Lehrermangel : Anreize für Lehrkräfte in ländlichen Regionen

Schulen auf dem Land und in wenig attraktiven Regionen haben es in Zeiten des Lehrermangels besonders schwer, Personal zu gewinnen. Viele Stellen bleiben oft ein Jahr oder länger unbesetzt. Kultusministerien bieten deshalb immer häufiger Stipendien, Zulagen, Umzugshilfen und andere Anreize, um Lehrkräfte für die Arbeit in abgelegenen und unterversorgten Regionen zu gewinnen. Wir haben Beispiele aus verschiedenen Bundesländern zusammengetragen.

An Schulen in ländlichen Regionen bleiben einige Stellen oft lange Zeit unbesetzt. Häufig bieten die Kultusministerien in solchen Fällen Gehaltszulagen.
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Mecklenburg-Vorpommern

  • Ab dem Schuljahr 2023/24 bekommen Lehrer einen monatlichen Zuschlag von 424,25 Euro, wenn sie eine besonders schwer zu besetzende Stelle im ländlichen Raum antreten. Als ländlicher Raum gilt alles außerhalb der Städte Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund, Greifswald und Wismar. Insgesamt 50 Stellen in den Fächern Mathematik, Informatik, Biologie, Chemie und Physik erfüllen die Kriterien für den geplanten Zuschuss.
  • Seit 2019 gibt es die Bustour der Lehrerbildungslandpartie zu Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Lehramtsstudierende aus Rostock und Greifswald hospitieren, erhalten Führungen und befragen Lehrkräfte und Schulleitungen zum Lehrersein auf dem Lande.
  • Lehramtsstudierende können – je weiter weg sie sich mit der Wahl ihres Praktikumsplatzes bewegen – nicht nur Fahrtkosten, sondern auch Pauschalen für Unterkunft und Verpflegung beantragen.

Sachsen-Anhalt

  • Schwer zu besetzende Lehrerstellen können in Sachsen-Anhalt nach mehrfacher erfolgloser Ausschreibung mit einer Zulage versehen werden; dies trifft vor allem auf Stellen in ländlichen Regionen zu, die Höhe ist variabel.
  • Mit dem Weltenretter-Stipendium verpflichten sich künftige Lehrerinnen und Lehrer, nach erfolgreichem Studium für den gleichen Zeitraum, in dem sie das Stipendium erhalten haben, in einer sogenannten Bedarfsregion im Land zu unterrichten. Dafür bekommen sie 600 Euro pro Monat.

Sachsen

  • Seit August 2019 bietet Sachsen Studienreferendarinnen und Studienreferendaren zusätzlich jeden Monat 70 Prozent des Anwärtergrundbetrages (ca. 1.150,00 Euro) an, wenn sie ihren Vorbereitungsdienst außerhalb der sächsischen Ballungszentren (Leipzig, Dresden) in einer sächsischen Bedarfsregion absolvieren. Wenn sie sich für den sogenannten Anwärtersonderzuschlag entscheiden, verpflichten sie sich nach dem Abschluss ihrer Ausbildung für mindestens fünf Jahre an einer öffentlichen oder freien Schule in einer der Bedarfsregionen tätig zu sein.
  • Damit Lehramtsstudierende bereits während ihres Studiums Erfahrungen und Einblicke in Schulen und ländliche Räume bekommen können, gibt es das Studienbegleitprogramm Perspektive Land der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung. Insbesondere bei Exkursionen und Schul-Entdeckungstouren lernen die Studierenden neben Schul- und Unterrichtskonzepten auch lokale Akteurinnen und Akteure kennen. Zudem bietet Perspektive Land eine Förderung von Unterkunfts- und Pendelkosten für Praktika in sächsischen Bedarfsregionen an.

Brandenburg

  • Ein ähnliches Stipendienrogramm gibt es in Brandenburg. Das Landlehrer-Stipendium beinhaltet monatlich 600 Euro und das Begleitprogramm Einfach.Klasse.Brandenburg mit Fortbildungsangeboten und Netzwerkveranstaltungen. Die Förderung beginnt frühestens ab dem fünften Fachsemester und endet mit dem Abschluss des Lehramtsstudiums in der Regelstudienzeit. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten sich zu einem insgesamt vierwöchigen Praktikum, dem Absolvieren des Praxissemesters und des Vorbereitungsdienstes an der zugeordneten Bedarfsschule sowie zur Lehrtätigkeit an der Bedarfsschule für mindestens die Dauer, in der das Stipendium gewährt wurde – im Maximalfall sind das drei Jahre.

Bayern

  • Auch das Kultusministerium in Bayern will zum Schuljahr 2023/24 dem Lehrermangel in weniger attraktiven Regionen des Freistaats mit einer Zulage begegnen. Es wird eine Regionalprämie von einmalig 3.000 Euro ausgezahlt, wenn sich Lehrkräfte für den Dienst in den ausgewiesenen Gegenden entscheiden.

Niedersachsen

  • In Niedersachsen gibt es seit 2020 für Schulen der Sekundarstufe I in wenig attraktiven Regionen das Sonderprogramm „Starke Sek I Schulen“, um die Lehrkräfteversorgung sicherzustellen. Als Modellregionen wurden Salzgitter, Heidekreis, Holzminden, Nienburg und Wilhelmshaven ausgewählt. Zum Sonderprogramm gehören Basis- und flexible Zusatzmaßnahmen, je nach Bedarf der Schule.
  • Zum Basisangebot gehören nach Einzelfallprüfungen Zuschläge bei der Ausschreibung von schwer zu besetzenden Stellen an Haupt-, Real- und Oberschulen. Zudem können Umzugskosten für neu eingestellte Lehrkräfte übernommen werden. Gymnasiallehrkräfte, die sich verpflichten, für drei Jahre an einer Schule der Sekundarstufe I in den Modellregionen zu unterrichten, erhalten anschließend die Option, an ein Gymnasium zu wechseln.
  • Schulen in den Modellregionen können darüber hinaus eigene Maßnahmen entwickeln, wie etwa das Distanzlernen per Videokonferenz oder den Einsatz von nichtpädagogischen Fachleuten im Unterricht. Die Schulen entscheiden selbst, welche Schwerpunkte sie setzen wollen.

Nordrhein-Westfalen

  • Um Referendare in schwer zu versorgenden Regionen frühzeitig zu binden, gibt es in Nordrhein-Westfalen das sogenannte „vorgezogene Listenverfahren“. Angehenden Lehrkräften, die kurz vor dem Ende des Vorbereitungsdienstes stehen, kann somit ein frühzeitiges Einstellungsangebot gemacht werden. Dadurch soll der nahtlose Übergang vom Referendariat in den Schuldienst gesichert werden.