Kalenderblatt

Hilfsschulen-Anordnung : 27. April 1938

Die Serie „Kalenderblatt“ erinnert an wichtige Ereignisse, die die deutsche Bildungslandschaft geprägt haben. Auf diesem Kalenderblatt steht der 27. April 1938. An diesem Tag ist die „Allgemeine Anordnung über die Hilfsschulen in Preußen“ bekannt gemacht worden. Die Bekanntmachung hatte gravierende Folgen für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen. Und sie ist Bestandteil der heutigen Erinnerungskultur in Deutschland.

NS-Minister Bernhard Rust
Bernhard Rust (links) vor Studenten der "Führerschule des Hochschulinstituts für Leibesübungen". Der NSDAP-Politiker hat mit seinen Anordnungen zur Zukunft der Hilfsschulen maßgeblich dazu beigetragen, dass förderbedürftige Kinder zu Opfern des NS-Staates wurden.
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80 Prozent aller Eltern in Deutschland, deren Kinder eine inklusive Schule besuchen, finden, dass die Inklusion ihren Kindern guttut. Das hat eine Umfrage von Infas im Auftrag von Aktion Mensch und DIE ZEIT ergeben. Es ist für viele Bürger heutzutage selbstverständlich, dass Kinder mit verschiedenen, auch sonderpädagogischen Förderbedarfen gleichberechtigt an Schulen unterrichtet werden und dieselben Bildungschancen erhalten, wie Kinder ohne Beeinträchtigungen. Wichtig dafür, dass solch ein Wandel in der Gesellschaft stattgefunden hat, ist auch die Erinnerungskultur, insbesondere die Auseinandersetzung mit der Zeit des Nationalsozialismus.

Am 27. April 1938 ist die „Allgemeine Anordnung über die Hilfsschulen in Preußen“ (AAoPr) vom Preußischen Ministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung bekannt gemacht worden. Unterzeichnet wurde die Anordnung von Bernhard Rust, einem der Hauptvertreter der nationalsozialistischen Erziehung. Sie bedeutete, dass die bis dahin heilpädagogisch ausgerichtete Hilfsschule künftig als „Auffangbecken“ für jene Kinder diente, die vom NS-Staat als „lernschwierig“ oder „bildungsunfähig“ eingestuft wurden und nicht die „arisch reinen“ Volksschulen besuchen sollten. Schlimmer noch: Alle Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der Anordnung von den Volksschulen an Hilfsschulen überwiesen wurden, liefen Gefahr, zunächst sterilisiert und später etwa als „schwachsinnig“ deklariert und für die nationalsozialistischen Euthanasieprogramme und die Aktion T-4 selektiert zu werden.

Rust handelte aus Überzeugung: „Die Hauptaufgabe der Erziehung ist es, Nationalsozialisten zu bilden“, so der Minister, der sich früh völkischen Bewegungen zuwandte und 1925 in NSDAP und SA eintrat, in einem Schreiben 1933. Er befand sich auf einer Wellenlänge mit dem NS-Rassenideologen Martin Staemmler, der im selben Jahr propagierte: „Ein sehr großer Teil [der Hilfsschüler] stammt auch aus schwachsinnigen Familien, ist also erblich belastet und wird seine minderwertigen Anlagen weitervererben“. Um dies zu verhindern, wurde Rust im Sinne der NS-Rassenideologie tätig und bereitete in mehreren Schritten die Selektion mit vor: „Die Bestrebungen unseres Staates in Bezug auf die Erbgesundheit machen die Einrichtung der Hilfsschule und ihre tätige Mitarbeit zur Erreichung dieser Ziele unbedingt notwendig“, schrieb Rust 1935. Mit der AAoPr erfolgte ab 1938 der massive Ausbau des „Hilfsschulangebots“, da diese nun flächendeckend im Reichsgebiet verfügbar gehalten werden mussten. Heutzutage wird vielfach an dieses dunkle Kapitel der Geschichte erinnert.