KMK : Kultusministerkonferenz (KMK) – Beschlüsse, Empfehlungen, Reformen
Was sind die aktuellen Themen der Kultusministerkonferenz? Wie setzt sich die KMK zusammen? Bund und Kultusministerien der Länder – wer ist für was zuständig? Das Schulportal beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Gremium und berichtet über aktuelle Beschlüsse und Ergebnisse.
Empfehlung zum Umgang mi KI
Die Bildungsministerkonferenz (Bildungs-MK) hat am 10. Oktober eine Handlungsempfehlung für die Bildungsverwaltung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in schulischen Bildungsprozessen beschlossen. Diese Empfehlung zielt darauf ab, den Schulen einen konstruktiv-kritischen Umgang mit KI zu ermöglichen und die Potenziale dieser Technologien für das Lernen und Lehren bestmöglich zu nutzen.
Die Handlungsempfehlung baut auf wichtigen Vorarbeiten der Länder auf. Hierzu zählen die ergänzende Empfehlung der Kultusministerkonferenz (KMK) „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“ (2021) zur KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ und das Impulspapier der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der KMK „Large Language Models und ihre Potenziale im Bildungssystem“ (2024). Diese Dokumente und das Heranziehen weiterer wissenschaftlicher Expertise, unter anderem im Rahmen einer Fachtagung zum Thema und durch ein schriftliches Anhörungsverfahren, haben die Grundlage für die aktuellen Empfehlungen geschaffen. Im Sinne eines Orientierungsrahmens bilden sie die gemeinsame Position der Länder zum Umgang mit KI-Anwendungen in schulischen Bildungsprozessen.
Beschluss zum Einstimmigkeitsprinzip
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat am 2. September einen Beschluss zum Einstimmigkeitsprinzip gefasst. In grundsätzlichen Fragen der Zusammenarbeit und Koordinierung hält die Kultusministerkonferenz daran fest, einstimmige Entscheidungen zu treffen.
Für Beschlüsse über den KMK-Haushalt und ihrer bestehenden Einrichtungen wird das Instrument eines Klärungs- und Vermittlungsprozesses in die Geschäftsordnung der Kultusministerkonferenz aufgenommen. Kommen Entscheidungen nicht einstimmig zustande, wird ein Klärungsverfahren eingeleitet. Führt dieses Verfahren nicht zu einer Verständigung, kann in der nächsten Sitzung desselben Gremiums oder in einem Schriftverfahren mit der Mehrheit von mindestens 13 Stimmen ein Beschluss gefasst werden.
Auf ihrer Plenarsitzung im Juni dieses Jahres in Völklingen im Saarland hatte die KMK eine Neustrukturierung ihrer Organisation beschlossen, um auf die dynamischen Veränderungen in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur effektiver reagieren zu können. So sind zum 1. Juli 2024 innerhalb der KMK eigenständige Ministerkonferenzen für Bildung, Wissenschaft und Kultur eingerichtet worden. Diese Konferenzen werden die bereichsspezifischen Themen eigenständig bearbeiten und vertreten. Die gleichberechtigten Vorsitzenden der drei Ministerkonferenzen werden eine gemeinsame Spitzenstruktur bilden, die für die politisch-strategische Koordination der KMK zuständig ist.
Die KMK hatte zudem die Strukturkommission II im Juni beauftragt, Möglichkeiten zur Ausgestaltung etwaiger Mehrheitsentscheidungen oder anderer Verfahrenswege zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfaufträge lagen der Ministerrunde jetzt zur Beratung vor. Hintergrund ist, dass im Falle von möglichen AfD-Regierungen künftig keine Beschlüsse blockiert werden können.
Zudem wurde beschlossen, dass wenn ein Land die KMK verlassen wolle, sich die KMK nicht auflösen müsse.
Forderung nach Digitalpakt 2.0 für Schulen
Im Streit mit dem Bund um Geld für die Digitalisierung an Schulen fordern die Länder, hieß es nach der Sondersitzung, dass die Verhandlungen zum Förderprogramm Digitalpakt Schule 2.0 konstruktiv weitergeführt werden sollen. Das Angebot des Bundes lehnten die Länder jedoch ab.
Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Christine Streichert-Clivot erklärte: „Das Angebot des Bundes mit einem Bundesanteil im Gesamtumfang von 2,5 Milliarden Euro bleibt weit unter dem Ansatz, den die Länder erwarten und den unsere Schulen für den Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur benötigen.
Mit dem von der Bundesministerin vorgeschlagenen Volumen, das im Umfang nur ein Drittel des Bundesanteils im DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 entspricht, wolle sich der Bund aus seiner gesamtstaatlichen Verantwortung in diesem Bereich deutlich zurückziehen.
Seit Monaten dringen die Länder beim Bund auf Klarheit über die Finanzierung der geplanten Neuauflage des milliardenschweren Förderprogramms. Die KMK will vom Bund ab 2025 jährlich mindestens 1,3 Milliarden Euro zur Finanzierung und Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur. An dem im Mai ausgelaufenen ersten Digitalpakt hatte sich der Bund seit 2019 mit 6,5 Milliarden Euro beteiligt. Damit hatte er 90 Prozent der Ausgaben für die Digitalisierung in den Schulen wie Laptops und digitale Tafeln finanziert. Die restlichen zehn Prozent wurden von Ländern und Kommunen getragen. Künftig will der Bund eine 50/50-Finanzierung. Das überfordere die Länder aber, hieß es. Das neue Förderprogramm soll bis 2030 laufen.
In der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (kurz: Kultusministerkonferenz; KMK) arbeiten die für Bildung, Hochschulen und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Ministerinnen und Minister zusammen. Unter dem Dach der KMK gibt es seit dem 10. Oktober 2024 drei Fachkonferenzen. Die KMK definiert Standards für die Lehrerbildung und legt fest, welche Kompetenzen Schülerinnen und Schüler bis zu welcher Jahrgangsstufe erreicht haben sollen. Die Kultusministerkonferenz bezieht sich dabei auf die in den Schulgesetzen der Länder formulierten Bildungs- und Erziehungsziele.
Aktuelle Termine und Ergebnisse
Am 10. Oktober 2024 fand die Konstituierende Sitzung der Bildungs-MK statt. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat im Juni 2024 in Völklingen ihre grundlegende Neustrukturierung beschlossen. Innerhalb der KMK bearbeiten künftig eigenständige Ministerkonferenzen für Bildung, Wissenschaft und Kultur bereichsspezifische Themen und vertreten diese eigenständig nach außen. Anlässlich ihrer ersten regulären Sitzung am 10. Oktober 2024 in Berlin gründen die Bildungsministerinnen und -minister, Bildungssenatorinnen und -senatoren mit der Bildungsministerkonferenz (Bildungs-MK) eine eigenständige Fachkonferenz neben der Wissenschaftsministerkonferenz und der Kulturministerkonferenz unter dem Dach der KMK.
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Auf der Sondersitzung vom 2. September wurde der Beschluss zum Einstimmigkeitsprinzip gefasst und zum Digitalpakt beraten.
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Am 13. und 14. Juni 2024 in Völklingen im Saarland hatte die KMK eine Neustrukturierung ihrer Organisation beschlossen
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Am 15. März 2024 veröffentlichte die KMK neue Leitlinien für Grundschulen zur Stärkung der Basiskompetenzen. Außerdem verständigten sich die Länder auf einen gemeinsamen Rahmen für die Ausbildung von Ein-Fach-Lehrkräften, das Duale Lehramtsstudium und das Quereinstiegs-Masterstudium.
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Am 15. Januar trat Hamburgs Schulsenator Ties Rabe (SPD) von seinem Amt zurück. Gleichzeitig wurde bekanntgegeben, das Hessens Kultusminister Alexander Lorz (CDU) künftig als Finanzminister in Hessens Regierung tättig sein wird. Ties war in der KMK A-Koordinator für die SPD-geführten Länder und Lorz B-Koordinator für die CDU-geführten Länder. KMK-Präsidentin und Ministerin für Bildung und Kultur des Saarlandes, Christine Streichert-Clivot, würdigte ihre Verdienste: „Für die KMK ist es ein herber Verlust, an einem Tag beide Koordinatoren von A- und B-Seite zu verlieren. Ties Rabe und Alexander Lorz haben über ein Jahrzehnt im Amt die Geschicke der KMK entscheidend mitgeprägt. Neue Koordinatorin für die B-Länder ist Karin Prien (CDU), Kultusministerin von Schleswig-Holstein. Die rheinland-pfälzische Ministerin Stefanie Hubig (SPD) übernimmt vom kommenden Freitag an die Koordination der sogenannten „A-Länder“, also der SPD-geführten Länder und Thüringen.
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Das Beratungsunternehmen Prognos hat den aktuellen Zustand der Kultusministerkonferenz analysiert.Die KMK selbst hatte die Analyse in Auftrag gegeben, um das Gremium effizienter auzustellen. Die Unternehmensberater stellten in ihrem Gutachten unter anderem einen unüberschaubaren Gremien-Wildwuchs fest. Bei der Konferenz der Kultusminister am 7. und 8. Dezember wurde nun ein Fahrplan für die Reform beschlossen werden. Die Eckpunkte enthalten Empfehlungen zu Veränderungen von Kultusministerkonferenz und Sekretariat, wie etwa die Verstärkung der politisch-strategischen Steuerung der Kultusministerkonferenz, die erwähnte Steigerung der Eigenständigkeit des Hochschul- und Wissenschaftsbereichs, die Verschlankung der Gremienstrukturen, ein Monitoring für Beschlüsse der Kultusministerkonferenz sowie eine adäquate Aufstellung und Ausstattung des Sekretariats als Dienstleister der Länder.
Welche Aufgaben hat die Kultusministerkonferenz?
Zu den Zielen der Kultusministerkonferenz in Bezug auf Schule gehört es, für die Lernenden und Lehrenden „das erreichbare Höchstmaß an Mobilität zu sichern“ und zur „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in ganz Deutschland beizutragen“. Als Aufgaben für die KMK leitet sich daraus ab, zum Beispiel die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit von Zeugnissen und Abschlüssen als Voraussetzung für die gegenseitige Anerkennung zu vereinbaren und auf die Sicherung von Qualitätsstandards in der Schule hinzuwirken.
Die Kultusministerkonferenz gibt auch regelmäßig Statistiken zur Zahl der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, zu Abschlüssen und Schulen heraus. Außerdem macht die KMK Vorausberechnungen für den Lehrerbedarf für die kommenden Jahre. Die Ergebnisse werden heruntergebrochen auf verschiedene Schularten und Bundesländer.
Wie setzt sich die Kultusministerkonferenz zusammen?
Die Struktur der KMK besteht aus Präsidentin oder Präsident, Präsidium und Plenum. Im Plenum treffen sich die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder viermal im Jahr. Sie wählen das Präsidium, das aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, drei Vizepräsidentinnen bzw. -präsidenten sowie zwei weiteren Mitgliedern besteht. Daneben gibt es noch Ausschüsse und Kommissionen sowie die Amtschefskonferenz, die ebenfalls viermal im Jahr zusammenkommt. Ihre Aufgabe in der KMK ist in erster Linie, die Beratungen des Plenums vorzubereiten. Amtschefinnen und -chefs sind die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Mitglieder der Kultusministerkonferenz. Vertreten wird die KMK durch das Sekretariat der Kultusministerkonferenz mit seinen beiden Standorten in Bonn und Berlin. Die Präsidentschaft dauert jeweils ein Jahr und wechselt zwischen den Bundesländern nach einem festen Turnus.
Wann wurde die Kultusministerkonferenz gegründet?
Am 19. und 20. Februar 1948 lud der Kultusminister Theodor Bäuerle (CDU) des damaligen Landes Württemberg-Baden Vertreter der west- und ostdeutschen Kultusministerien zu einer „Konferenz der deutschen Erziehungsminister“ ein. Dabei einigten sich die Beteiligten darauf, sich regelmäßig zu treffen. So entstand vier Monate später, am 2. Juli 1948, die Kultusministerkonferenz. Im Sommer waren allerdings die Vertreter der Länder in der Sowjetzone nicht mehr dabei. Im Jahr 2023 feiert die Kultusministerkonferenz ihr 75-jähriges Bestehen.
Zunächst sollte die Kultusministerkonferenz alle sechs Wochen zusammenkommen, um zu Ergebnissen zu kommen. Heute trifft sich die KMK turnusmäßig einmal im Quartal. Bei besonderen Anlässen – zum Beispiel während der Corona-Krise – gab und gibt es zusätzliche Treffen.
Wie sind die Zuständigkeiten in der Bildungspolitik zwischen Bund und KMK verteilt?
Angelegenheiten der Schule sind Ländersache. Das ist im Grundgesetz so festgelegt. Folge des Föderalismus ist, dass jedes Land seine eigene Schulpolitik betreibt. Die Länder stimmen sich aber untereinander ab. und versuchen, gemeinsam zu Ergebnissen zu kommen. Diese Zusammenarbeit läuft vor allem über die Kultusministerkonferenz. Die KMK verständigte sich schon bei ihrer Gründung auf Standards, zum Beispiel zu Klassenstärke, Gesamtschuldauer oder zur gegenseitigen Anerkennung von Zeugnissen des Abiturs oder anderer Abschlüsse. Außerdem einigen sich die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder bis heute auf die Organisation des Schuljahres, so stimmen sie sich in der KMK zum Beispiel zu den Schulferien ab. Die Beschlüsse und Abkommen muss das Gremium einstimmig treffen.
Der Bildungsföderalismus in Deutschland hat eine lange Tradition. Zentralisiert wurde die Bildungspolitik nur während des Nationalsozialismus. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs kehrte die Bundesrepublik Deutschland aber wieder zum Föderalismus zurück. In der DDR hingegen wurde die Bildungspolitik zentral gesteuert. Erst seit der Wiedervereinigung gilt nun überall in Deutschland wieder der Bildungsföderalismus.
5 Fragen an Udo Michallik, Generalsekretär der KMK
Auf dem 1. Zukunftscamp vom Campus des Deutschen Schulpreises hat sich Udo Michallik, Generalsekretär der Kultusministerkonferenz und Mitglied der Jury des Deutschen Schulpreises, den Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Zukunft der schulischen Bildung gestellt. Hier ein Zusammenschnitt der Fragerunde:
Statt Bildungsrat Ständige Wissenschaftliche Kommission
Ende 2019 ist die Bildung eines Nationalen Bildungsrats gescheitert. Er sollte aus Experten und Vertretern von Bund und Ländern bestehen, die Empfehlungen zu viel diskutierten Bildungsthemen aussprechen: etwa zur Vergleichbarkeit des Abiturs oder dazu, wie Familien mit Schulkindern von einem Bundesland in ein anderes leichter umziehen können.
Im Herbst 2020 hat die KMK einen neuen Anlauf unternommen und die Einrichtung einer „Ständigen Wissenschaftlichen Kommission“ (SWK) beschlossen. Der Bund ist nun – wie ursprünglich beim Nationalen Bildungsrat geplant – nicht mehr dabei. Im Mai 2021 hat die Kultusministerkonferenz die Kommission eingesetzt und die 16 Mitglieder berufen. Auf ihrer ersten konstituierenden Sitzung hat das Gremium die Erziehungswissenschaftlerin Felicitas Thiel von der Freien Universität Berlin und Olaf Köller, den Direktor des IPN – Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel – zu Vorsitzenden der Kommission gewählt.
Empfehlungen für die Kultusministerkonferenz
Die Kommission setzt sich aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit ganz unterschiedlicher Expertise zusammen. Ihre Empfehlungen sollen für mehr Qualität und Vergleichbarkeit im Bildungssystem sorgen und unabhängig arbeiten. Bildungspolitische Entscheidungen sollen somit stärker auf wissenschaftlicher Basis getroffen werden. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission hat bereits mehrerer Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht. Im Mai 2022 ist ein Impulspapier zur Entwicklung von Leitlinien für das Monitoring und die Evaluation von Förderprogrammen im Bildungsbereich
erschienen. Ende März 2022 hat die Kommission ihre dritte Stellungnahme zur Unterstützung geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine durch rasche Integration in Kitas und Schulen
herausgebracht. Eines der Themen und Empfehlungen, die die Kommission daraus ableitet, betrifft die Qualifizierung ukrainischer Lehrkräfte und ihre Integration an deutschen Schulen. Dazu hat das Schulportal ein Interview mit Bildungsforscherin Miriam Vock geführt. Im Januar 2023 hat die SWK eine Stellungnahme zum Umgang mit dem akuten Lehrermangel veröffentlicht. In ihren Empfehlungen hat sie auch vor Tabus wie größeren Klassen, mehr Unterrichtsstunden für Lehrkräfte oder weniger Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit nicht haltgemacht.
Ende 2022 hat die SWK die Grundschule in einem Gutachten kritisch betrachtet. Zuvor hat sie sich dem Thema „Bildung und Unterricht in der digitalen Transformation“ gewidmet. Das erste Gutachten, das die Ständige Wissenschaftliche Kommission für die Kultusministerkonferenz erstellt hat, beschäftigte sich mit kurzfristigen Maßnahmen im Umgang mit dem Lehrermangel:
Kritik an der Kultusministerkonferenz
Die Mehrheit der Deutschen wünscht sich mehr Einfluss vom Bund auf die Bildungspolitik. Das geht aus dem Bildungsbarometer des ifo Instituts 2020 hervor. 60 Prozent der rund 10.000 Befragten sprachen sich dafür aus, dass die wichtigsten bildungspolitischen Entscheidungen nicht mehr von den Ländern, sondern von der Bundesregierung getroffen werden.
Kritische Stimmen gegenüber der KMK mehren sich und mahnen eine Reform des Gremiums an. Zu langsam, zu wenig Konsens, zu große Unterschiede zum Beispiel bei der Inklusion, beim Übergang auf die weiterführende Schule oder bei der Schulstruktur, bemängeln die beiden ehemaligen Mitglieder der KMK, Burkhard Jungkamp, Staatssekretär a. D., und Michael Voges, Staatsrat a. D., zum 70. Geburtstag der Kultusministerkonferenz.
„Die KMK muss politische Verantwortung für die Bildung in Deutschland übernehmen. Über die Einzelinteressen von 16 Ländern hinaus muss der gemeinsame Wille zur Gestaltung eines Bildungssystems sichtbar und wirksam werden“, so ihr Appell auf dem Schulportal 2018.
Und der Bildungsjournalist Jan-Martin Wiarda kritisiert in seinem Gastbeitrag für das Schulportal den „föderal-zaghaften“ Kurs der Kultusministerkonferenz besonders während der Corona-Pandemie. „In der Pandemie können sich die Schulen aus Reformschwüren und Zukunftsversprechen keine digitale Technik, keine besseren Gebäude und auch nicht die fehlenden Kolleginnen und Kollegen zaubern“, schreibt er. Zu lange habe die KMK Probleme verschleppt, statt sie gemeinsam zu lösen.