Digitalisierung : Wie Schulleitung, Schulträger und Schulaufsicht besser zusammenarbeiten

Ein neues Impulspapier des Forums Bildung Digitalisierung skizziert, wie die Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, Schulträger und Schulaufsicht effektiver und sinnvoller gestaltet werden könnte. Das Impulspapier haben Mark Rackles, ehemaliger Staatssekretär für Bildung in Berlin, und die Hamburger Schulentwicklungsberaterin Maike Reese erarbeitet. Im Interview mit dem Schulportal erklärt Mark Rackles, wieso gerade beim Thema Digitalisierung und Fortbildung eine engere Zusammenarbeit so wichtig ist und wie diese Kooperation konkret aussehen kann.

Hände schieben Puzzleteile zusammen als Symbol für Zusammenarbeit von Schulleitung, Schulträger und Schulaufsicht
Nur wenn alle Akteure kooperieren und Entscheidungen gemeinsam treffen, können Schulen gut arbeiten.
©Lacheev/iStock

Deutsches Schulportal: Sie fordern, die Kooperation zwischen Schulleitung, Schulaufsicht und Schulträger neu auszurichten. Warum?
Mark Rackles: Bisher ist es so, dass die staatliche Schulaufsicht für die pädagogischen Inhalte der Schule und die kommunale Selbstverwaltung für die „Hülle“ zuständig ist. Oder wie Bürokratinnen und Bürokraten sagen: für den Sachaufwand. Das heißt: Alles, was mit dem Gebäude zu tun hat oder was angeschafft wird – Mobiliar, aber auch Technologie –verantwortet die Kommune. Im Kontext der Digitalisierung von Schulen funktioniert diese Trennung aber nicht mehr. Hier ist ein Miteinander der verschiedenen Akteure zwingend erforderlich.

Können Sie das an einem Beispiel erklären?
Nehmen wir ein IT-Gerät. Das ist nicht nur ein Ding, das wie ein Stuhl herumsteht, sondern es muss auch pädagogisch genutzt werden, und Lehrkräfte müssen mit ihm umgehen können. Ein IT-Endgerät kümmert es aber nicht, ob der Schulträger für die Anschaffung des Geräts, die Schulaufsicht für rechtliche Fragen, die Schulverwaltung für pädagogische Themen und die Schulleitung für den Datenschutz zuständig ist. Das kommt alles gleichzeitig mit dem Gerät zusammen und kann nicht getrennt gedacht werden.

Außerdem muss alles deutlich schneller abgestimmt werden. Früher reichte es, ein Faxgerät im Laufe eines Monats hinzustellen, aber heute muss ein digitales Tool sofort verfügbar sein. Insbesondere durch die Corona-Pandemie hat sich die Erwartungshaltung geändert.

Ausgangspunkt ist der Wille, eine staatlich-kommunale Verantwortungsgemeinschaft zu bilden, in der sich alle Beteiligten – also Schulverwaltung des Landes, kommunaler Schulträger und Schulleitungen – verpflichten, regelmäßig zusammenzukommen.

Welchen konkreten Änderungsbedarf sehen Sie in der Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, Schulaufsicht und Schulträger?
Es muss erst mal allen klar werden, dass dieses Problem ein gemeinsames ist und man diese Aufgabe auch gemeinsam angehen muss. Bleiben wir bei der IT: Für die Wartung und Betreuung der digitalen Geräte ist die Kommune zuständig. Parallel dazu muss es aber auch eine IT-Beratung für pädagogische Fragen geben – die liegt dann wiederum bei der Schulverwaltung des Landes. Beide Akteure müssen zusammenarbeiten und gemeinsam mit der Schulleitung ein Kooperationssetting entwickeln.

Nur so können die Schulen entsprechende Rahmenbedingungen bekommen, innerhalb derer sie dann wirken können. Es gibt in Deutschland schon einzelne Beispiele, die zeigen, wie so etwas funktioniert.

Regelmäßiger Austausch zwischen den Akteuren

Sie nennen im Impulspapier als Good-Practice-Beispiel die Bildungsnetzwerke in Nordrhein-Westfalen. Was läuft hier anders – und besser?
Ausgangspunkt ist der Wille, eine staatlich-kommunale Verantwortungsgemeinschaft zu bilden, in der sich alle Beteiligten – also Schulverwaltung des Landes, kommunaler Schulträger und Schulleitung – verpflichten, regelmäßig zusammenzukommen, um beispielsweise über das Medienkonzept von Schulen oder die Anschaffung von Software zu sprechen. Es ist ja nicht sinnvoll, wenn ein Schulträger die Software X und ein anderer Schulträger in der benachbarten Region die Software Y anschafft. Das Land müsste dann die Lehrkräfte für die Systeme X und Y fortbilden.

Mit den Bildungsnetzwerken und den Bildungsbüros hat NRW institutionelle Formate geschaffen, die die gemeinsame Verantwortung festschreiben und den Schulen die Gelegenheit geben, anzudocken und Probleme mit den entscheidenden Akteuren in einem regelmäßigen Austausch zu besprechen.

Was heißt regelmäßig? Wie oft kommen die Akteure zusammen?
Das legen die Bildungsnetzwerke selbst fest. Es gibt einen Mindestzyklus, also zum Beispiel mindestens ein Treffen im Quartal, aber wenn aktuelle Probleme anstehen, können sich die Beteiligten auch monatlich oder sogar wöchentlich treffen. Wichtig ist, dass man zusammenkommt, wenn es etwas zu entscheiden gibt, also etwa Anschaffungen koordiniert oder Fortbildungen geplant werden müssen.

Die Wahrnehmung von Realitäten geht zwischen Schulleitung und Schulaufsicht oft weit auseinander. Bei einer gemeinsamen Qualifizierung werden sie dafür sensibilisiert, können gemeinsam eine Problemanalyse erstellen und eine Lösung finden, die sie dann auch gemeinsam verantworten können.

Sind solche Treffen nicht noch ein zusätzlicher Aufwand?
Nein, so eine Kooperation kann schnell zu einer enormen Entlastung und auf jeden Fall zu mehr Effizienz führen. Ich war lange genug selbst in diesem Bereich aktiv und habe die Erfahrung gemacht: Wenn man sich nicht mit den entscheidenden Akteuren systematisch vernetzt, dann führt man eine Vielzahl von Einzelgesprächen, deren Summe vom zeitlichen Aufwand her viel größer ist, als wenn sich alle einmal vernünftig zusammensetzen und Dinge verbindlich klären.

Zuständigkeiten zwischen Schulträger und Aufsicht werden hin- und hergeschoben

Als Staatssekretär in der Berliner Bildungsverwaltung haben Sie in der Werkstatt „Schule leiten“ der Deutschen Schulakademie, einer Initiative der Robert Bosch Stiftung, eine gemeinsame Qualifizierung für Schulleitungen und Schulaufsicht auf den Weg gebracht. Was kann so ein Modell bewirken?
Die Wahrnehmung von Realitäten geht zwischen Schulleitung und Schulaufsicht oft weit auseinander. Bei einer gemeinsamen Qualifizierung werden sie dafür sensibilisiert, können gemeinsam eine Problemanalyse erstellen und eine Lösung finden, die sie dann auch gemeinsam verantworten können. So lässt sich sichern, dass Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten nicht hin- und hergeschoben werden.

Heute würde ich aber sagen: Ein Workshop mit Schulaufsicht und Schulleitung ist zu kurz gegriffen. Da fehlen die Kommunen als Schulträger. Jeder einzelne Akteur in dieser Trias ist zentral für das Gelingen. Das sollte auch in der Ausbildung der verschiedenen Akteure eine Rolle spielen. Die verschiedenen Akteure müssen da schon lernen, zu kooperieren und in Bildungsnetzwerken und Verantwortungsgemeinschaften miteinander zu arbeiten.

Bei welchen Themen sind vor allem Schnittstellen zwischen den verschiedenen Akteuren nötig?
Vor allem bei der Digitalisierung. Nehmen wir die IT-Fortbildung für Lehrkräfte. Wenn die Schule ihre Lehrkräfte für die Nutzung bestimmter digitaler Tools zeitnah schulen will, wird sie ausgebremst, wenn sie erst mal zum Dienstleister des Landes geht und einzelne Lehrkräfte dann nach einigen Monaten zu einer zweitägigen Fortbildung schicken kann.

Oft besser wäre es für die Schulen, schulinterne Fortbildungen durchzuführen, vielleicht auch als Mikrofortbildungen und mit nonformalen Formaten. Um so etwas zu realisieren, brauchen sie schulische und damit dezentrale Fortbildungsbudgets.

Und es gibt bei der Digitalisierung noch weitere Schnittstellenthemen, zum Beispiel die Lernmanagementsysteme.

Schulen brauchen pädagogische IT-Beratung

Und den Datenschutz …
Genau. Da das Thema Datenschutz weder auf Landes- noch auf Bundesebene einheitlich ausgestaltet ist, landet es heute auf den Schreibtischen der Schulleitungen. Sie sind zwar nach der Datenschutz-Grundverordnung auch die zuständige Stelle, aber sie sind mit diesem hochkomplexen Thema überfordert.

Wenn nun der Datenschutzbeauftragte eines Landes sagt, dass eine Software nicht datenschutzkonform ist, dann ist das zwar rechtlich nicht bindend, aber Schulen müssen entscheiden, wie sie damit umgehen. Sie wählen dann oft den sichersten Weg, und das heißt manchmal eben auch, dass sie mit einer technisch längst überholten Lösung arbeiten, nur weil die datenschutzkonform ist.

Was man also dringend bräuchte, ist eine bundesweit einheitliche Whitelist mit Produkten, deren Datenschutzkonformität für den schulischen Einsatz geprüft ist. Das Problem ist inzwischen auch erkannt, und die Kultusministerkonferenz arbeitet daran.

Als Good-Practice-Beispiel für die IT-Beratung führen Sie im Impulspapier die pädagogischen IT-Beauftragten in Dänemark an. Wie unterstützen sie die Schulen, und wäre das Modell auch in Deutschland denkbar?
In Dänemark – und in der Schweiz übrigens auch – hat man früh erkannt, dass es neben der reinen Wartung und Administration eine medienpädagogische Einbettung des IT-Systems geben muss. In der Schweiz und in Dänemark gibt es dafür auch die entsprechende Profession, die das Thema IT an Schulen erschließt und entsprechende pädagogische und didaktische Konzepte mit den Schulen erarbeitet.

In Deutschland ist das bisher noch kein breites Thema. Wir haben zwar Medienpädagoginnen und Medienpädagogen. Aber längst nicht so viele, wie wir bräuchten, um alle Schulen zu versorgen. Solche Fachleute sollte es allerdings an allen Schulen genauso selbstverständlich geben, wie es an allen Schulen IT-Hausmeister geben muss.

Best-Practice-Schulen warten oft nicht auf Vorgaben von der Verwaltung

Einige Schulen sind im Prozess ihrer Digitalisierung schon sehr weit. Sie führen als Beispiel die niedersächsische IGS Lengede an, die mit dem Deutschen Schulpreis 20I21 Spezial ausgezeichnet wurde. Was läuft hier besonders gut – vor allem auch in der Kooperation zwischen Schulleitung, Schulverwaltung und Schulträger?
Die IGS Lengede hat sehr früh für sich erkannt, dass die Digitalisierung einen Schulentwicklungsprozess auslöst. Sie hat ein eigenes pädagogisches Konzept entwickelt, das über ein reines Medienkonzept deutlich hinausgeht und das auch die Verwaltungsstrukturen einbezieht. Um das zu verwirklichen, hat die Schule mit einem starken Team und einer starken Führung ihre Ansprüche formuliert. Die Schulverwaltung und Schulträger haben dann die benötigten Freiräume geschaffen.

Bei Best-Practice-Schulen läuft es oft so. Sie warten nicht, bis etwas von der Schulverwaltung vorgegeben wird, sondern sie gehen, umgekehrt, mit ihren Bedürfnissen auf Schulaufsicht und Schulträger zu. Denn klar ist auch: Nur in diesem Netzwerk kann Schulentwicklung funktionieren.

Das Impulspapier

  • Das Impulspapier „Personalentwicklung und die Rolle von Schulleitungen“ steht hier zum Download bereit.
  • Bei einer Online-Veranstaltung des Forums Bildung Digitalisierung am 9. Februar, 10.30 bis 12 Uhr stellt Mark Rackles das Impulspapier vor. Anschließend gibt es eine Diskussion mit Vertreterinnen und Vertretern von Schulen und Verwaltung zu dem Thema. Dabei sind auch Karin Prien (CDU), die diesjährige KMK-Präsidentin und Bildungsministerin von Schleswig-Holstein, und Rainer Ballnus, Leiter der Stabsstelle Digitalisierung bei der Bildungssenatorin in Bremen.
  • Aus dem Impulspapier leiten sich sieben Handlungsempfehlungen ab. Sie zielen vor allem auf das Gelingen einer digitalisierungsbezogenen Personalentwicklung:
Mark Rackles
©Privat
  • Mark Rackles war von 2011 bis 2019 Staatssekretär für den Bereich Bildung in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Berlin.
  • In der Kultusministerkonferenz (KMK) war er als langjähriger Amtschef unter anderem verantwortlich für Weiterbildung und Mitglied in der Steuergruppe Digitale Bildung.
  • Seit 2020 arbeitet Rackles als Berater im Bildungsbereich. Mit dem Unternehmen „Rackles Consulting“ bietet er Strategieberatung und Analysen, vor allem im Bildungsbereich.