Kultusministerkonferenz : Mehr Vergleichbarkeit im Bildungssystem

Die Kultusministerinnen und Kultusminister der 16 Länder haben sich nach jahrelangen Verhandlungen auf einen Vertrag für mehr Vergleichbarkeit, Qualität und Transparenz im Bildungssystem geeinigt. Herzstück sind gemeinsame Regelungen für vergleichbare Schulabschlüsse. Auf der KMK-Sitzung am 15. Oktober wurden eine entsprechende Ländervereinbarung und die Einrichtung einer unabhängigen wissenschaftlichen Kommission zur Beratung der KMK beschlossen.

Stefanie Hubig (SPD), Bildungsministerin in Rheinland-Pfalz und Vorsitzende der Kultusministerkonferenz freute sich über einen „historischen Tag für die Bildung in Deutschland".
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Von einem „historischen Tag für die Bildung in Deutschland“ sprach die Präsidentin der Kultusministerkonferenz Stefanie Hubig (SPD) nach dem ersten Sitzungstag der Kultusministerinnen und Kultusminister am 15. Oktober. Mehr als zwei Jahre haben die Bundesländer um eine gemeinsame Vereinbarung für mehr Vergleichbarkeit im Bildungssystem gerungen. Nun ist die sogenannte „Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen“ beschlossen. Gleichzeitig hat die Kultusministerkonferenz die Einrichtung einer „Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz“ beschlossen.

Mehr Aufgaben aus dem zentralen Aufgabenpool in den Abiturprüfungen

Herzstück der Ländervereinbarung sind die Regelungen für mehr Vergleichbarkeit bei den Schulabschlüssen. So wurden beispielsweise wichtige Schritte zur Angleichung des Abiturs in den Ländern verabredet. Ab 2023 sollen in allen Ländern 50 Prozent aller schriftlichen Abituraufgaben in den Kernfächern (Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache) aus dem gemeinsamen, länderübergreifenden Aufgabenpool entnommen werden. Ab 2025 wird diese Regelung auch auf die naturwissenschaftlichen Fächer ausgeweitet. Bisher konnten die Länder selbst entscheiden, ob sie bei den Abitur-Prüfungen den Aufgabenpool nutzen oder nicht. Zudem soll die Leistungsermittlung in den vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase der Oberstufe vereinheitlicht werden.

Die Ländervereinbarung bezieht sich aber nicht nur auf die Schulabschlüsse, die Regelungen berühren alle Bildungsbereiche, bis hin zur frühkindlichen Bildung. Für den Grundschulbereich beispielsweise wurde beschlossen, dass alle Kinder eine verbundene Handschrift lernen. Und im Bereich der Sekundarstufe I soll es eine einheitliche Benennung der Schulabschlüsse geben. Derzeit gibt es in den Ländern für den Hauptschulabschluss und den Realschulabschluss ganz verschiedene Bezeichnungen. Auch bei der unterschiedlichen Benennung der Schulen der Sekundarstufe I soll es künftig mehr Klarheit geben, welche Schularten in den Ländern vergleichbare Bildungsgänge und Abschlüsse anbieten. Damit soll die Orientierung beim Schulwechsel von einem Bundesland in ein anderes erleichtert werden. Etliche Vorhaben in dem Papier müssen in Bezug auf den Zeitplan noch konkretisiert werden. Bis zum März soll dies nach Angaben der KMK  geschafft sein.

Die Ländervereinbarung tritt an die Stelle des Hamburger Abkommens von 1964. Im Unterschied zu einem Staatsvertrag, der ursprünglich diskutiert wurde, hat die Ländervereinbarung keinen Gesetzescharakter. Sie kann bei Bedarf gemeinsam angepasst werden, ist aber dennoch verbindlich. Und anders als ein Staatsvertrag muss die Vereinbarung nicht in den 16 Landesparlamenten abgestimmt werden.

Unabhängige wissenschaftliche Kommission soll Kultusministerien künftig beraten

Ein weiterer Meilenstein ist die Verständigung auf eine wissenschaftliche Kommission. Die Kommission soll sich aus führenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Bildungsforschung zusammensetzen und unabhängig arbeiten. Sie soll Empfehlungen geben für mehr Qualität und Vergleichbarkeit im Bildungssystem und diese auch öffentlich machen. Bildungspolitische Entscheidungen sollen somit stärker auf wissenschaftlicher Basis getroffen werden. „Wir bekennen uns, nicht mehr zurück zu wollen in die pädagogische Freihändigkeit“, sagte Ties Rabe (SPD), Hamburgs Bildungssenator und Sprecher der SPD-Kultusministerien, dazu. Susanne Eisenmann (CDU), baden-württembergische Kultusministerin und Koordinatorin der unionsgeführten Bildungsministerien, kommentierte die Kommission mit den Worten „mehr Kopf, weniger Bauch“. Der Nationale Bildungsrat mit Beteiligung des Bundes, wie er ursprünglich von der Großen Koalition im Koalitionsvertrag vorgesehen war, ist damit endgültig vom Tisch.

Kultusminister setzten auf Lüften

Auch der Umgang mit Corona war Thema der zweitägigen KMK-Sitzung. Unter anderem wurde das Lüftungskonzept vom Bundesumweltamt für Schulen diskutiert. Trotz deutlich steigender Corona-Infektionszahlen sollen die Schulen und Kitas nach Auffassung der Kultusministerkonferenz (KMK) möglichst lange offen bleiben. „Lüften bleibt dabei das A und O“, sagte die KMK-Präsidentin Stefanie Hubig (SPD) am Freitag in Mainz nach zweitägigen Video-Beratungen der 16 Landes-Minister. „Räume, die man nicht lüften kann, können auch nicht für den Unterricht genutzt werden.“ Bei höheren Infektionszahlen könne es sinnvoll sein, die Maskenpflicht auch im Unterricht anzuordnen.

„Ein Automatismus macht aus unserer Sicht aber keinen Sinn“, sagte die rheinland-pfälzische Bildungsministerin. Diese Entscheidung müsse von der Situation vor Ort abhängig gemacht werden. In Baden-Württemberg wird die Maskenpflicht an weiterführenden Schulen ab kommender Woche auf den Unterricht ausgeweitet. Die Kultusministerinnen und Kultusminister wollen Ende nächster Woche erneut zusammenkommen. mit dpa