Bund-Länder-Beratungen : Neue Regeln für Schulen in Corona-Hotspots
Aktualisiert am 26. November
An diesem Mittwoch haben Bund und Länder über weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beraten. Im Fokus stand bei diesen Beratungen auch die Frage, wie es an den Schulen weitergeht. Nach mehrstündigen Verhandlungen gab es dazu allerdings nur wenig Neues und Konkretes zu vermelden. Hybridunterricht, Maskenpflicht, verlängerte Ferien? Das Schulportal gibt einen Überblick über die künftigen Regelungen.
Mit Spannung haben Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler der Schaltkonferenz zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder an diesem Mittwoch entgegen gesehen. Entschieden werden sollte, ob der Teil-Lockdown bis in den Dezember hinein verlängert wird, und vor allem auch, wie es an den Schulen weitergeht. Bei diesem Thema gab es bei der letzten Konferenz in der vergangenen Woche keine Einigung.
Um 21.40 Uhr, nach mehr als sieben Stunden Verhandlung, trat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) dann vor die Presse. Zur Schule sagte sie dabei allerdings nur wenig, weil es hier auch nur wenig Änderungen gibt. Die Schulen sollen weiterhin möglichst offen bleiben. In sogenannten Hotspots mit einer Inzidenz oberhalb von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner pro Woche sollen Schulen verschärfte Maßnahmen ergreifen. Dazu kann auch Hybridunterricht ab Klasse 8 gehören. Ausgenommen werden sollen allerdings möglichst die Klassen, in denen die Schülerinnen und Schüler im kommenden Sommer einen Abschluss machen.
Hybridunterricht ist nicht verpflichtend, sondern eine Kann-Regelung
Ein großflächiges Umschwenken auf Hybridunterricht ist in Deutschland trotz anhaltend hoher Corona-Zahlen allerdings nicht geplant. Er ist nicht verpflichtend und nur eine mögliche Maßnahme. Wann eine Schule Hybridunterricht einführt, werde im Übrigen vor Ort entschieden. In einem gemeinsamen Beschlusspapier von Bund und Ländern heißt es, „weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung“ sollten „schulspezifisch“ umgesetzt werden, wenn der Inzidenzwert die 200-Marke überschreitet. Dies sei aktuell in Berlin und in 62 Landkreisen der Fall, sagte die Bundeskanzlerin in der Pressekonferenz.
Vereinbart wurde außerdem eine Maskenpflicht im Unterricht ab der 7. Klasse, ebenfalls abhängig von den regionalen Corona-Zahlen. Als Grenze werden hier im Papier „deutlich mehr“ als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner genannt. Allerdings gilt die Maskenpflicht ohnehin schon in den meisten Bundesländern, in einigen sogar in den unteren Klassen. Keine flächendeckende Maskenpflicht im Unterricht gab es zuletzt nur noch in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern.
Weitere Maßnahmen wurden nicht konkret benannt. Im Beschluss heißt es lediglich, sie sollten die Umsetzung der AHA+L-Regeln besser gewährleisten. AHA+L steht für Alltagsmaske, Hygieneregeln, Abstand und Lüften. Welche Maßnahmen dazu beitragen können, hat das Schulportal hier zusammengetragen:
Verlängerung der Ferien
Im Vorfeld der Beratungen am Mittwoch wurde eine bundesweite Verlängerung der Weihnachtsferien ins Spiel gebracht. Kurzfristig stand am Dienstag sogar der Vorschlag des Bundeskanzleramtes im Raum, die Weihnachtsferien bundesweit schon am 16. Dezember beginnen zu lassen. Die zusätzlichen Ferientage vor Weihnachten sollten dazu dienen, eine Ansteckungsgefahr vor Weihnachten zu reduzieren. Der Vorschlag war am Mittwoch schon wieder vom Tisch. Nun einigten sich die Bundesländer darauf, den 18. Dezember zum letzten Schultag machen, wie es ohnehin in einigen Bundesländern vorgesehen ist. Nordrhein-Westfalen hat schon vor zwei Wochen beschlossen, die Ferien nicht erst, wie ursprünglich geplant, am 23. Dezember beginnen zu lassen, sondern bereits am Wochenende davor. Kurz vor der Bund-Länder-Beratung zogen auch Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt nach. Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) verkündete am Donnerstag einen anderen Weg und setzt auf eine flexible Lösung: Demnach stellt Bremen den Eltern frei, ob sie ihre Kinder am 21. und 22. Dezember noch zur Schule schicken. Offizieller Ferientermin bleibt damit in der Hansestadt weiterhin der 23. Dezember. Auch Thüringen behält sich noch eine individuelle Regelung vor.
Hybridunterricht
Lange hielten die Kultusministerien an der unbedingten Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts fest. Doch der Widerstand ist schließlich gebröckelt. Nun soll also Hybridunterricht ab Klasse 8 möglich sein, wenn es die Entwicklung des Infektionsgeschehens erfordert. Teilweise gibt es aber bereits jetzt schon Hybridunterricht an einzelnen Schulen und in Regionen, die besonders vom Infektionsgeschehen betroffen sind.
Im Gegensatz zum Distanzunterricht, bei dem Schülerinnen und Schüler gar nicht in der Schule unterrichtet werden, findet beim Hybridunterricht meist ein Wechsel von Präsenzunterricht in der Schule und Fernunterricht statt. Darum wird der Hybridunterricht oft auch als „Wechselunterricht“ bezeichnet. Diese Unterrichtsform ermöglicht es, die Klassen zu teilen, damit die Schülerinnen und Schüler in einem Klassenraum einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Mit diesem Ziel fand Hybridunterricht in den meisten Bundesländern auch schon vor den Sommerferien statt. Beim Wechselmodell kommen die geteilten Lerngruppen tage- oder wochenweise im Wechsel in die Schule. Die andere Teilgruppe lernt zu Hause. Je nach technischer Ausstattung können die Schülerinnen und Schüler von zu Hause aus auch über eine Webcam den Präsenzunterricht verfolgen und sich über eine Meldefunktion am Unterricht beteiligen. Oder sie bekommen Aufgaben, die sie selbstständig lösen und für die sie zum Beispiel per Chat Rücksprache mit den Lehrkräften halten können.
Schichtbetrieb
Schichtbetrieb ist im Grunde eine weitere Spielart des Hybridunterrichts, manchmal wird der Begriff auch synonym zu Hybrid- oder Wechselunterricht verwendet. Meist ist damit aber gemeint, dass alle Schülerinnen und Schüler jeden Tag in die Schule kommen, jedoch nicht alle zur gleichen Zeit. Dafür muss allerdings die Unterrichtszeit für alle gekürzt werden, denn es gibt nicht ausreichend Lehrkräfte, um zum Beispiel am Vormittag die eine Lerngruppe und am Nachmittag die andere Lerngruppe zu unterrichten. Wenn die Klassen also halbiert werden, dann wird entsprechend auch die Unterrichtszeit halbiert. Das Modell „Halbe Klassen, halbe Zeit“ hat der Pädagoge Michael Felten kürzlich auf dem Schulportal dargestellt.
Nutzung außerschulischer Orte für den Unterricht
Ein Schichtbetrieb ist auch denkbar, wenn Lerngruppen zum Teil an außerschulischen Orten unterrichtet werden. Allerdings lässt sich das mit dem vorhandenen Personal kaum realisieren. Alternativ ist auch denkbar, dass größere Räume und Flächen, die zurzeit nicht genutzt werden, zu einem temporären Lernraum umfunktioniert werden. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat zum Beispiel in der vergangenen Woche vorgeschlagen, in Hotels oder Gaststätten Unterricht stattfinden zu lassen. Und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hat die Jugendherbergen als alternative Unterrichtsorte ins Spiel gebracht. Da aber hier auch nur für einige Klassen Platz ist, müssten Fachlehrerinnen und Fachlehrer dann zwischen verschiedenen Gebäuden innerhalb eines Orts wechseln, um zu all ihren Schülerinnen und Schülern zu kommen. Das dürfte schwierig zu realisieren sein.
Versetzter Schulbeginn
Ein Problem ist zurzeit auch das morgendliche Gedränge von Kindern und Jugendlichen in öffentlichen Verkehrsmitteln. Daher gibt es inzwischen in mehreren Bundesländen einen versetzten Unterrichtsbeginn. Die eine Hälfte der Klassen kommt dann zum Beispiel um 8 Uhr, die andere um 8.30 Uhr. Damit die Stundenzahl trotzdem gleich verteilt ist und die Stundenpläne noch kompatibel sind, haben die Schulen verschiedene Modelle, damit alle Schülerinnen und Schülern gleich viel Unterricht haben. Die Anfangsstunden können zum Beispiel länger dauern, die Folgestunden dafür verkürzt werden, sodass ein Lehrerwechsel zwischen beiden Unterrichtsschichten möglich ist.
Maskenpflicht
Die Bundesländer plädieren nun für eine einheitliche Maskenpflicht im Unterricht ab Klassenstufe 7, wenn es deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gibt. Tatsächlich gibt es aber bereits jetzt in vielen Ländern schon deutlich strengere Maskenvorschriften: In Bayern etwa müssen auch Grundschülerinnen und Grundschüler im Unterricht eine Maske tragen. In vielen anderen Ländern gilt eine Maskenpflicht schon ab der 5. Klasse auch im Unterricht.
Lüften/Luftreiniger
Über das Stoßlüften alle 20 Minuten herrscht bundesweit Konsens. Weniger einig ist man sich da über die alternative oder zusätzliche Nutzung von Luftreinigungsgeräten. Bislang haben mit Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Berlin und Nordrhein-Westfalen nur fünf Bundesländer ein Förderprogramm für Luftfilter an Schulen aufgelegt, auch wenn es überall an den Schulen Räume gibt, in denen ein Stoßlüften nicht möglich ist, weil zum Beispiel die Fenster kaputt sind oder es nur Oberlichter gibt.
Mehr zum Hybridunterricht
Die Hardtschule Durmersheim in Baden-Württemberg zeigt, wie Hybridunterricht funktionieren kann. Die Gemeinschaftsschule setzt auf digitale Anwendungen und hat einen Weg gefunden, die Herausforderungen der Corona-Krise zu meistern. Wenn die Schülerinnen und Schüler nicht ins Klassenzimmer kommen, dann bringt die Schule den Unterricht zu ihnen nach Hause.