70 Jahre Grundgesetz : Kalenderblatt: 23. Mai 1949
Die Serie „Kalenderblatt“ erinnert an wichtige Ereignisse, die die deutsche Bildungslandschaft geprägt haben. Auf dem ersten „Kalenderblatt“ steht der 23. Mai 1949. An diesem Tag wurde in Bonn das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland für die Länder der ehemaligen Westzone verkündet, mit dem auch die Zuständigkeit der Länder für die Kultur- und Bildungspolitik besiegelt wurde.

Wenn heute über das Kooperationsverbot oder über einen Nationalen Bildungsrat diskutiert wird, dann geht der Ursprung der Debatte auf den 23. Mai 1949 zurück. Als Konrad Adenauer, der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland und Präsident des Parlamentarischen Rats, an jenem Montag um 17 Uhr auf einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rats in Bonn das neue Grundgesetz verlas, war das Regelwerk eigentlich als Provisorium gedacht. Eine gesamtdeutsche Verfassung sollte es erst nach der Wiedervereinigung geben. Neun Monate hatte der Parlamentarische Rat zuvor an dem Grundgesetz gefeilt. Unter anderem sollte darin klar geregelt sein, wie künftig die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Bundesrepublik Deutschland organisiert wird.
Die Kultur- und Bildungspolitik ist seither Kernstück der Eigenständigkeit der Länder. Der Artikel 7, Absatz 1 schreibt fest, dass „das gesamte Schulwesen (…) unter der Aufsicht des Staates“ steht. Für die Ausgestaltung jedoch sind im Wesentlichen die Bundesländer zuständig. „Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit das Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt“, heißt es dazu in Artikel 30.
Die regionale Zuständigkeit für Bildung war in Deutschland nicht neu. Erst die Nationalsozialisten hatten Bildung und Kultur zentralisiert und für ihre Propaganda missbraucht. Nach diesen Erfahrungen, die sich auf keinen Fall wiederholen sollten, war die Rückkehr zu einer föderalen Struktur im Schulwesen nahe liegend. Jedes Bundesland sollte unabhängig über seine Schulstruktur und über seine Lehrpläne entscheiden können. Auch in der ehemaligen DDR waren Bildung und Kultur zentralisiert, nach dem Beitritt zur Bundesrepublik 1990 wurden dort den neuen Bundesländern entsprechende Zuständigkeiten übertragen. Damit es trotzdem gemeinsame Bildungsstandards und vergleichbare Abschlüsse gibt, beraten sich die für Bildung zuständigen Ministerinnen und Minister regelmäßig in der Kultusministerkonferenz.
Das Kooperationsverbot von Bund und Ländern wurde übrigens erst im Jahr 2006 in das Grundgesetz mit aufgenommen. Darin ist festgeschrieben, dass der Bund eigentlich auch nicht über finanzielle Zuschüsse Einfluss auf die Bildungspolitik nehmen darf.