte von einem positiven Corona-Test betroffen, darunter rund 900 Lehrkräfte. Vor einer Woche waren es noch rund 1.400 Schulbeschäftigte gewesen.
++++++++++
Maskenpflicht, 1. März: Niedersachsens Kultusminister hat das Festhalten an der Maskenpflicht im Schulunterricht verteidigt. Aus der Schulpflicht leitet sich auch die Pflicht ab, in der Schule für maximalen Schutz zu sorgen. Das gilt auch, wenn die Kurve jetzt zum Glück abflacht,
sagte Grant Hendrik Tonne (SPD) in einem Interview der Neuen Osnabrücker Zeitung
.
Mein Ziel ist, für die Kinder und Jugendlichen den Präsenzunterricht auf lange Sicht zu garantieren
, betonte Tonne. Er nehme zwar wahr, dass Schülerinnen und Schüler von der Maskenpflicht genervt seien, aber ich höre bei Schulbesuchen auch immer wieder, dass die Kinder und Jugendlichen auf keinen Fall zu Hause bleiben, sondern in die Schule gehen wollen.
++++++++++
Lockerungen, 25. Februar: Durch gelockerte Corona-Regeln sind ab sofort wieder Elternabende in Niedersachsen möglich. Voraussetzung sei die 3G-Regel, teilte das Kultusministerium am Freitag in Hannover mit. Somit müssen Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegen das Coronavirus geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Klassenkonferenzen, Schulvorstandssitzungen oder Tage der offenen Tür sind unter der 3G-Regel demnach ebenfalls wieder möglich.
Vom 1. April an sind Schulfahrten oder Schüleraustausche den Angaben zufolge wieder erlaubt. Bereits ab dem 21. März entfällt die Kohortenregelung. So seien wieder mehr unterrichtliche und außerunterrichtliche Angebote möglich.
++++++++++
Lockerungen der Corona-Maßnahmen, 17. Februar: In Niedersachsen können sich Schülerinnen und Schüler kin den kommenden Wochen auf gelockerte Corona-Regeln einstellen. Stufenweise sollen sowohl die tägliche Testpflicht als auch die Maskenpflicht im Unterricht entfallen.
Vom 7. März an soll die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler mit Ausnahme der ersten eineinhalb Wochen nach den Osterferien auf drei statt fünf Tests pro Woche reduziert werden. Bis Anfang Mai soll die Corona-Testpflicht komplett entfallen.
Mit Blick auf die Maskenpflicht können in einem ersten Schritt Kinder an Grund- und Förderschulen vom 21. März an auf die Mund-Nase-Bedeckung verzichten, bis Anfang Mai sollen alle weiteren Schülerinnen und Schüler folgen.
Im Falle eines Corona-Falls in einer Klasse oder Lerngruppe muss aber wieder für fünf Tage die Maske am Platz getragen werden Zudem bleibt es zunächst bei der Maskenpflicht im Schulgebäude.
Mehrtägige Schulfahrten mit Übernachtung sollen den Angaben zufolge nach den Osterferien wieder möglich sein.
++++++++++
Sitzenbleiben, 16. Februar: Die Zahl der niedersächsischen Schülerinnen und Schüler, die eine Klasse wiederholen, ist in diesem Schuljahr wieder auf ein ähnliches Niveau wie vor der Corona-Pandemie gestiegen. Derzeit wiederholen rund 13.400 Kinder und Jugendliche eine Klasse, wie das Kultusministerium in Hannover auf Anfrage mitteilte. Das sind rund 2,2 Prozent aller Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeinbildende Schule besuchen.
Während im Schuljahr 2019/2020 noch rund 14.400 Schüler eine Klasse wiederholten, waren es nach dem ersten Corona-Sommer 2020/2021 etwa 5.000 weniger. Die damals vergleichsweise niedrige Zahl könne unter anderem damit begründet werden, dass aufgrund von pandemiebedingten Herausforderungen wie der Digital-Lehre und dem Wechselunterricht weniger streng benotet wurde und dadurch weniger Schülerinnen und Schüler sitzen blieben, hieß es aus dem Kultusministerium.
++++++++++
Berufspraktika, 5. Februar: In der Corona-Pandemie bleibt die Suche nach Praktikumsplätzen für Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen schwierig. Praktika seien sowohl betrieblich als auch schulisch in der Pandemie kaum möglich, sagte die Hauptgeschäftsführerin der IHK Niedersachsen, Maike Bielfeldt, der Deutschen Presse-Agentur. D amit ist ein wesentliches Instrument zur Nachwuchsgewinnung und bei der Entscheidung über einen Ausbildungsplatz an vielen Stellen praktisch weggefallen.
Bielfeldt betonte, Praktika zur Berufsorientierung fehlten seit 2020 fast vollständig, seien aber virtuell kaum zu ersetzen. Ein Praktikum helfe jungen Menschen bei ihrer Entscheidung, ob sie sich in Beruf und Betrieb wohlfühlen. Mangelnde Berufsorientierung sei aus der Sicht der Betriebe aber ein großes Hindernis dabei, junge Leute wegen eines Ausbildungsplatzes anzusprechen. Die Lage dürfte sich nach ihrer Einschätzung weiter zugespitzt haben.
++++++++++
Erreichbarkeit, 2. Februar: Die Erwartung ständiger Erreichbarkeit wird für Lehrkräfte nach Einschätzung von Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) zunehmend zum Problem. Alle Beteiligten, egal in welcher Phase der Pandemie man ist, haben einen Anspruch auf Feierabend. Eine ständige Erreichbarkeit über Mail oder private Handynummern ist nicht vorgesehen
, sagte der SPD-Politiker am Mittwoch. Es könne von keiner Seite Anspruch auf Dauerfeedback geben. Der vermehrte Einsatz digitaler Medien führe dazu, dass immer mehr Lehrkräfte diese Dauererreichbarkeit als zunehmend belastend empfänden.
++++++++++
Notfallplan, 13. Januar: Bei weiterhin deutlich steigenden Corona-Zahlen können an Niedersachsens Schulen verschiedene Maßnahmen greifen – Wechsel- oder Distanzunterricht sollen nach wie vor vermieden werden. Hintergrund ist ein am Donnerstag vom Kultusministerium veröffentlichter Handlungsrahmen für die Schulorganisation. Als eine erste Maßnahme können Lehrerstunden aus den Ganztagsangeboten ab Jahrgangsstufe 7 gekürzt werden, damit diese dann für Vertretungsstunden eingesetzt werden können. Die Ganztagsangebote für Kinder der Jahrgänge 1 bis 6 werden dann auf eine Notbetreuung reduziert. Zudem können Lerngruppen vorübergehend zusammengelegt werden.
In einem weiteren Schritt könnten laut Ministerium vorzugsweise ältere Schülerinnen und Schüler vorübergehend in den Distanzunterricht wechseln oder einzelne Fächer auf diesem Weg unterrichtet werden. Mit diesen Maßnahmen will das Ministerium versuchen, die Schulen auch in einer sich zuspitzenden Pandemie weiter möglichst offen zu halten.
Demnach sind dies aber jeweils Einzelfallentscheidungen. Dies hängt etwa damit zusammen, wie viele Lehrerinnen und Lehrer einer Schule wegen einer Corona-Infektion nicht zur Verfügung stehen. Diese Maßnahmen können also eine Art Leitfaden bieten. Ob Distanzunterricht für eine ganze Schule verhängt wird, legt den Angaben zufolge das örtliche Gesundheitsamt fest, nicht die Schule selbst. Andere Schritte, wie die Verlagerung von Stunden, entscheiden hingegen die Schulleitungen.
++++++++++
In Nordrhein-Westfalen gelten diese Regeln im Umgang mit Corona an Schulen:
- Nordrhein-Westfalen hält an der Präsenzpflicht an den Schulen fest.
- Für alle Klassenstufen gilt die Maskenpflicht in den Schulen in Nordrhein-Westfalen.
- Seit 28. Februar sollen sich Schülerinnen und Schüler an Grundschulen nur noch zu Hause testen. An den weiterführenden Schulen finden die Tests weiter in der Schule statt.
- Sport- und Musikunterricht sollen wieder stattfinden. Singen und das Spielen von Blasinstrumenten darf vorerst aber nur draußen stattfinden. Auch der Sportunterricht soll möglichst nach draußen verlegt werden. In der Sporthalle gilt ebenfalls die Maskenpflicht.
++++++++++
Corona-Testpflicht, 17. Februar: Kinder an Grundschulen in Nordrhein-Westfalen sollen ab 28. Februar drei Mal pro Woche einen Corona-Selbsttest zu Hause machen. Eltern müssten einmalig schriftlich versichern, dass ihre Kinder am Testverfahren daheim teilnehmen. Bislang findet die Testung noch in der Schule statt.
Die Antigentests würden von den Schulen kostenfrei abgegeben. Die Tests könnten vor Unterrichtsbeginn oder am Vorabend zu Hause erfolgen. Eine Testpflicht besteht nur noch, wenn die Schülerinnen und Schüler nicht geimpft oder genesen sind.
++++++++++
Luftfiltergeräte, 15. Februar: Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen haben auf Basis von Unfallverhütungsvorschriften während der Corona-Pandemie keinen Anspruch auf Luftfilter im Klassenraum. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in zwei Eilverfahren entschieden und am Dienstag mitgeteilt. Damit bestätigten die Richter in Münster zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Minden aus der Vorinstanz. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar (Az.: 12 B 1683/21 und 12 B 1713/21, Beschlüsse vom 14. Februar).
++++++++++
Eltern-Umfrage, 10. Februar: Viele Eltern in Nordrhein-Westfalen wünschen sich einer Umfrage zufolge weiter Präsenzunterricht für ihre Kinder. Und nur wenige sind von der Sicherheit der Teststrategie für Schülerinnen und Schüler überzeugt, wie eine am Donnerstag veröffentlichte Online-Umfrage der Landeselternkonferenz mit breiter Beteiligung ergab. An der Erhebung, die keinen wissenschaftlich-repräsentativen Charakter hatte, nahmen den Angaben zufolge in der vergangenen Woche 39.526 Eltern teil.
Über alle Schularten hinweg sprechen sich demnach gut 57 Prozent der Eltern für Unterricht im Klassenzimmer aus. Weitere 11,6 Prozent befürworten einen Wechselunterricht an den Schulen. Gut 10 Prozent der Befragten wollen Distanzunterricht, und 20,6 Prozent gaben an, Eltern sollten selbst entscheiden können.
Mit den Corona-Schutzmaßnahmen insgesamt zeigen sich Drittel (33,2 Prozent) der Eltern zufrieden, knapp 45 Prozent gehen sie nicht weit genug. Und 22 Prozent meinen, die Maßnahmen seien zu weitreichend oder nicht notwendig.
++++++++++
Abschlussklassen, 4. Februar: Ein Schulleiter aus Solingen hat angesichts der Corona-Lage an den Schulen große Sorgen um die diesjährigen Abschlussklassen geäußert. Wenn ich an den allerersten Corona-Jahrgang denke, war eine ganz große Aufregung
, sagte Andreas Tempel von der Alexander Coppel Gesamtschule in Solingen am Freitag dem Sender WDR5. Dabei hätten die damaligen Abiturientinnen und Abiturienten nur drei Wochen Unterricht versäumt. Das war eigentlich gar nichts gegenüber dem, was die jetzigen Jahrgänge nicht mitbekommen haben,
sagte er. Die diesjährigen Abschlussklassen hätten in den vorangegangenen Jahren schulisch verzichten müssen – hätten dies aber nicht aufholen können.
++++++++++
Distanzunterricht, 2. Februar: Das Schulministerium in Nordrhein-Westfalen hat einen Handlungsrahmen vorgestellt, wie Schulen auf drastische Personalengpässe infolge der pandemischen Entwicklung reagieren könnten. In besonderen Ausnahmefällen sei es, nach Ausschöpfen aller weiteren Möglichkeiten, auch zulässig, für einzelne Jahrgangsstufen und Lerngruppen vorübergehend Distanzunterricht anzubieten, erklärte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP). Oberstes Ziel der Landesregierung bleibe es aber, den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten und notwendige Einschränkungen schnellstmöglich wieder aufzuheben. Es wird keinen flächendeckenden Distanzunterricht, so wie im vergangenen Jahr, mehr geben
, versicherte Gebauer.
Im Notfall seien aber eine ganze Reihe von Maßnahmen zulässig. Über einen vorübergehenden Distanzunterricht für einzelne Klassen und Lerngruppen entscheide die Schule vor Ort. Die Schulkonferenz sei dabei einzubinden. Der Schulaufsicht müsse die Entscheidung aber nur angezeigt, sie müsse nicht dort genehmigt werden. In der Schuleingangsphase, in den Abschlussklassen und für Schülerinnen und Schüler vor wichtigen Qualifikationen oder Übergängen sei aber Präsenzunterricht sicherzustellen.
Auch die Zahl der schriftlichen Leistungsüberprüfungen könne vorübergehend vermindert werden – in einzelnen Fächern auch die Zahl der Wochenstunden. Letzteres gelte jedoch nicht für prüfungsrelevante Fächer zentraler Prüfungsverfahren. Falls die Lehrkräfte-Ausstattung das zulasse, seien Kürzungen ansonsten möglichst gleichmäßig auf die Fächer zu verteilen, sagte Gebauer.
++++++++++
Abschlussprüfungen, 2. Februar: Auch in diesem Jahr wird es an den Schulen in Nordrhein-Westfalen wegen der Corona-Pandemie Erleichterungen für die bevorstehenden Abschlussprüfungen geben. Das gab NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Mittwoch bekannt.
Für die bevorstehenden zentralen Abschlussprüfungen der Klasse 10 und der angehenden Abiturientinnen und Abiturienten werde es auch in diesem Jahr wieder eine erweiterte Aufgabenauswahl geben. Für das Abitur sei zudem erneut eine besondere Prüfungsvorbereitungszeit vorgesehen: Vom 1. bis zum 7. April 2022 werde für sie Unterricht nur noch zur Vorbereitung auf die Prüfungen in den Abiturfächern erteilt. Diese Maßnahme sei im vergangenen Jahr von den Schülerinnen und Schülern sehr begrüßt worden, sagte die Ministerin.
Für die zentralen Prüfungen der Klasse 10 würden, ebenso wie schon im vorherigen Jahr, fachliche Vorgaben konkretisiert und bestimmte Inhalte der Kernlehrpläne von der Prüfung ausgenommen. Der Stoff werde auf die Unterrichtszeit nach der Prüfung verschoben, erläuterte die Ministerin. Dadurch würden die Prüflinge entlastet, ohne bundesweite Bildungsstandards einzuschränken.
++++++++++
Klassenfahrten, 19. Januar: Nordrhein-Westfalens Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) sieht keine Verpflichtung für Schulkinder, in der derzeitigen Corona-Lage an Skifreizeiten teilzunehmen. Die Ministerin äußerte sich im Landtag grundsätzlich kritisch zu schulischen Skifreizeiten in Zeiten steigender Infektionszahlen. Sie halte es für nicht förderlich, über zehn Stunden gemeinsam im Bus zu sitzen», um möglicherweise «in ein Hochinzidenzgebiet zu fahren
. Wer das plane, müsse das zuvor mit der Schulkonferenz abgestimmt und entsprechende Storno-Regeln vereinbart haben, damit Eltern am Ende nicht auf den Kosten sitzen blieben, betonte Gebauer.
++++++++++
Testverweigerer, 18. Januar: In der ersten Woche nach den Weihnachtsferien haben in Nordrhein-Westfalen nach Zahlen des Schulministeriums 865 Schülerinnen und Schüler die Teilnahme an Corona-Tests verweigert. Wer weder dabei mitmache noch über sonstige zulässige Verfahren ein negatives Testergebnis nachweisen könne, sei vom Schulbesuch ausgeschlossen, erklärte das Ministerium am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. In der Woche vor den Weihnachtsferien habe die Zahl derer, die die regelmäßigen Lolli- oder Antigen-Selbsttests in der Schule verweigert hätten, bei 835 gelegen. Zuerst hatte die Neue Westfälische
über die Testverweigerer berichtet.
++++++++++
Das Kultusministerium in Rheinland-Pfalz hat folgende Regeln zum Umgang mit Corona an Schulen nach den Weihnachtsferien beschlossen:
- Ab 14. März entfällt die Maskenpflicht für Schülerinnen der Grund- und Förderschulen im Unterricht. Im Gebäude müssen sie weiter eine Maske tragen. Für alle Jahrgangsstufen entfällt dann auch die Maskenpflicht im Sport- und Musikunterricht.
- Nach den Winterferien wird nur noch zweimal in der Woche getestet. Für alle ohne Immunisierung sind die Corona-Tests verpflichtend. Für Geimpfte und Genesene sind sie freiwillig.
- Alle Testergebnisse an den Schulen sollen wöchentlich anonymisiert an die Schulaufsicht übermittelt werden.
- Tritt eine Corona-Infektion in Schulen auf, müssen sich nur die Infizierten in Quarantäne begeben. Alle anderen in der Klasse müssen sich stattdessen an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen täglich auf Corona testen. Die Testpflicht gilt nicht für geimpfte und genesene Personen.
- Für mobile Luftfilter werden den Schulen in Rheinland-Pfalz über ein zweites Soforthilfeprogramm 12 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
++++++++++
Neue Corona-Regeln, 3. März: An den Schulen entfällt – wegen der Schutzfrist nach den Winterferien – erst vom 14. März an die Maskenpflicht im Sport- und Musikunterricht aller Jahrgangsstufen. An den Grund- und Förderschulen muss sie dann auch am Platz nicht mehr getragen werden – allerdings im Gebäude schon.
Es wird nur noch zweimal und nicht mehr dreimal pro Woche ohne Anlass getestet. Nach Infektionsfällen bleibt es bei der bisherigen Regelung (fünfmaliges Testen). Für Geimpfte und Genesene sind die Testreihen freiwillig. Die erweiterte Beurlaubungsmöglichkeit der Grund- und Förderschulen im Ganztagsbetrieb fällt weg.
++++++++++
Diese Regeln zum Umgang mit Corona an Schulen gelten im Saarland:
- Die Maskenpflicht ist seit 7. März beim Sport- und Musikunterricht aufgehoben. Ansonsten gilt sie weiter.
- Corona-Tests: An den Schulen sind derzeit drei Corona-Tests pro Woche verpflichtend. An den Grund- und Förderschulen werden die Schülerinnen und Schüler von medizinischen Fachkräften getestet, an den weiterführenden und beruflichen Schulen gibt es Corona-Selbsttests. Wer vollständig gegen Corona geimpft oder genesen ist, muss keinen Test machen. An einigen Grundschulen im Saarland werden Lolli-PCR-Tests erprobt.
- Nur noch positiv Getestete müssen sich in Quarantäne begeben, Kontaktpersonen an Schulen nicht mehr.
++++++++++
Neue Corona-Regeln, 3. März: Im Musik- und Sportunterricht an Schulen müssen Kinder und Jugendliche vom 5. März an keine Masken mehr tragen. Schulfremde Personen dürfen das Schulgelände wieder unter Einhaltung der 3G-Regelung betreten.
++++++++++
Diese Maßnahmen gelten nach den Weihnachtsferien in Sachsen im Umgang mit Corona an Schulen:
- Die Schulbesuchspflicht gilt wieder ab 7. März. Die Möglichkeit zur Abmeldung von der Präsenzbeschulung entfällt dann.
- Seit 7. März entfällt die Maskenpflicht im Unterricht für Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe fünf. In den Grundschule galt sie schon vorher nicht.
- Die Corona-Tests werden auf zwei pro Woche reduziert. Bislang galt eine dreimalige Testung pro Woche. Vollständig Geimpfte oder Genesene müssen sich nicht testen. Bei einem positiven Corona-Testergebnis einer Schülerin oder eines Schülers muss sich die betreffende Klasse fünf Tage lang täglich testen.
- Mehrtägige Klassenfahrten und Exkursionen sind seit 7. März wieder möglich.
++++++++++
Lockerungen, 22. Februar: In der ersten Woche nach den Winterferien sollen laut Kultusministerium die bisherigen erhöhten Schutz- und Hygieneregelungen an den Schulen in Sachsen unverändert gelten. Erfahrungsgemäß würden nach den Ferien vergleichsweise viele unentdeckte Infektionsfälle identifiziert, hieß es. Ab 7. März will Sachsen dann die Schutzmaßnahmen achtsam zurückfahren
. So ist vorgesehen, den eingeschränkten Regelbetrieb in Grundschulen wieder aufzuheben. Gruppen und Klassen müssen dann nicht mehr streng voneinander getrennt werden. Auch die Maskenpflicht im Unterricht für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 soll wegfallen. In Grundschulen galt sie im Unterricht ohnehin nicht.
Nach Angaben des Kultusministeriums soll die Testpflicht für den Schulbesuch von drei Mal auf zwei Mal pro Woche reduziert werden. Zudem gilt wieder die Pflicht zum Schulbesuch. Eine Befreiung davon ist nur noch aus medizinischen und aus anderen Gründen gemäß der Schulbesuchsordnung möglich, hieß es weiter. Ebenso sollen mehrtägige Schulfahrten wieder möglich sein.
++++++++++
Corona-Regeln, 11. Februar: Der Landeselternrat wünscht sich für das kommende Schulhalbjahr eine bessere Kommunikation der politischen Entscheidungsträger in der Corona-Pandemie. Es sei nicht nachvollziehbar, wann eine Schule coronabedingt geschlossen werde und wann nicht, sagte der stellvertretende Vorsitzende André Jaroslawski. Es heißt dann einfach: Die Schule ist zu und die Elternhäuser müssen von heute auf morgen ihre Kinder betreuen
. Daher sei wichtig, dass das Kultusministerium, die Landesschulbehörde und auch die Schulleitungen häufiger auf Elternvertretungen zukämen.
Kultusminister Christian Piwarz (CDU) hatte in den vergangenen Monaten immer wieder bekräftigt, dass Sachsens Schulen trotz hoher Corona-Fallzahlen generell offen bleiben sollen. Ist eine Schule von besonders vielen Infektionsfällen betroffen, wird sie allerdings temporär geschlossen oder einzelne Klassen müssen von zu Hause lernen. Ab wie vielen Infektionsfällen das der Fall sei, lasse sich nicht pauschal beantworten, teilte das Kultusministerium auf Anfrage mit. Bevor Maßnahmen getroffen würden, gebe es Absprachen zwischen dem Ministerium und der Schulleitung.
++++++++++
Betriebspraktikum, 8. Februar: Schülerinnen und Schüler können für die Teilnahme an einem Betriebspraktikum in den Winterferien einen Zuschuss zu notwendigen Fahrtkosten erhalten. Pro Schülerin oder Schüler würden bis zu 30 Euro gewährt, teilte das Kultusministerium am Dienstag in Dresden mit. Der Zuschuss könne direkt über das Portal für Schülerpraktika beim Ministerium beantragt werden, hieß es.
Grundsätzlich bestehe die Möglichkeit, ein Ferienbetriebspraktikum als schulische Veranstaltung oder als privates Betriebspraktikum zu machen. Für eine schulische Veranstaltung sollten sich Interessenten in ihrer Schule erkundigen, ob eine solche Möglichkeit besteht.
+++++++++
Im Umgang mit Corona an Schulen gilt in Sachsen-Anhalt nach den Weihnachtsferien Folgendes:
- Der Unterricht in Sachsen-Anhalt findet in Präsenz und mit Präsenzpflicht statt.
- Seit 7. März werden die Corona-Tests an Schulen auf drei pro Woche heruntergefahren.
- Die Maskenpflicht zum Schutz gegen Corona an Schulen ist im Unterricht seit 7. März entfallen. Im Gebäude gilt sie weiter.
- In Quarantäne müssen nur noch Schülerinnen und Schüler gehen, die positiv auf Corona getestet wurden. Kontaktpersonen gehen nicht in Quarantäne.
++++++++++
Corona-Fälle, 4. März: Die Zahl der mit Corona infizierten Schülerinnen und Schüler ist in der zweiten Schulwoche nach den Winterferien in Sachsen-Anhalt leicht gesunken. Von rund 195.500 Schülerinnen und Schülern seien es am Donnerstag etwa 6.620 gewesen und damit rund 3,4 Prozent, wie aus einer vom Bildungsministerium am Freitag veröffentlichten Statistik hervorgeht. In der vergangenen Woche lag der Anteil bei rund 3,5 Prozent.
Zudem hatten sich zum Stichtag am Donnerstag 556 Lehrkräfte infiziert. Das entsprach einem Anteil von knapp 4 Prozent – 4,45 Prozent waren es am Donnerstag vergangener Woche.
Der Präsenzbetrieb ist laut der Übersicht an etwa 4,8 Prozent der Schulen eingeschränkt. Dort befinden sich wegen aktueller Corona-Fälle Klassen oder Lerngruppen im Distanzunterricht.
++++++++++
Corona-Maßnahmen, 25. Februar: An Sachsen-Anhalts Schulen werden die derzeitigen Corona-Schutzmaßnahmen voraussichtlich erst nach Ostern komplett aufgehoben. Allerdings soll es schon vorher Lockerungen geben, teilte das Bildungsministerium am Freitag mit. So soll bereits ab dem 7. März die Maskenpflicht während des Unterrichts entfallen. Außerhalb des Unterrichts müssen die Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude jedoch weiterhin eine Maske tragen.
Sollte jedoch ein in der Schule durchgeführter Selbsttest positiv ausfallen, werde empfohlen, dass die betroffene Klasse oder Lerngruppe sowie das dort eingesetzte Personal an den nächsten fünf Tagen auch im Unterricht auf freiwilliger Basis wieder einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz trägt. Wenn der Infektionsverdacht durch einen weiteren Test widerlegt werde, könne diese Maßnahme wieder entfallen.
Wie zuvor bereits angekündigt, werden ebenfalls ab dem 7. März zunächst bis zum Beginn der Osterferien die Covid-19-Testungen auf drei Mal in der Woche reduziert.
++++++++++
Schüleraustausch, 12. Februar: Die Corona-Pandemie hat die Möglichkeiten des internationalen Schüleraustausches erheblich eingeschränkt. Nachdem es im Jahr 2019 in Sachsen-Anhalt noch 82 Fahrten mit rund 1.400 Schülerinnen und Schülern zu ausländischen Partnerschulen gab, kam der Austausch in den zurückliegenden zwei Jahren so gut wie zum Erliegen, wie aus Zahlen des Bildungsministeriums hervorgeht. 2020 mussten demnach die meisten Reisen storniert werden. Bis Anfang März fanden gerade noch sieben Fahrten mit 138 Schülerinnen und Schülern statt. 2021 seien coronabedingt keine Anträge gestellt worden, hieß es.
++++++++++
Luftreiniger, 2. Februar: Schul- und Kita-Träger in Sachsen-Anhalt bekommen mehr Zeit, um Fördermittel für mobile Luftreiniger zu beantragen. Der schriftliche Antrag müsse nun bis spätestens 11. März vollständig vorliegen, teilte das Bildungsministerium am Mittwoch mit. Der Auszahlungsantrag und die bezahlten Rechnungen sowie die Zahlungsnachweise müssen in Kopie bis spätestens zum 1. Juni 2022 im Ministerium eingereicht sein und nicht mehr wie bisher bis zum 28. Februar.
Sachsen-Anhalt erhält vom Bund 5,4 Millionen Euro, um den Infektionsschutz an Schulen und Kitas zu verbessern und stellt selbst Geld in gleicher Höhe zur Verfügung. Die Verwaltungsvereinbarung sehe eine Förderung für mobile Luftreinigungsgeräte nur vor, wenn Räume schlecht belüftet werden können, teilte das Ministerium weiter mit.
++++++++++
In Schleswig-Holstein gelten folgende Regeln im Umgang mit Corona an Schulen:
- An den Schulen in Schleswig-Holstein gilt Präsenzpflicht. Schülerinnen und Schüler mit einem erhöhten Risiko können aber vom Präsenzunterricht beurlaubt werden.
- Bis 1. April soll die Maskenpflicht im Unterricht enden. Derzeit gilt sie noch für alle Klassenstufen.
- Die Kohortenregelung an Grundschulen und Förderzentren wird wieder eingeführt
- Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich jetzt dreimal pro Woche testen. Das gilt für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte gleichermaßen. Ab 21. März sollen die Tests entfallen.
++++++++++
Corona-Maßnahmen, 10. Februar: Schleswig-Holsteins Schülerinnen und Schüler müssen sich in den kommenden Wochen weiter dreimal in der Woche auf das Coronavirus testen. Die Regierung werde die Maskenpflicht und die erhöhte Testfrequenz bis 13. März verlängern.
Die tägliche Testpflicht für fünf Schultage bei einem Infektionsfall in der Lerngruppe soll künftig aber bereits dann enden, wenn die betreffende Schülerin oder der Schüler einen negativen Antigenschnelltest in einem Testzentrum gemacht hat. PCR-Tests seien nicht mehr in allen Fällen eines positiven Antigentests der Standard, sagte Prien.
Lockerungen soll es im Musik- und Sportunterricht ab kommender Woche geben. Dann ist Singen wieder erlaubt, und im Sport können fast alle Sport- und Bewegungsarten ausgeübt werden. Nur Kontaktsportarten sollten vermieden werden.
++++++++++
Abschlussprüfungen, 27. Januar: Angesichts gestiegener Corona-Zahlen in der Omikron-Welle erhalten Schleswig-Holsteins Schulen mehr Flexibilität bei Abschlussprüfungen im Frühjahr. Mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW beschloss der Landtag am Donnerstag eine entsprechende Reform des Schulgesetzes.
Schulen dürfen Prüfungen nun notfalls auch an Samstagen und Ferientagen ansetzen. In Ausnahmefällen sind mündliche Prüfungen auch online möglich. Sollten die Ergebnisse schriftlicher Abschlussarbeiten nicht gewertet werden können, soll der Schulabschluss auf der Grundlage von Noten zuerkannt werden, die in den für den jeweiligen Abschluss relevanten Fächern im Unterricht erzielt wurden.
++++++++++
So sind die Regeln für den Umgang mit Corona an Schulen nach den Weihnachtsferien in Thüringen:
- Die Schulen in Thüringen können derzeit selbst entscheiden, ob sie Wechsel- oder Distanzunterricht anbieten. Die meisten bleiben nach Angaben des Bildungsministeriums aber beim Präsenzunterricht.
- Die Maskenpflicht gilt derzeit für alle Klassenstufen auch im Unterricht.
- Zum Schutz gegen Corona sind an Schulen derzeit zwei Corona-Tests pro Woche verpflichtend. Genesene und Geimpfte sind davon ausgenommen. Als mögliches Datum für das Ende der verpflichtenden Tests wird der 20. März genannt.
++++++++++
Test-Strategie, 3. März: Mehrere Bildungspolitiker von Rot-Rot-Grün haben sich dafür ausgesprochen, an den Thüringer Schulen auch nach dem 20. März zunächst weiter Corona-Tests anzubieten. Bisher testen sich die Kinder und Jugendlichen an den Schulen zweimal pro Woche unter Aufsicht selbst auf eine Corona-Infektion. Geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler sind davon befreit. Allerdings gilt der 20. März als ein mögliches Enddatum für die regelmäßigen Tests, weil dann etliche Corona-Maßnahmen und Vorgaben im Bundesinfektionsschutzgesetz auslaufen. Thüringen hat jedoch eine Menge Corona-Tests beschafft, die mit dem bisherigen Testsystem noch mindestens bis zu den Osterferien reichen würden.
Bildungsminister Helmut Holter (Linke) hatte angekündigt, eine Sitzung des Bildungsausschusses abwarten zu wollen, um zu klären, wie es mit der Teststrategie nach dem 20. März weitergeht.
++++++++++
Corona-Regeln, 20. Februar: Die Maskenpflicht im Unterricht sollte für Kinder an Grundschulen nach Ansicht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag aufgehoben werden. Solange in den Schulen getestet werde, solle die Maske im Unterricht unten bleiben dürfen. Im Schulgebäude und auf den Gängen solle die Pflicht hingegen weiter gelten.
Das Thüringer Bildungsministerium hatte vor dem Schulstart nach den Winterferien am Montag mitgeteilt, dass die bestehenden Corona-Regeln zunächst weiter gelten sollen. Dazu gehört auch die Pflicht zum Tragen von Masken. Außerdem soll weiterhin zweimal pro Woche getestet werden.
++++++++++
Lernrückstände, 11. Februar: Nach Angaben des Bildungsministeriums in Thüringen soll es im zweiten Schulhalbjahr umfassender als bisher mit dem Corona-Aufholprogramm losgehen. Geplant seien vor allem schulbegleitende Kurse, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Auch das Einbeziehen externer Partner für die Kurse sei möglich. Mit dem Landesprogramm Stärken Unterstützen Abholen
könne zudem freiwillige Mehrarbeit von Lehrkräften an staatlichen Schulen gefördert werden. Das Programm gehe nach den Winterferien in die Umsetzungsphase.
Ein neues Portal soll unter anderem dabei helfen, Schulen und externe Anbieter zusammenzubringen. Nach Angaben des Bildungsministeriums sind über das Landesprogramm unter anderem Schwimmkurse möglich und Unterstützung von Klassenfahrten mit pädagogischen Angeboten. Außerdem sollen zusätzliche Stellen für die Schulsozialarbeit, für den Freiwilligendienst und für Bewegungscoaches für Kinder von fünf bis zehn Jahren gefördert werden.
++++++++++
Präsenzunterricht, 17. Januar: Thüringens Schülerinnen und Schüler werden in der Regel weiterhin in Präsenz unterrichtet. Nach Kenntnis des Thüringer Bildungsministeriums gebe es auch in dieser Woche keine einzige Schule in Thüringen, die alle dort lernenden Kinder und Jugendlichen komplett im Distanzunterricht beschule, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Gleichzeitig kündigte er eine Erleichterung des Meldeverfahrens für Infektions- und Quarantänefälle an.
++++++++++
Mehrarbeit, 27. Dezember: Das Interesse von Thüringer Lehrerinnen und Lehrern, bezahlte Mehrarbeit zu leisten, um die Folgen der Corona-Pandemie im Bildungssektor zu mildern, ist eher gering. Für das laufende Schuljahr bekundeten 7,3 Prozent der Lehrkräfte an staatlichen Schulen Interesse an freiwilliger Mehrarbeit, wie aus Zahlen des Thüringer Bildungsministeriums hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Für das kommende Schuljahr sieht es ebenfalls mau aus: Nur 6,3 Prozent der Lehrkräfte und 5,9 Prozent der sonderpädagogischen Fachkräfte interessieren sich für die Möglichkeit, im Schuljahr 2022/2023 bezahlte Mehrarbeit zu leisten.
++++++++++
Chronik: Überregionale News, Entscheidungen und Reaktionen
Studie zu Corona-Folgen, 22. Februar: JuCo 3, die dritte Online-Befragung von Jugendlichen vom Dezember 2021 ergibt, dass sich einige Jugendliche in der Corona-Pandemie inzwischen politisch mehr gehört fühlen; allerdings hat die Mehrheit nach wie vor den Eindruck, dass sie politische Entscheidungen nicht beeinflussen kann. Außerdem vermerken einige Jugendliche positiv, dass ihre Schulen nun digital besser ausgestattet seien.
Insgesamt zeigt die Studie allerdings auch, dass die lange Dauer der Pandemie bei den jungen Menschen deutliche Spuren hinterlassen hat: Noch immer erfahren viele von ihnen starke Einschränkungen in Bildung und Freizeit. Das Lernen fällt vielen schwer. Der Anteil der jungen Menschen, der Angst vor der Zukunft hat, hat sich im Laufe des Jahres 2021 sogar noch einmal erhöht. Mehr als 20 Prozent der Befragten geben an, professionelle Hilfe- und Beratungsangebote zu brauchen, jedoch nicht über ein entsprechendes Angebot zu verfügen.
++++++++++++++++++++
Maskenpflicht, 17. Februar: Der Grundschulverband sieht die Möglichkeit für ein Ende der Maskenpflicht an Grundschulen in naher Zukunft.
Der Vorsitzende Edgar Bohn verwies auf Nachfrage am Donnerstag auf eine Stellungnahme des Verbands zum Thema Masken in Grundschulen vom Dezember. Darin wurde erklärt, dass Erstklässlerinnen und Erstklässler zum Lesen- und Schreiben-Lernen auch sehen müssten, wie Laute geformt werden. Sowohl sie als auch deren Lehrkräfte müssten daher in bestimmten Phasen des Unterrichts ohne Maske lesen und schreiben lernen und lehren dürfen
.
++++++++++
Austausch mit Schülervertretungen, 16. Februar: Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Karin Prien (CDU), hat sich mit Vertretern der Schüler-Initiative WirWerdenLaut
ausgetauscht. Wie ein KMK-Sprecher am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur sagte, habe es am Dienstag ein anderthalbstündiges Gespräch unter anderem mit Anjo Genow, einem der Initiatoren gegeben. Zu konkreten Inhalten wurde nichts bekannt. Für das Gespräch war vereinbart, dass es in einem vertraulichen Rahmen stattfindet, um offen über Probleme auch anhand von persönlichen Erfahrungen sprechen zu können.
Die Schülerinnen und Schüler hätten sich einen regelmäßigen Austausch über die Bundesschülerkonferenz hinaus gewünscht. Prien, die auch schleswig-holsteinische Bildungsministerin ist, habe versichert, weiter für Gespräche zur Verfügung zu stehen. Dem Sprecher zufolge soll es in den kommenden Wochen eine öffentliche Diskussion zwischen WirWerdenLaut
– und KMK-Vertretern geben.
++++++++++++++++++++
Gelungener Wechsel von Präsenz- und Fernunterricht
Schule in Zeiten von Corona: Die Hardtschule Durmersheim in Baden-Württemberg sendet den Unterricht von überall nach überall und ist so in der Lage, flexibel auf unterschiedliche Gegebenheiten zu reagieren. Das Konzept ist auf dem Schulportal ausführlich beschrieben.
Mit Klick auf „Video laden“ stimmen Sie zu, dass Youtube Cookies setzt und Daten (z.B. IP-Adresse) erhebt, die auch der Analyse des Nutzungsverhaltens, zum Ausspielen individualisierter Werbung im Google Werbenetzwerk oder der Verknüpfung mit einem Google-Konto dienen und in Drittländer (z.B. USA) übertragen werden können. Die Einwilligung ist freiwillig und jederzeit widerrufbar. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und bei Google.
Ausgezeichnete Praxiskonzepte und 121 erfolgreiche Ideen, die Schulen in der Corona-Krise entwickelt haben, finden Sie auf der Schulportal-Seite zum Deutschen Schulpreis 2021.
Corona-Lockerungen, 12. Februar: Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien, fordert Lockerungen der Corona-Maßnahmen an Schulen. Wir müssen raus aus einer Kultur der Angst an den Schulen
, sagte die CDU-Politikerin der Bild-Zeitung. Wenn ab Mitte Februar, Anfang März geöffnet werde, müsse auch an Schulen gelockert werden.
Sport und Musikunterricht muss wieder in vollem Umfang stattfinden. Das Testen muss schrittweise enden. Spätestens Ende März reichen wahrscheinlich auch zwei Tests pro Woche
, zitiert das Blatt die Ministerin. Schrittweise müsse die Testpflicht zur Testmöglichkeit
werden. Auch die Maskenpflicht müsse nach und nach fallen, zuerst im Klassenraum am Platz, dann im Gebäude. Priens Begründung: Der Höhepunkt der Omikron-Welle sei in ersten Bundesländern wie Schleswig-Holstein, Berlin, Bremen und Hamburg bereits überschritten.
Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Heinz-Peter Meidinger, hatte der Deutschen Presse-Agentur hingegen gesagt, die Omikronwelle habe den Schulbetrieb nach wie vor fest im Griff. Die Infektionszahlen dürften nicht durch zu frühe Lockerungen nochmals hochgetrieben und dadurch der flächendeckende Präsenzunterricht erneut gefährdet werden.
++++++++++++++++++++
Klassenwiederholungen, 21. Januar: Während der Corona-Pandemie haben deutlich weniger Kinder eine Klassenstufe wiederholt. Laut Statistischem Bundesamt lag das unter anderem an veränderten Versetzungsregelungen. Wie das Amt am Freitag berichtete, wiederholten im Schuljahr 2020/21 an allgemeinbildenden Schulen 93.100 Schülerinnen und Schüler eine Klasse – entweder freiwillig oder weil sie nicht versetzt wurden. Das waren 50.500 weniger als im Schuljahr davor.
Damit sank die Quote der Wiederholerinnen und Wiederholer bundesweit von 2,3 Prozent im Schuljahr 2019/20 auf zuletzt 1,4 Prozent. Aufgrund von Unterrichtsausfällen, Wechsel- und Distanzunterricht wurden in vielen Bundesländern besondere Regeln in Hinblick auf die Versetzung eingeführt. So wurde die Versetzung vielfach nicht mehr an die schulischen Leistungen geknüpft
, ordneten die Statistiker ein.
Die Quote ging in allen Bundesländern zurück. Am höchsten war sie, wie in den Vorjahren, in Bayern – 26.500 Schülerinnen und Schüler beziehungsweise 2,8 Prozent besuchten dort im Schuljahr 2020/2021 erneut ihre Klassenstufe. Am niedrigsten war die Quote in Berlin, hier wiederholten nur 2.500 Schülerinnen und Schüler die Klassenstufe, weniger als ein Prozent. Die Versetzung wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
++++++++++++++++++++